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Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Windpark Schäferköppel der Mainova AG wird zur lokalen Energiewende beitragen und bietet finanziellen Nutzen für betroffene Gemeinden durch Zahlungen gemäß EEG. Zusätzlich wird es Bürger:innenbeteiligungsmöglichkeiten über Genossenschaftsanteile geben, um Anwohner aktiv einzubinden.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1a) Der sich im Bau befindliche Windpark Schäferköppel der Mainova AG leistet einen wichtigen Beitrag zur lokalen Energiewende und wirkt sich damit positiv auf die anliegenden Ortsbezirke aus. Von jeder erzeugten Kilowattstunde Windstrom profitieren die betroffenen Gemein-den finanziell: Sie erhalten nach dem Paragraph 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Als von den Windenergieanlagen betroffen gelten Gemeinden, deren Gebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte befindet - die Höhe der Zahlung richtet sich danach, wie viel der Gemeindefläche in diesem Umkreis liegt. Für das Windprojekt Schäferköppel gehören dazu die Städte Frankfurt am Main, Bad Homburg vor der Höhe, Karben und Bad Vilbel sowie zu geringen Anteilen Friedrichsdorf und Rosbach vor der Höhe. Die Zahlungen nach Paragraph 6 des EEG werden jeweils an die gesamte betroffene Gemeinde geleistet. Das bedeutet für den auf Frankfurter Gebiet liegenden Anteil des Windparks, dass entsprechende Zahlungen an die Stadt Frankfurt am Main als Gesamtkommune gehen. Eine direkte Zuwendung an einzelne Ortsbezirke ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Zu 1. (b): Im Rahmen des Windparks Schäferköppel schafft Mainova gemeinsam mit der Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft eG (FraBeG) die Möglichkeit einer Bürger:innenbeteiligung durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die FraBeG ist Partnerin der Mainova und ermöglicht die Bürger:innenbeteiligung in den drei Partnerkommunen Bad Homburg, Frankfurt am Main und Karben. Ab dem zweiten Quartal 2026 können im Zuge der Mitgliedschaft Anteile über die FraBeG gezeichnet werden. Der Erwerb solcher Anteile ist in drei Zeichnungsrunden organisiert: Zunächst erhalten die Menschen der direkt angrenzenden Ortsteile die Möglichkeit sich einzubringen. Die erste Zeichnungsrunde richtet sich deshalb ausschließlich an Bürger:innen der Ortsteile Kloppenheim, Nieder-Erlenbach, Ober-Erlenbach und Petterweil. In der darauffolgenden Runde können dann zunächst Menschen, die in einem Abstand von bis zu fünf Kilometern zum Windpark wohnen, Anteile kaufen. Abschließend steht in der dritten Runde der Verkauf der verbleibenden Anteile allen Bürger:innen aus Bad Homburg, Frankfurt und Karben offen. Bei Fragen zur Bürger:innenbeteiligung ist die FraBeG die zuständige Ansprechpartnerin. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Interessierte unter dem folgenden Link https://www.frabeg.de/index.php/windpark-schaeferkoeppel/.

Zu 2.: Zum aktuellen Zeitpunkt ist kein neuer Windkraft-Ökotarif geplant. Im Dezember 2025 haben Mainova und FraBeG bereits eine gemeinsame Informationsveranstaltung im direkt betroffenen Ortsbeirat 13 durchgeführt. Aufgrund des Interesses aus der Bevölkerung und mit dem Ziel, weitere Teile der Öffentlichkeit umfassend über das Projekt zu informieren, plant die Mainova ein zentrales Bürger:innenfest im Windpark Schäferköppel. Dort soll den Bürger:innen die Möglichkeit gegeben werden, sich eingehend über das Vorhaben sowie über Beteiligungsoptionen zu informieren. Die Planungen für diese Veranstaltung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Mainova wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über weitere Details informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2025OFOF 1205/10Neue Windkraftanlagen im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Januar 2026OMOM 7914Neue Windkraftanlagen im Frankfurter NordenDirektanregung
  3. 4. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 776Neue Windkraftanlagen im Frankfurter Norden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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