Förderprogramm Klimabonus - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Budgets für Klimaschutzprojekte so zu verteilen, dass eine Unterbrechung der Förderung vermieden wird. Dies ist insbesondere wichtig, da die Fördermittel für Mini-PV-Anlagen bereits erschöpft sind. Ziel ist es, die Fördermaßnahme für Anwohner ganzjährig aufrechtzuerhalten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert, die Budgets zur Erreichung der Klimaschutzziele innerhalb der förderwürdigen Einzelmaßnahmen so auszusteuern, dass die Förderung, aufgrund fehlender Budgets, unterjährig nicht ausgesetzt werden muss.
Begründung
Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Die Mittel für den Fördergegenstand "Mini-PV-Anlage" sind jedoch seit 03.06.2025 bereits ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist für diese somit nicht weiter möglich. Die anderen Fördergegenstände sind davon nicht betroffen. Gerade die Mini-PV-Anlage ist von allen förderwürdigen Maßnahmen, die Maßnahme welche den niedrigschwelligsten Einstieg für Anwohner bietet, sich am Klimaschutz zu beteiligen, CO2 einzusparen und auf klimatische Veränderungen zu reagieren. Daher sollte es Ziel sein, diese Fördermaßnahme ganzjährig aufrechtzuerhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2025Sie sind hierOFOF 817/11Förderprogramm Klimabonus - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2026OMOM 7880Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenDirektanregung
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 779Förderprogramm „Klimabonus“ - Budgetverteilung nach Bedarf ausrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme