Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen, um den Personenkreis der ehrenamtlich Tätigen zu erweitern. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der COVID-19-Pandemie gerecht zu werden und eine Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte einzurichten. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 28.600 Euro, die über die Rettungsdienstgebührensatzung refinanziert werden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen ist aufgrund einer Erweiterung des Personenkreises der ehrenamtlich Tätigen notwendig. Aufgrund nach wie vor anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen sowie zu erwartenden Fallzahlen einhergehend mit den noch ansteckenderen Virusmutationen erteilte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit Schreiben vom 22.01.2021 der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion die Weisung, schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte in Hessen (KST Hessen) einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Ziel ist, die Einsatzzahlen von zusätzlichen Transporten von Patientinnen und Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen in Hessen funktionsfähig zu halten. Entsprechend der Grundsätze zur Durchführung von ärztlich begleiteten Sekundäreinsätzen in Hessen des HMSI soll der KST Hessen zur Abklärung besonderer medizinischer und transportrelevanter Fragestellungen ein erfahrener ärztlicher Berater oder eine ärztliche Beraterin in Rufbereitschaft zur Verfügung stehen, die in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden. Zur Sicherstellung einer 24/7/365-Verfügbarkeit kann dies auch durch einen Zusammenschluss von mehreren Ärztinnen und Ärzten erfolgen.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Seitens des Magistrats ist daher vorgesehen, zunächst drei fachlich geeignete Ärztinnen oder Ärzte der BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Für die Übernahme der Aufgaben soll der jeweils tätige ärztliche KST-Beratende für jede Woche in Rufbereitschaft eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 550,00 Euro erhalten. Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen erhält daher einen neuen § 7, der wie folgt lautet: § 7 Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte (KST-Hessen) Die zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannten Ärztinnen und Ärzte der KST-Hessen erhalten für die Dauer ihrer Ernennung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 550,00 Euro pro Woche in Rufbereitschaft. Aus dem bisherigen § 7 wird § 8.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die jährlichen Kosten belaufen sich auf insgesamt 28.600,00 Euro. Die Refinanzierung erfolgt über die Rettungsdienstgebührensatzung (Produktgruppe 12.02 Leitstelle). Die Höhe der Aufwandsentschädigung für KST-Ärzte orientiert sich an der Höhe der Aufwandsentschädigung für Leitende Notärzte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Dezember 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.01.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei