Förderprogramm "Klimabonus" - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mittel für das Förderprogramm "Klimabonus" nach Bedarf aus dem Ergebnishaushalt zu verteilen. Diese Entscheidung begründet sich durch die Notwendigkeit, die Förderung gezielt zu steuern, da die Mittel aktuell erschöpft sind und keine neuen Gelder für Mini-PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Das erwartete Ergebnis ist, dass die Förderung für Mini-PV-Anlagen erst nach Inkrafttreten eines neuen Haushalts wieder aufgenommen werden kann.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Mittel für die Förderung im Rahmen des Klimabonus sind im Investitionsprogramm verortet. Die Auszahlung von Fördermitteln für Mini-PV Anlagen müssen hingegen aus dem Ergebnishaushalt (Zuwendungen und Zuschüsse) erfolgen, da die Installation einer Mini-PV Anlage keine investive Maßnahme darstellt. Eine Umverteilung der Mittel aus dem investiven in den konsumtiven Bereich ist nicht möglich. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung vorwiegend über Etatanträge. Diese Gelder sind ausgeschöpft. Für eine weitere Mini-PV Förderung stehen aktuell keine Mittel im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Ob und wann die Förderung für Mini-PV-Anlagen wieder aufgenommen werden kann, kann erst nach Inkrafttreten des Haushalts festgelegt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2025OFOF 817/11Förderprogramm Klimabonus - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026OMOM 7880Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenDirektanregung
- 4. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 779Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab