Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10
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Zusammenfassung
Der Magistrat beantragt die Bereitstellung eines Zuschusses von bis zu 4.500.000 € für die Konzeptvergabe an das Grundstück Paradiesgasse 23. Ziel ist die revitalisierte Nutzung des Areals zur Stärkung der Stadtteilkultur und Förderung des sozialen Miteinanders.
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Paradiesgasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Lückenschluss bei der Baumbepflanzung von Mittelstreifen und Grünflächen in den Bereichen Walter-Kolb-Straße, Paradiesgasse, Elisabethenstraße sowie der Darmstädter Landstraße bis zum Lokalbahnhof21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Paradieshof ermöglichen02.12.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Paradiesgasse per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Bewilligung eines verlorenen Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 4.500.000,- € gemäß Variante V1 wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: a) Die Vergabe erfolgt als Erbbaurecht im Rahmen einer Konzeptvergabe, unter Einbeziehung folgender Kriterien: • Nutzungskonzept ist im Hinblick auf die positive Ausstrahlung ins Quartier zu erstellen • mind. Erdgeschosszone soll öffentlich genutzt werden • Nutzung für verschiedene Zielgruppen • Beitrag zur Stadtteilkultur, Umsetzung sozialer und kultureller Projekte • Tagesbelebung • Belebung des Paradiesplatzes unter Berücksichtigung des Sachsenhäuser Brunnenfestes • Sanierung des Bestandes oder Abbruch und Neubau ist beides möglich • Städtebauliche / architektonische Bewertung des Konzeptes • Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Nutzungskonzepts in Bau und Betrieb • Wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Nutzungskonzepts • Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Bewerbers • Darstellung Kosten und Finanzierung • Eignung des Bewerbers in Bezug auf Konzeptumsetzung Gewichtung der einzelnen Kriterien wird anhand einer Entscheidungsmatrix durch eine Jury vorgenommen. Die öffentliche Ausschreibung soll dabei ergebnisoffen erfolgen. b) Der Investitionskostenzuschuss wird aus der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.011041 "Alt Sachsenhausen - Paradieshof" zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Produktgruppe 31.08, Projektdefinition 5.005485 - Grunderwerb. c) Das Amt für Bau und Immobilien wird eine rechtlich bindende beihilferechtliche Prüfung durchführen (lassen) um auszuschließen, dass es sich bei dem (verlorenen) Investitionskostenzuschuss um eine unzulässige Beihilfe handelt. Damit sollen mögliche Rückforderungsrisiken vermieden werden. Nach Abschluss des Konzeptvergabeverfahrens wird der Magistrat eine finale Vorlage zur Vergabe des Erbbaurechtes erstellen und den Stadtverordneten zur Genehmigung vorlegen. Dabei soll sich das Erbbaurecht an nachfolgenden Eckpunkten orientieren: Erbbauberechtigter: | noch im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens zu ermitteln Erbbaugrundstück: | Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Nr. 55/9 und 55/10 | hält gesamt 513 m² Erbbauzweck : | genaue Definition noch abhängig vom Nutzungskonzept Erbbauzeit: | ca. 60 Jahre; noch abhängig von der Auswahl des Erbbauberechtigten und dessen Nutzungskonzept. Erbbauzins: | vorläufig 32.113,- € jährlich; dies resultiert aus einer unterstellten Nutzung von 33% gewerblich und 67% wohnwirtschaftlicher Nutzung aus dem Bodenwert von 878.600,- € (Wertansatz 1.713,- €/m²). Je nach Nutzungskonzept und dem darin vorgesehenen Nutzungsmix wird die Berechnung entsprechend angepasst. | Die Grundstücksflächen sind mit einem abrissreifen Bestandsgebäude bebaut. Eine Gebäudewertentschädigung fällt daher nicht an. Besondere Bedingungen: | Nach Aktualisierung der Projektkalkulationen auf die heutigen Baupreise werden Gesamtprojektkosten von ca. 7.400.000,- € für die Sanierung bzw. den Neubau unterstellt. Bei der Kalkulation der notwendigen Kaltmieten zur Refinanzierung der Investitionskosten wurde ein Betrachtungszeitraum über 30 Jahre gewählt. | Dazu wurden drei Varianten berechnet, die sich durch die Höhe der Förderzuschüsse unterscheiden und dadurch zu unterschiedlichen kalkulatorischen Mieten führen. | Die nun neu auszuschreibende Konzeptvergabe soll gemäß Variante V1 mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 4.500.000,- € (ca. 61% der Gesamtkosten) und rund 30 % Eigenkapitalanteil erfolgen unter der Maßgabe eine sozial verträgliche Kaltmiete im Bereich von ca. 12,- bis 14,- €/m² für die Hauptnutzflächen zu ermöglichen. Verrechnung : | Der Investitionskostenzuschuss wird aus der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.011041 "Alt Sachsenhausen - Paradieshof" zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Produktgruppe 31.08, Projektdefinition 5.005485 - Grunderwerb.
- Der Magistrat - Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main betreibt seit den 1990er Jahren in Alt-Sachsenhausen einen umfassenden Stadterneuerungsprozess. Ziel ist es hierbei, das Quartier als ein beliebtes Ausgehviertel zu erhalten und mit alternativen Nutzungen zu ergänzen, die Alt-Sachsenhausen auch für Touristen wieder attraktiver machen.
Die Paradiesgasse 23, genannt Paradieshof, ist in diesem Zusammenhang eine Schlüsselliegenschaft im Sinne des Stadterneuerungsverfahrens Alt-Sachsenhausen. Ihre zentrale Lage am wichtigen Paradiesplatz als auch ihre direkte Nachbarschaft zu zahlreichen Kneipen und gastronomischen Angeboten des Vergnügungsviertels sind hierfür entscheidend. Nicht zuletzt kommt ihr aufgrund ihrer Größe eine entscheidende Rolle für die Entwicklung des Viertels zu.
Die Lage am Paradiesplatz eröffnet die Chance, einen attraktiven Mittelpunkt in Alt-Sachsenhausen zu entwickeln. Auch ist der Standort prädestiniert, Blickbeziehungen am südlichen Eingang zu Alt-Sachsenhausen aufzunehmen und als positiver und anziehender Auftakt des Viertels zu wirken.
Nachdem die erste Ausschreibung im Jahr 2016 zwar einen "Siegerentwurf" mit der "European School of Design" (ESD) hervorbrachte, konnte das Projekt aber in Folge aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht realisiert werden. Der mehr als 15 Jahre andauernde Leerstand hält deshalb bis heute an.
Neuere Baukostenberechnungen haben ergeben, dass aufgrund der schlechten Bausubstanz und den stark gestiegenen Baukosten keine Projektrealisierung ohne verlorenen Investitionskostenzuschuss zu marktgerechten Mieten möglich ist.
Eine erfolgreiche Neuausschreibung und eine wirtschaftliche Projektrealisierung zu sozial verträglichen Mieten sind deshalb erst nach Bewilligung des Investitionskostenzuschusses möglich.
Die Liegenschaft soll aufgewertet werden und den vorhandenen Nutzungsmix ergänzen und hierdurch positiv auf die Umgebung ausstrahlen. Währenddessen soll von der neuen Nutzung kein störender Einfluss ausgehen. Der Paradieshof kann dadurch einen Beitrag zur Stadtkultur leisten und zur Belebung des Paradiesplatzes vor allem in den Tagesstunden beitragen.
Um soziale oder kulturelle Nutzungen an diesem Standort zu etablieren, ist eine Zielmiete von 12,- bis 14,- €/m² - zumindest für diese Nutzungen - erforderlich.
Zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist die aufgezeigte Fördervariante V1 zu bewilligen.
Bei der anschließenden detaillierten Konzeptausschreibung können noch im Detail Abstufungen bezüglich der Förderhöhe für Teilnutzungen vorgenommen werden die kalkulatorisch deutlich höheren Mieten erwirtschaften können.
B. Alternativen
Unter den genannten Zielsetzungen nur eingeschränkt möglich.
Bei Bewilligung von reduzierten Fördermitteln gemäß der berechneten Variante V2 (2,3 Mio. € Förderung, ca. 30 % der Gesamtkosten)) ergibt sich eine kalkulatorische Kaltmiete für die Hauptnutzflächen in einer Größenordnung von ca. 22,- bis 24,- €/m². Bei diesem Mietansatz könnte nur ein bonitätsstarker, eingeschränkter Investoren- / Mieterkreis erfolgreich in die Projektrealisierung gehen.
Bei der errechneten Variante V 3 (ohne Bewilligung jeglicher öffentlichen Zuschüsse) wäre voraussichtlich nur eine Vergabe im Erbbaurecht zu Wohnzwecken im flächenoptimierten Neubau zu Mietpreisen von ca. 25,- bis 30 €/m² Wohnfläche wirtschaftlich umsetzbar oder in ähnlich hochpreisiger gewerblicher Nutzung darstellbar. Dadurch würden für die Stadt zwar keine weiteren Kosten anfallen, aber die Zielsetzungen zur positiven Stadtentwicklung "Alt-Sachsenhausen" könnten nicht realisiert werden.
C. Lösung
Die Bewilligung des zweckgebundenen Investitionskostenzuschusses gemäß Variante V 1 in Höhe von maximal 4.500.000,-€ an die künftige Erbbauberechtigte zur Realisierung des Projektes "Paradieshof" zu den dargestellten sozial verträglichen Mieten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fällt gemäß der Variante V 1 ein Investitionskostenzuschuss von maximal 4.500 T€ an unter der Maßnahme 5.011041 "Alt-Sachsenhausen - Paradieshof" in der Produktgruppe 34.04.
- Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an.
- Sachkosten: Durch die Konzeptvergabe als Pilot für zukünftige Verfahren fallen Kosten in Höhe von 43.697,- € durch die Begleitung und Vorbereitung der Vergabe durch die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) an.
Anlage 1_Lageplan_1_zu_1000 (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Luftbild (ca. 1,7 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2025Sie sind hierMM 163Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10Magistratsvortrag
- 2. Dezember 2025NRNR 1457Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Paradieshof ermöglichenSTVV-Antrag · Linke
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 142Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Paradieshof ermöglichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 163 und NR 1457 = Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 163 = Ablehnung, NR 1457 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 163 = Annahme, NR 1457 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)