Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Neuverpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main an Fabian Johannes Schmidt vor. Der Vorschlag zielt darauf ab, eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die zukünftige Bewirtschaftung des Weingutes zu schaffen und erfolgt nach einer umfassenden Bewertung und Auswahlprozess von Bewerbungen. Erwartetes Ergebnis ist eine nachhaltige Weiterführung des Weingutes, das der Stadt einen positiven wirtschaftlichen Beitrag leisten soll.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Beschlussvorschlag

I. Der Verpachtung des Weingutes der Stadt Frankfurt am Main wird zu folgenden Konditionen zugestimmt:

Pächter/Mieter: Fabian Johannes Schmidt, Elisabethenstraße 38, 65239 Hochheim am Main, gemäß Juryentscheid vom 26.03.2025

Pachtfläche/Mietfläche:

a) Weingut

aa)Gutshaus108,00
m²ab)Produktions- und Lagerhalle458,00 m²
ac)Gaststättengebäude Hochheim215,00 m²
b)Weinverkaufsstelle in
Frankfurt
ba)Vinothek in der Limpurgergasse172,98 m²
Kellerflächen im Römer318,45 m²
c)Rebflächen
ca)Weingärten ca.236.615,00 m²

Zweck: Der Mieter/Pächter mietet/pachtet das Objekt zum Zwecke des Betriebs eines Weinguts.

Pacht/Miete:

Bei der Beurteilung der Miete/Pacht wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass der Mieter umfassende Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten hinsichtlich der gesamten Mietsache treffen und er Investitionen in die Mietsache vornehmen wird.

Zur Abdeckung der unterschiedlichen Rechtsgebiete und Anforderungen, werden drei Verträge (Mietvertrag Weingut (a), Mietvertrag Weinverkaufsstelle (b), Pachtvertrag Rebflächen(c)) geschlossen, die miteinander "stehen und fallen" und damit eine wirtschaftliche Einheit bilden.

a) Weingut

Die Miete für Gutshaus, Produktions-/Lagerhalle und Gaststättengebäude in Hochheim beträgt 1.400,00 €/Monat. In den ersten drei Jahren hat der Mieter für das Gutshaus, die Produktions-/Lagerhalle und das Gaststättengebäude in Hochheim keine Miet-Pachtzahlungen zu leisten. Er trägt außerdem alle anfallenden laufenden Kosten (Instandsetzungen, vertraglich vereinbarte Nebenkosten) für die vertragsgegenständliche Liegenschaften.

Der Mieter ist daneben innerhalb der ersten acht Jahren der Mietzeit verpflichtet, umfangreiche Instandsetzungen und Renovierungen an der Liegenschaft "Aichgasse 20, Hochheim am Main" auf eigene Rechnung vornehmen zu lassen, die er auf die Miete/Pacht nach bestimmten Vorgaben anrechnen kann. Darüber hinaus kann er weitere (freiwillige) Investitionen auf die Miete/Pacht anrechnen, wenn vor Beginn der Arbeiten eine Abstimmung stattgefunden hat

b) Weinverkaufsstelle

Für Vinothek und Keller in der Limpurgergasse in Frankfurt ist eine Miete in Höhe von 1.600,00 €/Monat zu zahlen.

c) Rebflächen

Die Pacht beträgt ab dem 01.01.2029 jährlich 0,10 EUR/m² für die als Lose 1 (66.813 m²) und 2 (53.645 m²) bezeichneten Weingärten, mithin insgesamt 120.458 m², ausmachend 12.045,80 EUR/Jahr und zusätzlich ab dem 01.01.2032 jährlich 0,10 EUR/m² für die als Lose 3 (56.098 m²) und 4 (60.059 m²) bezeichneten Rebflächen, mit insgesamt 116.157 m², ausmachend 11.615,75 EUR. Somit sind am 15.12.2032 für die Weinberge 23.661,50 EUR/Jahr zu erbringen. Die Lose 1 und 2 werden drei Jahre pachtfrei überlassen, die Lose 3 und 4 sechs Jahre. Bei der Pacht handelt es sich um ein Gebot des künftigen Pächters im Auslobungsverfahren.

Der von uns beauftragte Gutachter beurteilt das Gebot als ausgewogen und unter der derzeitigen Lage am Markt als angemessen.

Indexierung:

Die Parteien haben sich auf die Anpassung der Miete im Verlauf der Mietzeit verständigt. Jede Partei kann die Änderung der Miete in dem Maße verlangen, wie sich der vom Statistischen Bundesamt monatlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland insgesamt (Basis 2020 =

100) künftig gegenüber dem Stande des Vertragsabschlusses bzw. dem Stand der letzten Anpassung um mehr als 7,5 Prozent nach oben oder nach unten ändert. In demselben Verhältnis nach oben oder unten multipliziert um den Faktor 0,8 ändert sich die Miete automatisch, ohne dass es einer Aufforderung oder Mitteilung des zur Anpassung berechtigten Vertragspartners bedarf.

Laufzeit:

30 Jahre Festlaufzeit (gleichgeschaltete Verträge)

Anrechnung:

Kosten für Investitionen des Vertragspartners in den Vertragsgegenstand sowie für Maßnahmen des Mieters aufgrund seiner Verpflichtung aus Miet- und Pachtvertrag kann der Vertragspartner auf die von ihm geschuldete Miete für das Weingut und die Rebflächen anrechnen. Die Investitionen sind innerhalb einer Frist mit dem Verpächter abzustimmen.

Verrechnung:

Die Verrechnung der Pachteinnahmen erfolgt über die Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Gr. 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte.

II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen / Amt für Bau und Immobilien wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Zielsetzung: Das Weingut wurde zuvor bis zum 31.12.2023 durch die Stadt Frankfurt vermietet und soll ab dem 01.01.2026 neu verpachtet werden. Der Prozess zur Vergabe wurde durch ein Konzeptverfahren eingeleitet, welches eine umfassende Bewertung von Angeboten vorsieht.

B. Alternativen

Als grundsätzliche Perspektiven stehen der Stadt Frankfurt folgende Alternativen zur Auswahl

- Neustart des Weingutes durch Übernahme in die eigene Bewirtschaftung,

- Verkauf aller oder eines Teils der Immobilien (Betriebstätte in Hochheim und Weinberge in Frankfurt (Lohrberger Hang) und Hochheim,

- oder Verpachtung des Weingutes als Ganzes oder in Teilen an einen anderen der vorliegenden Bieter aus der Konzeptausschreibung

Ein Neustart ist wirtschaftlich nicht darstellbar; der beauftragte Gutachter hat die erforderlichen Investitionen, den Betriebsaufwand und die erwarteten Erträge gegenübergestellt. Aufgrund erheblicher Kosten und Risiken wurde eine Fortführung als Eigenbetrieb ausgeschlossen.

Die Veräußerung der Weingärten und der Gutsgebäude war in einem zweiten Schritt zu prüfen. Nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 (§ 3979) ist eine Veräußerung von städt. Immobilien grds. nicht möglich.

Bei der Beurteilung, ob das Weingut als Ganzes oder in Teilen (Losen) verpachtet wird, wurde auf den größeren Bieterkreis und damit die Möglichkeit aus unterschiedlichen Konzepten auszuwählen abgestellt.

C. Lösung

Am 21.11.2024 waren die fünf bestplatzierten Bieter geladen, um ihre Konzepte zu präsentieren. Die daraus ausgewählten drei besten Konzepte sollten am 21.01.2025 ausführlicher dargestellt und offene Fragen der Jury beantwortet werden. Die Jury beurteilte die Konzepte anhand der von ihr gewichteten Entscheidungsparameter: Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für Frankfurt, Business- und Marketingplan und Referenzen der Bewerber. Im Ergebnis entschied die Jury, Herrn Schmidt den städt. Vertretungskörperschaften als künftigen Pächter vorzuschlagen. Im Einzelnen:

Umfang der Verpachtung

Der künftige Pächter wird das Weingut insgesamt pachten und die Wirtschaftsgebäude in Hochheim als Wohn- und Produktionsstandort nutzen. Die Reaktivierung der Gutsschänke in Hochheim ist dabei zentraler Bestandteil der Vermarktungsstrategie. Die Vinothek im Römer soll als temporäre Weineventbar genutzt werden.

Angebotspreis

Herr Schmidt erbringt nicht den höchsten Angebotspreis, dafür überzeugt er bei den übrigen entscheidungserheblichen Kriterien. Sein Angebot spiegelt für das gesamte Weingut eine wirtschaftlich solide in die Zukunft gerichtete Vorgehensweise wider.

Sortenkonzept Der künftige Pächter beabsichtigt Riesling, Burgundersorten, Sauvignon Blanc und zukunftsorientierte, pilzwiderstandsfähige Rebsorten nachzupflanzen.

Qualitätskonzept

Der künftige Bewirtschafter des Weingutes verfügt über hinreichende fachliche Kompetenz (Diplom-Oenologe), sein im Studium erworbenes Wissen spiegelt sich im breiten Angebot seines Weingutes wider (Traubensaft, (Prädikats-) Weine, Sekte, naturtrübe Weine usw.).

Ökologisches Konzept

Das von Herrn Schmidt bewirtschaftete "Weingut im Weinegg" ist seit 2023 als zertifizierter Demeter Betrieb anerkannt. In der Weinwirtschaft sind die hohen Qualitätskriterien eine "Demeter-Zertifizierung" hinreichend bekannt. Die Umstellung der Weinberge auf EU-Bio erfolgt mit der Ernte 2027.

Investitionsbereitschaft

Der künftige Pächter plant als Investitionen, die Wohnräume im Gutsgebäude auf einen zeitgemäßen Standard zu heben und die Gutsschänke in Hochheim wieder in Betrieb zu nehmen. Die Vinothek soll als Weineventbar ausgebaut werden. Zudem ist die Investition in einen Ausschankwagen geplant, um an Events in Frankfurt teilzunehmen. Die Weinberge werden schrittweise neu bestockt.

Imagebildung für Frankfurt

Der künftige Pächter will das Weingut in Frankfurt präsenter machen. Er plant den örtlichen Handel und die Gastronomie zu akquirieren als auch die Endkunden über lokale und regionale Veranstaltungen anzusprechen. Er plant sich aktiv ins Stadt- und Tourismusmarketing einzubringen. Zudem erhält das Weingut eine attraktive Präsenz im Web und auf Social-Media-Kanälen. Mit den angestrebten Produktqualitäten soll das Weingut der Stadt Frankfurt mittel- und langfristig einen guten Platz in Weinführern belegen.

Business- und Marketingplan

Der künftige Pächter plant eine investive Anlaufphase von drei Jahren. Nachfolgende Investitionen werden einnahmegerecht geplant. Ein 5 Jahresplan ist noch vorzulegen.

Die Gutsschänke soll zur Saison 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Ebenso sind erste Teilnahmen an Events in Frankfurt mit Weinhaus der Stadt Frankfurt-Weinen geplant. Das Jahr wird zudem für Vertrieb genutzt, um in Hotellerie, Gastronomie und Handel bekannt zu werden.

Ab 2027 werden die ersten Weine in neuem Design angeboten. Dies soll zusammen mit den städtischen Würdenträgern und Organisationen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Referenzen des Bewerbers

Der künftige Pächter hat seinen Betrieb innerhalb von 15 Jahren von null auf 13,5 ha aufgebaut und in den einschlägigen Weinführern Vinum, Eichmann, Gault Millau und falstaff gute Bewertungen erreicht. Er ist im Kollegenkreis sehr geschätzt und bringt sich gut in die Hochheimer Winzergemeinschaft ein.

Zusammenfassend :

Der Bieter mit der höchsten Investitionsbereitschaft weist den schlechtesten Angebotspreis aus. Zudem hat das Konzept seinen Schwerpunkt in der Gastronomie.

Ein weiterer Bieter hatte ein finanziell besseres Angebot, schnitt jedoch bei der Imagebildung für Frankfurt, dem Business- und Marketingplan und den Referenzen schlechter als die anderen Bewerber ab.

In das Gebäude müssen Investitionen in nicht unerheblicher Höhe getätigt werden. Die technischen Mitarbeiter der Stadt sind über Jahre hin mit dem Neubau von Schulen und Kultureinrichtungen gebunden. Es war nach einer Lösung zu suchen, um die notwendigen und festgestellten Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen. Die nun vereinbarte "Triple-net-ähnliche" Lösung erscheint nicht nur eine gute Lösung für die Stadt zu sein, sondern berücksichtigt vollumfänglich auch die Belange des künftigen Nutzers.

Die avisierte Lösung kann dazu führen, dass in den Jahren, in denen hohe Investitionen getätigt werden müssen, die Pacht auf null sinkt. Allerdings muss zur vollständigen Betrachtung auch erwähnt werden, dass die Stadt Frankfurt am Main Investitionsaufwendungen in nicht unerheblichem Maße einsparen wird.

Die Verpachtung von Los 5, hierbei handelt es sich um die Weinstube im Römer (Römerberg 19), wird zunächst zurückgestellt, da umfangreiche Investitionen in die Liegenschaft in den nächsten drei Jahren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit getätigt werden müssen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist
    gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☒ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
    Beteiligung über eine
    Jury im Konzeptverfahren.
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 173 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
BFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 173 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
BFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung