Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, kurzfristig die Verkehrsschilder "Tempo 30-Zone" und "Behindertenparkplatz" zu demontieren, um die Situation während der Baustelle zu verbessern. Die aktuellen Bauarbeiten erfordern jedoch Einschränkungen für den Fußverkehr, die in akzeptablem Rahmen hingenommen werden müssen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bethmannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Braubachstraße: Besser ohne Stau und entlasteter Straßenbahn11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Radweg in der Bethmannstraße konsequent freihalten18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nach fünf Jahren: Situation am Platz vor dem Karmeliterkloster und dem Gehweg entlang der Weißfrauenstraße endlich verbessern18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bethmannstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Baustelleneinrichtung wurde vor Ort in Augenschein genommen und Kontakt mit der DomRömer GmbH aufgenommen, welche die Rekonstruktion des Rathausturms "Langer Franz" begleitet. Der Magistrat möchte zum besseren Verständnis eine Schilderung der Anordnungspraxis in Frankfurt voranstellen.
Dieser sowie allen anderen verkehrsrechtlichen Anordnungen im Stadtgebiet liegen die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) zugrunde. Sie wirken sich nicht nur ermessenslenkend auf die Art und Weise der reinen Absicherung von Arbeitsstellen aus, sondern berücksichtigen insbesondere in ihrer aktuellen Ausgabe auch die Interessen schwächerer Verkehrsformen und mobilitätseingeschränkten Verkehrsteilnehmenden.
Gemäß Teil B 2.4.2 RSA 21 sollten Gehwege eine Mindestbreite von 1,30 m aufweisen, kurze Engstellen können auf 1,00 m beschränkt werden. Dabei zielen die RSA 21 darauf ab, Verkehrssicherheit unter provisorischen Bedingungen zu gewährleisten. Für die behelfsmäßige Anlage von Fußgängernotwegen im Fall einer Baustelle können aus naheliegenden Gründen nicht dieselben Maßstäbe gelten, wie etwa bei der Neuanlage von Straßen und Wegen.
Neben den RSA 21 setzen etwa die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) als arbeitsschutzrechtliches Gegenstück wesentliche Maßstäbe, indem sie etwa Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr festlegen - und schon schrumpft die zur Verfügung stehende, im Fall der Buchgasse ohnehin stark begrenzte Fläche.
Der Magistrat ist bestrebt, durch frühzeitige Abstimmungen mit den Bauherrinnen und Bauherrn sowie den Projektverantwortlichen, häufiges Hinterfragen der Flächenbedarfe und strenge Vorgaben die verkehrliche Einschränkung so gering wie möglich zu gestalten. Bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich allerdings stets um besondere Situationen, in denen Verkehrsteilnehmende Beeinträchtigungen hinnehmen müssen.
Im Rahmen einer Arbeitsstellenbesichtigung konnte festgestellt werden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung samt zugrundeliegendem Verkehrszeichenplan in der Buchgasse korrekt umgesetzt wird. Aktuell sind zur Durchführung der Sanierungstätigkeit die Fahrbahn sowie der östliche Gehweg der Buchgasse, zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse, voll gesperrt. Der westliche Gehweg steht dem Fußverkehr in seinem vollen Umfang zur Verfügung. Auf beinahe gesamter Länge ist der Gehweg 1,50 m breit. Im südlichen Teil verengt das steinerne Portal des Bethmannhofs den Gehweg auf einer Länge von maximal 5,00 m auf eine Breite von lediglich 0,95 m.
Die Länge von 5,00 m ist als "kurze Engstelle" im Sinne der RSA 21 zu verstehen. Die Abweichung von 0,05 m vom Mindestmaß laut RSA 21 ist durchaus bedauerlich, aber auf Grund der örtlichen Lage und der baulichen Situation leider unvermeidbar.
Laut der DomRömer GmbH wurden in den letzten Tagen innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche die Stahlträger für das Turmgerüst angeliefert und für den Kranzug vorbereitet. Der vertikale Transport sei mit einem Autokran erfolgt und wurde begleitet von einem Hubsteiger. In den nächsten Wochen und Monaten werden innerhalb dieser Fläche die Fertigteile für das neue Geschoss, die Natursteinverkleidungen, die Glocken und die Uhren sowie der vorelementierte Dachstuhl mit größeren Transportfahrzeugen angeliefert.
Aktuell sei geplant, auch diese Teile mit einem Mobilkran nach oben zu ziehen. Ein Vertikaltransport größerer Teile über den Aufzug am Gerüst sei leider nicht möglich.
Die Anpassung des Bauzaunverlaufs zugunsten des Fußverkehrs wurde innerhalb der Baubesprechungen diskutiert, sei allerdings nicht möglich. Eine Verschiebung des Holzbauzauns würde die erforderliche Kranaufstellfläche einschränken, sodass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb bzw. die Aufstellung des Mobilkrans nicht mehr gewährleistet werden könne.
Ein Mobilkran werde erwartungsgemäß für die nächsten zwölf Monate mit einigen wenigen Unterbrechungen dauerhaft benötigt. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht kommt eine Verbreiterung des Gehweges nur in Betracht, sofern eine ebene, barrierefreie Gehwegfläche hergestellt und die Fahrbahn an das Bordsteinniveau angeglichen werden könnte. Dies würde allerdings zu Schwierigkeiten bei der Entwässerung führen, da die Sinkkästen der Buchgasse entlang dieser Gehwegseite verlaufen.
Als kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Situation schlägt der Magistrat vor, die beiden ortsfesten Verkehrsschilder "Tempo 30-Zone" und "Behindertenparkplatz" bauzeitlich demontieren zu lassen, die bislang seitlich im Gehwegbereich stehen.
Der Magistrat teilt den Wunsch nach breiten, komfortablen Gehwegen vollkommen, bittet jedoch um Berücksichtigung, dass Baustellen eine Sondersituation darstellen, in der Unannehmlichkeiten hingenommen werden müssen, sofern sie sich, wie vorliegend, in einem zumutbaren Rahmen bewegen.
Die Ultima Ratio wäre bei Unvereinbarkeit der Bautätigkeit mit dem Fußverkehr eine Vollsperrung für jedwede Verkehrsform, die im Interesse niemandes liegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2026OFOF 30/1Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2026OMOM 187Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machenDirektanregung
- 19. Oktober 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1535Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab