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Leerstand gastronomisch nutzbarer städtischer Liegenschaften in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: AFDP
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, einen Überblick über städtische Liegenschaften mit gastronomisch nutzbaren Räumen zu erhalten, die derzeit leer stehen oder nicht dauerhaft genutzt werden. Es werden spezifische Informationen zu Leerstand, baulichem Zustand und möglichen weiteren Nutzungen gefordert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 21.01.2027 antworten. Noch 84 Tage.Warum?

Am Erlenbruch — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Mehrere städtische Liegenschaften mit gastronomisch nutzbaren Räumen, Restaurants, Gaststätten, Cafés, Vinotheken oder vergleichbaren Lokalen stehen derzeit leer oder werden nicht dauerhaft genutzt. Ziel dieser Anfrage ist es, einen möglichst vollständigen Überblick über diese städtischen Liegenschaften zu erhalten. Der Magistrat wird gebeten, konkrete Angaben zum jeweiligen Leerstand, zum baulichen Zustand, zu den bisherigen und geplanten Nutzungen sowie zu einer möglichen Wiederverpachtung oder anderweitigen Nutzung zu machen.

Zu den bereits bekannten Objekten gehören:

· der Ratskeller im Römer: laut Antwort auf Frage F 778/2022 weiterhin leerstehend (seit Anfang 2015);

· das Steinerne Haus, Braubachstraße 35: seit Mai 2018 leerstehend;

· die Vinothek beziehungsweise das Restaurant sowie die sonstigen gastronomisch nutzbaren Räume im Bereich des Römerbergs, die teilweise seit 2022 geschlossen oder nur unregelmäßig genutzt werden

· die Sachsenhäuser Warte: seit acht Jahren leerstehend; der Ortsbeirat 5 hat mit den Anregungen OM 8051/2026 sowie OM 258/2026 mehrmals kurzfristige Zwischennutzungen des Innenhofs für gastronomische Angebote gefordert.

· die ehemalige Sportzentrale, Am Erlenbruch 94 (seit April 2023 leerstehend, Eigentum der ABG Frankfurt Holding, unter Denkmalschutz);

· das ehemalige Eiscafé am Sossenheimer Kirchberg (seit 2025 leerstehend; wird derzeit durch ein Projekt des Stadtplanungsamt als Pop-Up-Eisdiele zwischengenutzt);

· der Bolongaropalast in Höchst (laufende Sanierung seit 2017, Fertigstellung Ende 2026, Inbetriebnahme Mitte 2027; die Stadt hat ein Vergabeverfahren für den künftigen Gastronomiebetrieb mit Gartenterrasse gestartet);

· der Paradieshof, Paradiesgasse 23, Alt-Sachsenhausen (seit rund 17 Jahren leerstehend; die Stadtverordnetenversammlung hat mit der M 163/25 einen Investitionskostenzuschuss für ein neues Konzeptvergabeverfahren bewilligt, dessen Vorbereitung laut Stellungnahme ST 403/2026 bereits läuft).

Beim städtischen Weingut ist ausdrücklich zwischen den verschiedenen Bereichen zu unterscheiden:

1. dem Weingut selbst, das im Rahmen des zum

  1. Januar 2026 abgeschlossenen Konzeptverfahrens neu verpachtet wurde; 2. dem Verkauf beziehungsweise der Vinothek/Verkaufsstelle im Römer, in der Limpurgergasse 2; 3. der Vinothek beziehungsweise dem Restaurant und den sonstigen gastronomisch nutzbaren Räumen im Bereich des Römerbergs. Die neue Verpachtung umfasst laut M 173/25 das Gutshaus, die Produktions- und Lagerhalle sowie das Gaststättengebäude in Hochheim, außerdem die Vinothek in der Limpurgergasse einschließlich der Kellerflächen im Römer sowie die genannten Rebflächen. Nicht umfasst ist Los 5, also die Weinstube im Römer, Römerberg
  2. Hinsichtlich dieser Räume bleibt offen, ob sie derzeit leer stehen, anderweitig genutzt werden oder zu welchem Zeitpunkt und in welchem Verfahren sie künftig vergeben werden sollen. Ebenso bleibt ungeklärt, ob eine spätere Überlassung an den neuen Weingutpächter oder eine separate Vergabe vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
  3. Welche städtischen Liegenschaften in Frankfurt verfügen über gastronomisch nutzbare Räume, die derzeit leer stehen, nicht verpachtet sind oder nicht dauerhaft genutzt werden? Bitte die genaue Bezeichnung und Adresse der betreffenden Liegenschaften nennen.
  4. Seit wann stehen die jeweiligen Räume leer beziehungsweise werden sie nicht mehr für gastronomische Zwecke genutzt?
  5. Aus welchen Gründen besteht der jeweilige Leerstand? Bitte insbesondere unterscheiden zwischen: a. Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf; b. Denkmalschutz; c. fehlender Ausschreibung oder Vergabe; d. erfolgloser Suche nach einem geeigneten Betreiber; e. ungeklärter zukünftiger Nutzung; f. rechtlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen.
  6. In welchem baulichen Zustand befinden sich die jeweiligen Räumlichkeiten?
  7. Welche Sanierungs-, Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen sind erforderlich?
  8. Wurden bereits Planungen, Kostenschätzungen oder Sanierungskonzepte erstellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und in welcher Höhe werden die voraussichtlichen Kosten geschätzt?
  9. Wurde für die jeweilige Liegenschaft bereits ein Betreiber gesucht oder ein Vergabeverfahren durchgeführt? Falls ja: a. wann wurde das Verfahren durchgeführt? b. welche Form der Ausschreibung oder Vergabe wurde gewählt? c. wie viele Bewerbungen oder Angebote gingen ein? d. mit welchem Ergebnis wurde das Verfahren abgeschlossen? e. aus welchen Gründen kam es gegebenenfalls zu keiner Vergabe?
  10. Ist für die jeweilige Liegenschaft eine erneute gastronomische Nutzung vorgesehen? Falls ja, in welchem Zeitraum?
  11. Welche alternativen Nutzungen werden für die jeweiligen Räume geprüft? Beispielsweise: a. Café oder Restaurant; b. Vinothek oder Weinlokal; c. kulturelle Nutzung; d. Vereins- oder Veranstaltungsnutzung; e. gemeinwohlorientierte Nutzung; f. Pop-up-Nutzung; g. Zwischennutzung.
  12. Welche Liegenschaften könnten kurzfristig für eine Zwischennutzung oder Pop-up-Gastronomie geöffnet werden?
  13. Welche Kosten sind der Stadt bisher durch den Leerstand entstanden?
  14. Welche Einnahmen aus Pacht oder Vermietung entgehen der Stadt jährlich durch den Leerstand?
  15. Welche konkreten nächsten Schritte und Zeitpläne bestehen für die einzelnen Liegenschaften?
  16. Welche städtische Stelle ist jeweils für die Verwaltung, Sanierung, Ausschreibung und Vergabe zuständig?
  17. Welche Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Stadt, und bei welchen Objekten sind gegebenenfalls städtische Gesellschaften oder andere Träger Eigentümer oder Betreiber?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Oktober 2026 brachte FDP diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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