Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Satzung zur Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen zu ändern. Dies ist notwendig, um die wöchentliche Aufwandsentschädigung auf 570,00 Euro anzuheben, da der bisherige Betrag seit 1992 konstant geblieben ist. Dies trägt zur Anpassung an die veränderten Anforderungen bei und soll die Attraktivität für ehrenamtlich Tätige erhöhen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem vorgelegten Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Änderungssatzung hinsichtlich des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich bekannt zu machen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen ist aufgrund einer Erhöhung der wöchentlichen Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich Tätigen notwendig. Die Dienstaufwandsentschädigung erhalten die Leitenden Notärztinnen/Notärzte (LNA) seit 1992. Seit diesem Zeitpunkt ist der Entschädigungsbetrag faktisch konstant und hat lediglich durch die Währungsumstellung im Jahr 2002 eine leichte Erhöhung erfahren. Durch veränderte Anforderungen soll die Dienstaufwandsentschädigung um 11 Prozent auf einen Betrag von 570,00 € je Woche Rufbereitschaft angepasst werden.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Seitens des Magistrats ist vorgesehen, die Dienstaufwandsentschädigung der LNA anzuheben.
Für die Übernahme der Aufgaben sollen die Leitenden Notärztinnen/Notärzte für jede Woche in Bereitschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 570,00 Euro erhalten.
Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen wird daher in § 6 (2) angepasst, wie in der Anlage ersichtlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die jährlichen Kosten belaufen sich nach der Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigung von derzeit 26.780,00 Euro auf dann 29.640,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sachkonto 67810000 ("Ehrenamtliche") der Branddirektion, Kostenstelle 370217, Produktgruppe 12.02.
Diese jährlichen Kosten sind grundsätzlich durch die Rettungsdienstgebühr refinanziert, da die Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigung für die Leitende Notärztinnen/Notärzte im Profit Center Leitstelle Rettungsdienst (Produktgruppe 12.02 Leitstelle) gebucht werden und somit Bestandteil der Rettungsdienstgebühr sind. Diese erhöhten Aufwendungen (Kosten) werden bei der nächsten Anpassung der Rettungsdienstgebühr berücksichtigt.
Anlage _Satzung_zur_Aenderung (ca. 5 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei