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Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen, um den Personenkreis der ehrenamtlich Tätigen zu erweitern. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der COVID-19-Pandemie gerecht zu werden und eine Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte einzurichten. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 28.600 Euro, die über die Rettungsdienstgebührensatzung refinanziert werden.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Beschlussvorschlag

Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen ist aufgrund einer Erweiterung des Personenkreises der ehrenamtlich Tätigen notwendig. Aufgrund nach wie vor anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen sowie zu erwartenden Fallzahlen einhergehend mit den noch ansteckenderen Virusmutationen erteilte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit Schreiben vom 22.01.2021 der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion die Weisung, schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte in Hessen (KST Hessen) einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Ziel ist, die Einsatzzahlen von zusätzlichen Transporten von Patientinnen und Patienten mit SARS-CoV-2-Infektionen in Hessen funktionsfähig zu halten. Entsprechend der Grundsätze zur Durchführung von ärztlich begleiteten Sekundäreinsätzen in Hessen des HMSI soll der KST Hessen zur Abklärung besonderer medizinischer und transportrelevanter Fragestellungen ein erfahrener ärztlicher Berater oder eine ärztliche Beraterin in Rufbereitschaft zur Verfügung stehen, die in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden. Zur Sicherstellung einer 24/7/365-Verfügbarkeit kann dies auch durch einen Zusammenschluss von mehreren Ärztinnen und Ärzten erfolgen.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Seitens des Magistrats ist daher vorgesehen, zunächst drei fachlich geeignete Ärztinnen oder Ärzte der BG Unfallklinik Frankfurt am Main gGmbH in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Für die Übernahme der Aufgaben soll der jeweils tätige ärztliche KST-Beratende für jede Woche in Rufbereitschaft eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 550,00 Euro erhalten. Die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen erhält daher einen neuen § 7, der wie folgt lautet: § 7 Koordinierungsstelle für ärztlich begleitete Sekundärtransporte (KST-Hessen) Die zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannten Ärztinnen und Ärzte der KST-Hessen erhalten für die Dauer ihrer Ernennung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 550,00 Euro pro Woche in Rufbereitschaft. Aus dem bisherigen § 7 wird § 8.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die jährlichen Kosten belaufen sich auf insgesamt 28.600,00 Euro. Die Refinanzierung erfolgt über die Rettungsdienstgebührensatzung (Produktgruppe 12.02 Leitstelle). Die Höhe der Aufwandsentschädigung für KST-Ärzte orientiert sich an der Höhe der Aufwandsentschädigung für Leitende Notärzte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Dezember 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.01.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 4 · 24.01.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 25.01.2022
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 27.01.2022
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei

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