Förderprogramm "Klimabonus" - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten
Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine umgehende Umverteilung der Budgets im Förderprogramm "Klimabonus", um Unterbrechungen der Förderung zu vermeiden. Insbesondere wird auf die bereits ausgeschöpften Mittel für Mini-PV-Anlagen hingewiesen, die als essentielle Maßnahme für den Klimaschutz angesehen werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, innerhalb des Förderprogramms "Klimabonus" die Budgets der förderwürdigen Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele so umzuverteilen, dass die Förderung aufgrund fehlender Budgets unterjährig nicht ausgesetzt werden muss.
Begründung
Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Die Mittel für den Fördergegenstand der Mini-PV-Anlagen sind jedoch bereits seit 03.06.2025 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist für diese somit nicht weiter möglich. Die anderen Fördergegenstände sind davon nicht betroffen. Gerade die Mini-PV-Anlage ist von allen förderwürdigen Maßnahmen die Maßnahme, welche den niedrigschwelligsten Einstieg für Anwohner bietet, sich am Klimaschutz zu beteiligen, CO2 einzusparen und auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Daher sollte es Ziel sein, diese Fördermaßnahme ganzjährig aufrechtzuerhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2025OFOF 817/11Förderprogramm Klimabonus - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7880Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenDirektanregung
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 779Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats