Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machen
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Zusammenfassung
In diesem Antrag wird gefordert, den Bauzaun der Baustelle in der Buchgasse zu versetzen, um einen barrierefreien und sicheren Durchgang für Fußgänger zu schaffen. Der Antrag basiert auf der aktuellenProblematik, dass der Gehweg durch die Baustelleneinrichtung zu einem Angstraum geworden ist und erhebliche Schwierigkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verursacht. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Sicherheit und Zugänglichkeit des öffentlichen Raums.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bethmannstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Braubachstraße: Besser ohne Stau und entlasteter Straßenbahn11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Nach fünf Jahren: Situation am Platz vor dem Karmeliterkloster und dem Gehweg entlang der Weißfrauenstraße endlich verbessern18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bethmannstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - den Bauzaun der Baustelle in der Buchgasse zwischen Limpurger-gasse und Bethmannstraße deutlich nach Osten versetzen zu lassen, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Eltern mit Kinderwagen wieder ein ausreichend breiter und sicher nutzbarer Durchgang entsteht, - künftig bei der Genehmigung und Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Raum sicherzustellen, dass die Belange des Fußver-kehrs, insbesondere die Anforderungen an Barrierefreiheit, Aufent-haltsqualität und soziale Sicherheit, stärker berücksichtigt werden.
Begründung
Der Gehweg in der Buchgasse zwischen Limpurgergasse und Bethmannstraße hat sich durch die aktuelle Baustelleneinrichtung zu einem Angstraum entwickelt. Zahlreiche Anwohner:innen meiden den Bereich inzwischen, da der verbleibende Durchgang zwischen dem hohen Bauzaun und dem Bethmannhof sehr schmal ist und kaum Ausweichmöglichkeiten bietet. Besonders problematisch ist die Situation bei Begegnungen mehrerer Personen. Für Menschen im Rollstuhl, mit Rollatoren oder für Eltern mit Kinderwagen ist die Nutzung des Weges erheblich erschwert. Gleichzeitig entsteht durch die hohe, geschlossene Einfriedung ein subjektives Unsicherheitsgefühl. Die Baustelle verfügt östlich des Bauzauns über ausreichend Flächen, sodass eine Verschiebung des Zauns möglich erscheint und den Durchgang spürbar verbessern würde. Der Fall verdeutlicht darüber hinaus ein grundsätzliches Problem bei Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Raum. Zu häufig werden die Anforderungen von Baustellenbetreibern vorrangig berücksichtigt, während die Bedürfnisse der Menschen, die sich täglich zu Fuß durch die Stadt bewegen, in den Hintergrund treten. Der öffentliche Raum muss auch während Bauarbeiten sicher, barrierefrei und ohne Angsträume nutzbar bleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2026Sie sind hierOFOF 30/1Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2026OMOM 187Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machenDirektanregung
- 19. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1535Buchgasse wieder sicher und barrierefrei passierbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme