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Bebauungsplan Nr. 931 - Südlich der Mainzer Landstraße/Elektronstraße - hier: Beschluss der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bebauungsplan Nr. 931 dient der Umwandlung eines ehemaligen Unternehmensstandortes in Bildungs- und Gemeinbedarfsflächen sowie eine Parkanlage. Ziel ist es, die Innenentwicklung zu fördern und eine nachhaltige Fläche für Schulen und Kitas zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

d. Stv.-V. vom 12.12.2019, § 187

  1. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach §13 (a) Nr. 1 BauGB angewendet wird.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 24.05.2023 bis zum 26.06.2023 durchgeführt worden ist.
  3. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB im Internet zu veröffentlichen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Begründung

A. Zielsetzung

Der Bebauungsplan hat die Konversion eines monostrukturellen Unternehmensstandortes in eine Gemeinbedarfsfläche - Schule und Kita - sowie eine Parkanlage zum Ziel und verfolgt somit zweckgerichtet die Umsetzung von Maßnahmen der Innenentwicklung. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 931 soll daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies ist möglich, weil die nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB auf bis zu 20.000 m² limitierte Größe der zulässigen Grundfläche nicht überschritten wird.

B. Alternativen

Darüber hinaus werden mit dem Bebauungsplan keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete tangiert. Auch kann ausgeschlossen werden, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

C. Lösung

Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. April 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.06.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW

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