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- Funde und Befunde beim Kita-Neubau von St. SebastianSTOB 827.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 728 Betreff: Funde und Befunde beim Kita-Neubau von St. Sebastian Der Neubau liegt in der römischen Stadt NIDA. Dementsprechend sind bei den Grabungen Baubefunde einer Holz- und Steinbebauung, zahlreiche Gruben und einige Brunnen festgestellt worden. Die Funde bestehen in erster Linie aus Keramik, d.h. Küchengeschirre und etwas Tafelgeschirr (Terra Sigillata) dazu vereinzelt Münzen, wenig Glas und Eisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2026, V 1388
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhaltenSTOB 727.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 729 Betreff: Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten Der Magistrat nimmt zu dem oben genannten Beschluss wie folgt Stellung: Zu 1: Dem Magistrat liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass die postalischen Dienstleistungen der Deutschen Post (DHL Group) am Standort Thudichumstraße 5-7 eingestellt werden sollen. Es ist zwischen den postalischen Dienstleistungen und den Finanzdienstleistungen der Postbank (eine Niederlassung der Deutschen Bank AG) zu unterscheiden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Partnerfiliale in der Thudichumstraße ("René Gros") weiterhin die Annahme von Brief- und Paketsendungen sowie den Verkauf von Postwertzeichen anbieten, auch wenn die Bankdienstleistungen dort entfallen. Zu 2: Da es sich bei der Deutschen Post DHL Group um ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen handelt, bestehen für die Stadt Frankfurt am Main keine rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf Standortentscheidungen oder die Ausgestaltung von Partnerverträgen. Ungeachtet dessen ist sich der Magistrat der Bedeutung einer flächendeckenden und wohnortnahen postalischen Versorgung bewusst. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht daher, vertreten durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, in regelmäßigem Austausch mit der Deutschen Post DHL Group. In diesem Rahmen wird unter anderem fortlaufend auf die Notwendigkeit des Erhalts der Filiale in der Thudichumstraße hingewiesen. Eine verbindliche Zusage zum dauerhaften Erhalt des Standortes kann seitens des Magistrats jedoch nicht gegeben werden, da entsprechende Entscheidungen der unternehmerischen Entscheidungshoheit der Deutschen Post DHL Group unterliegen. Zu 3: Die Sicherstellung von Bankdienstleistungen durch privatrechtliche Kreditinstitute entzieht sich der unmittelbaren Einflussnahme der Stadt Frankfurt. Der Rückzug der Postbank aus der Fläche ist Bestandteil einer bundesweiten Konzernstrategie. Für Kundinnen und Kunden, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder keine digitalen Zugangswege nutzen, verbleiben nach Schließung des Schalterbetriebs folgende Möglichkeiten zur Bargeldversorgung: - Geldautomaten: Nutzung der Geldautomaten der "Cash Group" (u. a. Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank) im weiteren Umfeld, soweit vorhanden. - Einzelhandel: Bargeldauszahlung an der Kasse ("Cash Back") in teilnehmenden Supermärkten und Drogerien bei Kartenzahlung. - Verbleibende Filialstandorte: Für beratungsintensive Dienstleistungen verweist die Postbank auf ihre verbleibenden Standorte im Stadtgebiet. - Telefonische Beratung / kostenloses Telefonbanking: Es besteht die Möglichkeit, sich für persönliche Beratung per Video oder Telefon an das Regionale Beratungscenter zu wenden. Für das kostenlose Telefonbanking ist kein Smartphone erforderlich; ein gewöhnliches Telefon genügt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7715
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperrenSTOB 727.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 730 Betreff: Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Verbindungsweg mit einem rot-weißen Poller absichern. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7938
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Die Geschichte von Nida wiederbelebenSTOB 827.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 731 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme zur Umsetzung abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück – Planfeststel-lungsbeschluss herbeiführenSTOB 1127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 732 Betreff: Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststel-lungsbeschluss herbeiführen Der Magistrat prüft derzeit im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens die Umsetzbarkeit der allgemeinen Ziele und Zwecke des Verfahrens und in diesem Zusammenhang auch einen zielführenden räumlichen Umgriff. Sofern die Gelastraße sich innerhalb dieses Bereichs befinden sollte, präferiert der Magistrat einen Gehwegausbau auf der Südseite der Gelastraße und eine Erweiterung des Geltungsbereichs zur Festsetzung der bereits erworbenen und der noch benötigten Grundstücke als Verkehrsflächen. Die Möglichkeit der Baurechtschaffung über ein Planfeststellungsverfahren allein zum Zwecke des Grunderwerbs wird der Magistrat mit dem Regierungspräsidium Darmstadt erörtern. Allerdings schätzt der Magistrat die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrensweges eher gering ein, da in einem vergleichbaren Fall das Regierungspräsidium Darmstadt für künftige Fallkonstellationen explizit auf die Alternative der Baurechtschaffung über ein Bebauungsplanverfahren verwiesen hat. Sollten sich beide Wege als nicht gangbar erweisen, wird der Magistrat prüfen und abstimmen, ob das derzeitige Verkehrsgeschehen auf ein "Wirtschaftsweg- und Mischverkehrsverträgliches" Maß reduziert und ein Ausbau beschränkt auf Flurstücke, die sich bereits in städtischem Besitz befinden, erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7879
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert?STOB 1127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 733 Betreff: Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert? Zu 1.) Wie bereits mitgeteilt, ist die Musterhaussanierung in der Karl-Marx-Straße 18 aktuell in der Umsetzung. Im Zuge der Maßnahme zeigten sich beim um 1925 entstandenen Gebäude unterschiedliche tatsächliche Gegebenheiten der Bausubstanz, was Umplanungen, weitere Bestandsuntersuchungen sowie Abstimmungen erforderlich machte und zu Verzögerungen in der Bauabwicklung führte. Die Verzögerungen beziehen sich jedoch lediglich auf das Musterhaus. Die anschließenden Reihenhäuser und weitere Gebäude in der Siedlung Riederwald sind von der Baumaßnahme und den Verzögerungen gegenwärtig nicht betroffen. Zu 2.) Die weiteren Untersuchungen der Bausubstanz sind für das erste Quartal 2026 angesetzt. Nach Abschluss dieser Untersuchungen und Abstimmung der weiter angepassten Umsetzung mit den Denkmalschutzbehörden, geht die ABG derzeit davon aus, dass die ausstehenden Leistungen an den Dächern des Musterhauses bis Sommer 2026 abgeschlossen werden können. Alle anderen Bearbeitungsschritte wie Vordachkonstruktion, Fassadenbearbeitung, Fenster- und Türaustausch haben bereits stattgefunden. Zu 3.) Zu diesem Punkt wurden bereits in den letzten Stellungnahmen umfassend Aussagen gemacht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die ABG konzentriert sich zunächst auf die zusammenhängende Anlage Karl-Marx-Straße und wird versuchen, im Jahr 2026-2027 die angrenzenden Reihenhäuser analog zur Mustersanierung zu sanieren. Erste Begehungen und Informationen der Mietenden erfolgten bzw. erfolgen im Feb./März 2026. Die gegenüberliegende Häuserzeile in der Karl-Marx-Straße wird die ABG im Anschluss an diese Sanierung sukzessiv angehen. Sie geht derzeit davon aus, dass die weiteren baugleichen Reihenhauszeilen in den nächsten Jahren analog bearbeitet werden. Zu 4.) Siehe 3. Zu 5.) Eine klassische PV-Anlage ist aufgrund der Dachkonstruktion auf den bestehenden Flachdächern der Siedlung Riederwald in Bezug auf die zusätzlichen Lasten nicht umsetzbar, weshalb keine entsprechende denkmalschutzrechtliche Beantragung erfolgte. Würden statische Belange die Montage von PV-Anlagen nicht ausschließen, so bestünde in gestalterischer Hinsicht im Grundsatz eine denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Maßgaben. Die ABG hat bereits ein Testprojekt mit einer Leichtkonstruktion aus flachliegenden PV-Elementen bei einem ihrer anderen Projekte im Stadtteil Hausen umgesetzt. Seitens der ABG wird angestrebt, diese Form der Umsetzung bei anstehenden Großsanierungen von Mehrfamilienhäusern aus dieser Bauzeit umzusetzen. Eine Umsetzung einer solchen Leichtkonstruktion auf den Einfamilienhäusern in der Riederwaldsiedlung ist jedoch nicht möglich. Zu 6.) Die angrenzenden Mietenden-Gärten an den Reihenhäusern werden während der Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen, aber nach Abschluss der Arbeiten an den Häusern wiederhergestellt. Weitere Umgestaltungen hat die ABG nicht vorgesehen. Über die Flächen im öffentlichen Raum können das Denkmalamt und die ABG derzeit keine Aussage abgeben. Zu 7.) Die Mietenden werden - wie unter Punkt 3. ausgeführt - im ersten Quartal 2026 vom zuständigen Service-Center Ost der ABG persönlich und einzeln informiert. Die Umsetzung der Sanierung der Außenhüllen steht nach Abschluss der Mustersanierung und Abnahme des Denkmalamtes fest. Die entsprechenden Informationen über die Eingriff-Tiefe sind somit definiert und werden klar kommuniziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1351
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hydrant im Berkersheimer NiddatalSTOB 1027.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 734 Betreff: Hydrant im Berkersheimer Niddatal Die Hydranten im öffentlichen Raum sind Eigentum der Mainova AG. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, ist für den Betrieb und die Wartung dieser Hydranten zuständig. Hierbei gilt die Verordnung für den Grundschutz (DVGW, Arbeitsblatt W405). Darüber hinaus gibt die Branddirektion der Stadt Frankfurt bei größeren Gebäuden vor, welche zusätzlichen Löschwassermengen für Gebäude und Areale bei einem Brandfall benötigt werden. Anschließend wendet sich der Kunde an die NRM. Diese prüft, ob die vorgegebene Löschwassermenge vom Trinkwassernetz gedeckt werden kann. Bei der NRM ist Stand 02.03.2026 kein solcher Prüfauftrag eingegangen. Darüber hinaus ist Mainova bekannt, dass die Berkersheimer Vereine das Niddatal regelmäßig für Veranstaltungen nutzen und die Verfügbarkeit eines Hydranten hierfür von Bedeutung ist. Sollte eine Installation erfolgen, kann die NRM diese in Abstimmung mit den Vereinen so terminieren, dass die Arbeiten außerhalb von anstehenden Vereinsveranstaltungen durchgeführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7745
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Onlineprojekt für mehr Teilhabe in EckenheimSTOB 1027.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 735 Betreff: Onlineprojekt für mehr Teilhabe in Eckenheim Die Stadt Frankfurt am Main nimmt die Herausforderungen der Digitalisierung ernst und versteht es als klare Aufgabe, ältere Menschen auf diesem Weg zu unterstützen. Ziel ist es, ihnen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben bis ins hohe Alter zu ermöglichen. Dafür hat die Stadt bereits konkrete Maßnahmen angestoßen und baut diese kontinuierlich weiter aus. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen sowie die Förderung von digitaler Teilhabe sind zentrale Aufgaben der Leitstelle Älterwerden im Rathaus für Senioren und werden stadtweit - auch in Eckenheim - prioritär vorangetrieben. Mit dem Projekt "DiTA - Digitale Teilhabe im Alter" werden schon heute gezielt Angebote umgesetzt und weiterentwickelt: Niedrigschwellige Formate wie Einzelhilfen, Kurse und Workshops unterstützen ältere Menschen praxisnah beim Erwerb digitaler Fähigkeiten. Ein besonderer Fokus liegt darauf, auch bisher wenig erreichte Menschen anzusprechen und die Angebote bedarfsgerecht auszurichten. Gleichzeitig werden Haupt- und Ehrenamtliche weiter qualifiziert, um die Unterstützung langfristig auszubauen und eine flächendeckende Hilfe bei digitalen Fragen sicherzustellen. Bestehende Angebote zur digitalen Teilhabe in Eckenheim In Eckenheim bestehen bereits verschiedene Unterstützungsangebote für Senior:innen, mit digitalen Medien umzugehen. In Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verband, sowie weiteren lokalen Akteur:innen werden Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote vorgehalten. Konkrete Lern- und Hilfsangebote bei digitalen Fragen und Herausforderungen für ältere Menschen gibt es im Begegnungs- und Servicezentrum Eckenheim. Im dort beheimateten Internetcafé "Kontakt" des Frankfurter Verbandes werden Ratsuchende bei Fragen zum Smartphone, Tablet oder Laptop in Form von Einzelhilfe beraten. Darüber hinaus besteht das Angebot, Tablets auszuleihen und in Kombination mit Einzeltreffen begleitet den Umgang zu erlernen. Zudem bestehen Möglichkeiten, die technische Infrastruktur vor Ort zu nutzen. Die bestehenden Maßnahmen richten sich insbesondere an Personen, die Unterstützung im Umgang mit digitalen Angeboten benötigen oder nicht über eine eigene technische Ausstattung verfügen. Das sowohl als Printversion, als auch online verfügbare Programm des Begegnungszentrums (des Frankfurter Verbandes) informiert über die bestehenden Angebote. Auch das Quartiersmanagement bewirbt die Angebote im Nachbarschaftsbüro. Der Frankfurter Verband bietet seit 2025 in allen Stadtteilen eine zugehende Hilfestellung zu digitalen Fragen und Beratung für ältere Menschen durch Hausbesuche an. Das Angebot erfolgt auf Nachfrage: Digitale Inklusion und Teilhabe älterer Menschen in Frankfurt Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe e. V. Hansaallee 150, 60320 Frankfurt Telefon 069 - 29 98 07 23 51 E-Mail maximiliane.von-arnim@frankfurter-verband.de Internet https://www.cafe-anschluss.de/digitaleinklusion Möglichkeiten der Nahversorgung Die Anfrage aus dem Ortsbeirat 10 legt nahe, dass Menschen im Stadtteil aufgrund mangelhafter digitaler Kenntnisse von der Versorgung mit Lebensmitteln ausgeschlossen sein könnten. Im Jahr 2023 wurde an der Stelle, wo der angesprochene digitale Supermarkt ist, der smart Markt geschlossen. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in ca. 600m Entfernung (Penny Markt) und 750m Entfernung (Gutkauf). Zudem steht einmal wöchentlich am Seniorenzentrum ein "Rollender Bauernhof". Zwischen dem Quartiersmanagement Eckenheim und dem Frankfurter Verband/ Haus der Begegnung gibt es eine langjährige gute Zusammenarbeit, auch zu den oben dargestellten Themen Nahversorgung und digitale Teilhabe. Beide Akteure teilen die Einschätzung, dass ein Pilotprojekt, wie in der Anregung beschrieben, nicht auf die eigentlichen Bedarfe der Menschen vor Ort träfe. Die Bedarfe konnten durch eine aktivierende Befragung 2023 eruiert und seitdem durch den engen Kontakt zu Hauptamtlichen und Bewohnenden kontinuierlich überprüft werden. Sie werden in den bereits bestehenden Angeboten soweit möglich aufgegriffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7913
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wieso wurde nur ein Teilbetrag der in der Etatanregung EA 38/24 genannten Beträge ausgezahlt?STOB 1127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 736 Betreff: Wieso wurde nur ein Teilbetrag der in der Etatanregung EA 38/24 genannten Beträge ausgezahlt? Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte nach amtsinterner Rücksprache mit der Abteilung Veterinärwesen nur an solche Organisationen, bei denen wir von einem rechtlich einwandfreien Betrieb der Einrichtung ausgehen durften. Dies war 2025 allein bei der Deutschen Gesellschaft für Mauersegler e. V. der Fall, die 10.000 € erhalten hat. Das Projekt "Oase" hat seitens der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main eine Untersagungsverfügung erhalten, da "Oase" nicht über die erforderliche tierschutzrechtliche Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) verfügt. Gegen die Untersagungsverfügung wurde Widerspruch eingelegt; ein abschließender Bescheid liegt derzeit noch nicht vor. Die verantwortliche Person, Frau C., hat zudem Strafanzeige gegen die Abteilung Veterinärwesen erstattet. Hintergrund ist, dass das Ordnungsamt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags tätig geworden ist, insbesondere zur Überprüfung der vorübergehenden Haltung und Pflege von Wildvögeln. Für den Verein "Wildtierfreunde Maintal" liegt nach hiesigem Kenntnisstand derzeit ebenfalls keine Erlaubnis nach § 11 TierSchG vor. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG bedarf derjenige der Erlaubnis der zuständigen Behörde, der Wirbeltiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält oder betreut. Hierunter fallen insbesondere auch Auffangstationen oder vergleichbare Einrichtungen, in denen Tiere, auch vorübergehend, aufgenommen, gepflegt oder versorgt werden. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn insbesondere - die erforderliche Sachkunde, - die persönliche Zuverlässigkeit sowie - geeignete Räumlichkeiten und Haltungsbedingungen nachgewiesen werden. Zweck der Vorschrift ist die Sicherstellung einer tierschutzgerechten Unterbringung, Pflege und Versorgung der Tiere. Vor dem Hintergrund der fehlenden bzw. ungeklärten tierschutzrechtlichen Erlaubnislage nach § 11 TierSchG konnte das Ordnungsamt eine Zahlung an die vorgeschlagenen Vereine nicht empfehlen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8104
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stadttauben in PreungesheimSTOB 1027.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 737 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Ein steigender Stadttaubenbestand in Praunheim ist höchstwahrscheinlich auf ein reichhaltiges Futterangebot in Kombination mit freien Nistplätzen zurückzuführen. Es bestehen folgende Möglichkeiten, um die Population tierwohlgerecht zu verringen oder zumindest die Zunahme zu verhindern: (1) Der Eiertausch gegen Attrappen, (2) der Verschluss wilder Nistplätze und (3) die Einschränkung des Nahrungsangebots. (1) Betreute Taubenhäuser können wegen des Eiertauschs der gelegten Eier gegen Attrappen zur Populationskontrolle beitragen. Es ist denkbar, ein solches am Gravensteiner Platz zu errichten, wenn alle notwendigen Voraussetzungen umgesetzt werden können. Dessen Erfolg ist jedoch ungewiss, für eine schnelle Besiedlung ist der Verschluss wilder Nistplätze in der Nähe notwendig. (2) Hauptbrutort in Preungesheim ist die Autobahnbrücke der A661 in Nähe der U-Bahnhaltestelle "Preungesheim". Die zuständige Autobahn GmbH lehnte die Vergrämung der Brücke ab. Weitere Brutplätze befinden sich oft auf privaten Balkonen. Ein Tätigwerden des Magistrats ist dort nicht möglich. Beim gezielten Verschluss von Nistplätzen größerer Taubenkolonien ist es besonders wichtig, gleichzeitig alternative Nistmöglichkeiten in betreuten Taubenhäusern bereitzustellen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Tauben ihre ursprünglichen Standorte verlassen und in andere Bereiche ausweichen, wodurch unerwünschte Verdrängungseffekte entstehen. (3) Stadttauben brüten gerne in Nähe ihrer Futterquellen. Im Dezember 2025 wurde auf Wunsch des Ortsbeirats ein "Füttern-verboten-Schild" am Gravensteiner Platz aufgestellt, das auf das Frankfurter Fütterungsverbot von Stadttauben hinweist und die freundliche Ansprache von Fütternden durch Bürger:innen erleichtern kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8113
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - OSKAR-Magazin der FES an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilenSTOB 1027.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 738 Betreff: OSKAR-Magazin der FES an alle Haushalte im Ortsbezirk 10 verteilen Das OSKAR-Magazin der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) wird grundsätzlich über einen Dienstleister an alle Haushalte im gesamten Stadtgebiet in Frankfurt am Main verteilt, unabhängig von Werbeverboten. Bei fehlenden Briefkästen erfolgen bis zu zwei Zustellversuche per Klingeln. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) hat auf Anfrage erläutert, dass es vereinzelt zu Zustellmängeln bei der Verteilung des OSKAR-Magazins durch das beauftragte Subunternehmen kommen kann. Um diese Probleme zu erkennen, werden regelmäßige stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Hierbei kann leider nicht jede Liegenschaft genau erfasst werden. Flächendeckende Nachlieferungen sind nur bei einer Meldung innerhalb von einer Woche nach eigentlicher Verteilung möglich, da nur dann eine zielführende Recherche und Nachbesserung beim jeweiligen Zusteller erfolgen kann. Daher ist eine möglichst schnelle Meldung per E-Mail an services@fes-frankfurt.de oder über die telefonische Hotline (Tel. 0800 2008007-0) hilfreich. Seitens der FES wird eine Liste geführt, von Liegenschaften die wiederholt nicht beliefert wurden, um Problembereiche zu erkennen. Wenn nur einzelne Haushalte betroffen sind, können diese auch zu einem späteren Zeitpunkt nachbeliefert werden. Die Verteilung des Magazins wird am Wochenende vor der Verteilung in der kostenlosen Zeitung "Der Frankfurter", die ebenfalls jeder Haushalt erhält, annonciert (jeweils ca. um den 10. Juni und den 10. Dezember). Am Wochenende nach der Verteilung wird in der gleichen Zeitung eine Annonce mit einer Hotline zur Nachlieferung geschaltet. Beide Annoncen enthalten auch einen QR-Code zum Herunterladen des Magazins. Zudem macht die FES die Verteilung per Newsletter vorab bekannt. Im konkreten Fall im Ortsbezirk 10 war der FES eine Beschwerde ca. drei Wochen nach Verteilung bekannt. Daraufhin wurde dem Quartiermanagement in Preungesheim seitens der FES eine größere Menge des OSKAR-Magazins zur Auslage geschickt, da eine flächendeckende Nachverteilung nicht mehr umsetzbar war. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8129
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eisfläche KätcheslachparkSTOB 1227.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 739 Betreff: Eisfläche Kätcheslachpark Vorläufige Stellungnahme: In der vorgenannten Angelegenheit besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, wird der Magistrat unaufgefordert antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 7990
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützenSTOB 1027.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 740 Betreff: Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützen Der Magistrat der Stadt Frankfurt stellt als Betreiber der Schulgebäude in öffentlicher Trägerschaft einen sicheren Betrieb der Schulgebäude unter Berücksichtigung der diversen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sicher. Der Altbau sowie die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule stehen unter Denkmalschutz. Baulich notwendige Maßnahmen erfordern daher eine enge und sorgfältige Abstimmung mit dem Denkmalamt. Dies führt zu erhöhtem Planungs- und Koordinationsaufwand, stellt jedoch eine fachgerechte und rechtskonforme Umsetzung sicher. Eine Finanzierung aus dem Schulbudget ist hierfür nicht eingeplant und notwendig; die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Bau und Immobilien. Grundsätzlich werden alle baulichen Instandhaltungsmaßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und Schritt für Schritt umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8115
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische SchuleSTOB 1127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 741 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet für einen Neubau der Europäischen Schule ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Mit der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Bund, dem Land Hessen und der Europäischen Schule Frankfurt wurde am 03.11.2022 vereinbart, das sog. "Areal am Ratsweg" näher zu prüfen und auch gutachterlich zu untersuchen. Die Prüfung ist abschließend erfolgt. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Bebauung des Ratsweg-Areals mit der Europäischen Schule möglich. Die Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025 öffentlich vorgestellt, sie sind öffentlich im Internet auf den Seiten des Amtes für Bau und Immobilien einsehbar. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bundesbank vom 10. März 2026, den sog. "Campus Ginnheim" weitestgehend aufzugeben, wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt eine Verortung der Europäischen Schule auf dem "Areal am Ratsweg" nicht weiter verfolgt. Es ist vorgesehen, die von der Bundesbank freiwerdende Fläche zu erwerben und für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Daher sieht der Magistrat von einer Vorstellung der Gutachten im Ortsbeirat ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6903
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen!STOB 1127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 742 Betreff: Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen! Vorläufige Stellungnahme: Zu den angesprochenen Fragestellungen befindet sich der Magistrat derzeit in Abstimmung. Sobald die erforderliche Klärung der bau-, planungs- und naturschutzrechtlichen Möglichkeiten erfolgt ist, wird der Magistrat zu den im Raum stehenden Fragen Stellung nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1347
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beschilderung am S-Bahnhof Eschersheim: Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof „Eschersheim“!STOB 927.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 743 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof Eschersheim: Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof "Eschersheim"! Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schaukästen im Ortsbezirk 10STOB 1027.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 744 Betreff: Schaukästen im Ortsbezirk 10 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7929
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Budgetmittel für den Verein zur Förderung der Theobald-Ziegler-Schule e. V.STOB 1027.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 745 Betreff: Budgetmittel für den Verein zur Förderung der Theobald-Ziegler-Schule e. V. Der Ortsbeirat 10 stellt dem Verein zur Förderung der Theobald-Ziegler-Schule e. V. finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 8.000 Euro für die Anschaffung von Sportgeräten für die Turnhalle der Theobald Ziegler Schule zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 432
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Finanzielle Bezuschussung des Projekts „Kultur im Gepäck – Part 2 – WIR alle sind Deutschland“STOB 1127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 746 Betreff: Finanzielle Bezuschussung des Projekts "Kultur im Gepäck - Part 2 - WIR alle sind Deutschland" Der Magistrat stellt dem Verein PolymerFM e. V. als Zuschussempfänger finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 4.000,00 Euro zur Förderung der Materialkosten des Kofferprojektes "Kultur im Gepäck - Part 2 - WIR alles sind Deutschland" im Rahmen einer Kofinanzierung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2026, OIB 474
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2025 auf dem OpernplatzSTOB 127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 747 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2025 auf dem Opernplatz Der Magistrat stellt dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro für die Chanukkabeleuchtung 2025 auf dem Opernplatz im Rahmen einer Kofinanzierung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 469
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schön, dass in der Dondorf-Druckerei wieder Licht brennt!STOB 227.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 748 Betreff: Schön, dass in der Dondorf-Druckerei wieder Licht brennt! Der Magistrat stellt den Freunden Bockenheims e. V. - stellvertretend für die im Beschluss genannten Vereine - anteilige finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1.800 Euro für die Ausstattung der Räume zur Zwischennutzung der Dondorf Druckerei sowie der anfallenden Umzugskosten aus dem Budget des Ortsbeirats 2 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.12.2025, OIB 451
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkürzung der Leerungsintervalle der Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank an der Deuil-La-Barre-StraßeSTOB 1527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 749 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle der Abfalleimer am Parkplatz vor dem Bürgeramt und am Bücherschrank an der Deuil-La-Barre-Straße Die öffentlichen Straßenbereiche werden gemäß der Satzung über die Straßenreinigung bereits regelmäßig gereinigt. Die Reinigungs- und Leerungsintervalle ergeben sich durch die jeweils festgelegte Reinigungsklasse eines Straßenabschnittes (siehe Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main: https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/abfall/strasse nreinigung/strassenreinigung-eine-saubere-sache). Eine Erhöhung der Reinigungsintervalle ist nur mit einer entsprechenden Satzungsänderung möglich. Sollte der Ortsbeirat der Auffassung sein, eine Erhöhung sei unbedingt notwendig, können dem Umweltamt stets konkrete Bereiche zur Überprüfung genannt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine mögliche Erhöhung der Reinigungsklasse eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr für alle angrenzenden Eigentümer nach sich zieht. Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), reinigt die Deuil-La-Barre-Straße insofern einmal wöchentlich, d. h. in der Regel immer montags. Ausgenommen ist hier die Grünanlage unmittelbar vor dem Bürgeramt. Die Pflege und Reinigung inkl. Papierkorbleerung obliegt dem zuständigen Grünflächenamt. Die FES nimmt dabei alle losen Verunreinigungen bis zu einem Kubikmeter im Sinne der Verkehrssicherheit und Stadthygiene auf. Zudem erfolgen in diesem Rhythmus auch die notwendigen Papierkorbleerungen. Dieses Reinigungsbedürfnis halten wir für ausreichend. Wir werden jedoch den blauen Papierkorb demnächst durch ein größeres Papierkorbmodell mit Pizzakartoneinwurfmöglichkeit austauschen. Es ist ergänzend anzumerken, dass Eindrücke in den letzten Monaten in der Regel nicht auf vermeintlich fehlende Reinigungsleistung, sondern auf die zurückliegenden Winterdiensteinsätze zurückzuführen sind. So finden im Winter zeitweise nur eingeschränkt Reinigungen statt, da Personalressourcen dann vorrangig für den Winterdienst im Sinne der Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Insofern kann es insbesondere zwischen Ende Dezember 2025 und einschließlich Februar 2026 zu sonst unüblichen Überfüllungen von Papierkörben gekommen sein. Bei konkreten Auffälligkeiten können Sie sich zukünftig gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8095
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nein zu teuren Grünen Zimmern – Ja zu dauerhafttem Grün in Nieder-Eschbach!STOB 1527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 750 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhafttem Grün in Nieder-Eschbach! Der Magistrat kommt dem Wunsch des Ortsbeirats 15 nach, in Nieder-Eschbach keine Mobilen Grünen Zimmer aufzustellen. Die Mobilen Grünen Zimmer dienen grundsätzlich der temporären Anschauung möglicher Klimaanpassungsmaßnahmen und ihrer Wirkung. Sie bieten beliebte, kühle und begrünte Aufenthaltsmöglichkeiten. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf eine dauerhafte Klimaanpassungsmaßnahme. Grundsätzlich ist keine weitere Anschaffung von Mobilen Grünen Zimmer seitens des Magistrats vorgesehen. Der Ortsbeirat wird eingeladen, unter Beteiligung der Bürger:innen potenziell geeignete Standorte für die Pflanzung neuer Stadtbäume im Ortsbezirk zu nennen, die dann möglichst bis zur nächsten Pflanzperiode vom Grünflächenamt und vom Amt für Straßenbau und Erschließung geprüft werden. Eine zentrale Herausforderung für die Identifizierung neuer Baumstandorte und die Nachpflanzung von Bäumen an bisherigen Standorten bleiben allerdings die vielen Leitungen im Untergrund, die zu beachten sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2026, OM 8093
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - GrünGürtel-Park westlich von Nieder-EschbachSTOB 1527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 751 Betreff: GrünGürtel-Park westlich von Nieder-Eschbach Die Vorgaben der EU im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelten generell und unmittelbar für alle landwirtschaftlichen Betriebe und Flächen in der EU. Die vom Ortsbeirat angefragten Einschränkungen für die Landwirtschaft durch EU-Regelungen gelten demnach unabhängig von sonstigen Planungen oder Vorhaben von Kommunen oder anderer Akteure. Im südlichen Teil des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach, der bereits zum GrünGürtel gehört, gelten somit die gleichen EU-Regelungen für landwirtschaftliche Flächen wie im nördlichen Teil, der nicht Teil des GrünGürtels ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1391
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-SchuleSTOB 1527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 752 Betreff: Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat hat am 27. März 2026 den Abriss und den Neubau der Sporthalle der Otto-Hahn-Schule beschlossen (Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2026, M 55). Der Magistratsvortrag wird dem Ortsbeirat 15 in seiner nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6506
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027STOB 1627.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 753 Betreff: Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 Die zuständige Fachdezernentin wird am 4. Mai um 18 Uhr in der alten Aula der Schule am Ried die aktuellen Sachstände und Planungen vorstellen, der OBR 16 ist zu dieser Veranstaltung bereits eingeladen. Die Trägerschaft für den Pakt für den Ganztag bzw. die Ganztagsangebote an der Schule am Hang wurde Anfang Dezember 2025 seitens des Stadtschulamtes öffentlich ausgeschrieben. Anfang/Mitte April 2026 wird der neue Träger der Ganztagsangebote feststehen, so dass die Vorbereitungen für den Start der Ganztagsangebote nach den Sommerferien bzw. ab dem 10.08.2026 direkt aufgenommen werden können. Der neue Träger wird sich ebenfalls am 4 Mai vorstellen. Vormerkungen für das Ganztagsangebot an der Schule sind im kindernetfrankfurt über den bisherigen Träger der Erweiterten Schulischen Betreuung an der Schule am Hang möglich. Die Platzvergabe und Vertragsabschlüsse werden über den künftigen Träger erfolgen. Das Kinderzentrum Röhrborngasse in Trägerschaft von Kita Frankfurt wird zum Sommer 2026 wie angekündigt schließen. Die Kinder, die bereits im Kinderzentrum Röhrborngasse betreut werden, erhalten ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine Anschlussbetreuung im Rahmen der Ganztagsangebote der Schule am Hang. Gleiches gilt für die Kinder, die bereits in der Erweiterten Schulischen Betreuung sind. Die Fortführung der Betreuungsplätze in den anderen Horten des Schulbezirks ist sichergestellt. Der Schulneubau wurde für den ganztägigen Schulbetrieb geplant, somit ist die Umsetzung der Betreuungsgarantie im Pakt für den Ganztag und des Rechtsanspruches für alle Schüler*innen der Schule nach dem Bezug des Neubaus möglich. Die Sicherstellung der Betreuungsgarantie bzw. des Rechtsanspruchs erfolgt über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im Schulbezirk. Die Schulleitung wird in regelmäßigen Abständen über die Vorhaben und Planungen durch beide betroffenen Fachämter informiert und trägt die Informationen entsprechend weiter in die Schulgemeinde. Zudem hat das Dezernat zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, siehe oben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7974
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - IT-Mängel der Schule am RiedSTOB 1627.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 754 Betreff: IT-Mängel der Schule am Ried Die Schule am Ried wurde im Rahmen des WLAN-Rollouts im Jahr 2022 gemäß den bestehenden Vorgaben und Quotenregelungen mit WLAN-Access-Points bzw. -Lernzonen ausgestattet. Hierbei konnten eine Lernzone im Hauptgebäude sowie die zwei Sporthallen aufgrund defekter bzw. fehlender Netzwerkanschlüsse nicht in Betrieb genommen werden. Insgesamt konnten somit 60 der insgesamt 63 Lernzonen erfolgreich umgesetzt werden. Die Abnahme der installierten und funktionsfähigen WLAN-Access-Points erfolgte unmittelbar nach der Inbetriebnahme. Voraussetzungen für die Ausstattung der Sporthalle mit WLAN sind grundsätzlich die Anbindung der Sporthalle an das pädagogische Netz der Schule sowie eine funktionsfähige Netzwerkverkabelung. Im Rahmen der Sanierung der 2-Feld-Halle der Schule ist vorgesehen, dass das zuständige Fachamt die notwendigen Netzwerkanschlüsse nachrüstet und damit die Voraussetzungen für die WLAN-Ausstattung schafft. Nach der Durchführung der notwendigen baulichen Vorarbeiten können umgehend weitere Schritte zur Einrichtung des WLANs eingeleitet werden. Bzgl. der ausgestatteten Präsentationstechnik und der Endgeräte inkl. Aufbewahrungsmöglichkeiten kann der Magistrat Ihnen folgende Rückmeldung geben: Im Rahmen der Ausstattung mit Präsentationstechnik aus dem Digitalpakt wurde die Schule am Ried im Sommer 2025, als Pilotschule außerhalb des Standards der Stadt Frankfurt am Main, mit Displaytafeln ausgestattet. Nach Fertigstellung der Montagen wurden seitens der Schule Mängel gemeldet. Diese wurden zeitnah durch die ausführende Fachfirma angegangen und als behoben gemeldet. Im Anschluss an diese Arbeiten meldete die Schule weitere Probleme in der Nutzung. Aufgrund der Pilotsituation sind die Erwartungen an die Nutzung und technische Umsetzbarkeit oftmals noch mit Anpassungen verbunden und wurden durch die Schule gemeldet. Diese Meldungen wurden durch den Support-Dienstleister des Stadtschulamtes vor Ort erfasst. In der Zwischenzeit konnte das Stadtschulamt Anpassungen im Vor-Ort-Service vornehmen, weitere Mängel werden voraussichtlich in den Osterferien 2026 beseitigt. Per Rundschreiben "Empfehlungen zum Umgang mit den neuen interaktiven Whiteboards (IWBs)" wurden im Februar 2025 alle Frankfurter Schulen über deren Aufgaben und Pflichten zum Thema interaktive Tafelsysteme informiert. Der defekte Notebook-Trolley wurde Anfang 2026 ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1405
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station „Enkheim“STOB 1627.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 755 Betreff: Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station "Enkheim" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7970
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenSTOB 527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 756 Betreff: Hinweisschild "Tauben füttern verboten" am Bahnhof Niederrad anbringen Wie in der ST 1052/2025 ausgeführt, hält der Magistrat die abschreckende Wirkung eines Schildes zum Taubenfütterungsverbot für fraglich. Die Deutsche Bahn hat zwar keine Einwände gegen eine entsprechende Beschilderung, der Magistrat hat sich jedoch in ämterübergreifender Abstimmung dagegen entschieden und wird die Entwicklung der Situation beobachten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6601
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Sofortige Behebung der unhaltbaren Zustände an der Niddaschule - Gesundheit und Bildung der Kinder dürfen nicht länger warten!STOB 627.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 757 Betreff: Nied: Sofortige Behebung der unhaltbaren Zustände an der Niddaschule - Gesundheit und Bildung der Kinder dürfen nicht länger warten! Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Die Heizungsanlage im Pavillon wurde im Februar 2026 instandgesetzt und ist aktuell wieder funktionsfähig. Bei Reparaturen ist das Fachamt grundsätzlich auf externe Fachfirmen angewiesen. Das Fachamt arbeitet jedoch mit Nachdruck daran, dass notwendige Instandsetzungen zeitnah umgesetzt werden, um den Betrieb sicherzustellen. Darüber hinaus wurde ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen und eine vorsorgliche zusätzliche Prüfung der Leitungen beauftragt. Zu 2.: Der Abriss und Neubau der Turnhalle steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Essensversorgung. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, deren Umsetzung sich aktuell in Prüfung befindet. Nach Abschluss der Prüfung und Vorliegen der Finanzierung kann eine zeitliche Planung genannt werden. Aktuell wurde eine Firma mit dem Ausbau des Unterbodens und der Dämmung zur Lastenminimierung beauftragt. Im Anschluss wird eine abschließende statische Bewertung stattfinden. Sollte eine längerfristige Sperrung notwendig sein, werden mögliche Alternativen geprüft. Zu 3.: 1. Spiegelstrich: Die Heizungsanlage im Pavillon wurde im Februar 2026 instandgesetzt und ist wieder funktionsfähig. 2. Spiegelstrich: Aktuell wird der bauliche Zustand des Pavillons durch einen Statiker geprüft. Bisher wurden keine wesentlichen statischen Mängel festgestellt. Sobald der finale Statik-Bericht vorliegt, wird die Umsetzung notwendiger Bauunterhaltsmaßnahmen geprüft. 3. Spiegelstrich: Aktuell wird die Möglichkeit der Umsetzung der vorliegenden Machbarkeitsstudie geprüft. Nach Abschluss der Prüfung und dem Vorliegen der Finanzierung kann eine zeitliche Prognose getroffen werden. 4. Spiegelstrich: Die Erweiterung der Essensversorgung ist in der aktuell sich in Prüfung befindlichen Machbarkeitsstudie enthalten. Um eine adäquate Essensversorgung bis zur Erweiterung der Schule abzubilden, werden mehrere Anmietungsmöglichkeiten von externen Räumlichkeiten für eine Essensversorgung geprüft. Die integrierte bzw. multifunktionale Nutzung von Räumen ist in Frankfurt am Main im Zuge der Ganztagsschulentwicklung obligatorisch. 5. Spiegelstrich: Analog zur Abbildung der Essensversorgung werden aktuell externe Anmietungsmöglichkeiten für die schulische Nutzung geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8176
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bänke in der TöngesgasseSTOB 127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 758 Betreff: Bänke in der Töngesgasse Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6556
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleistenSTOB 227.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 759 Betreff: Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleisten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8006
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bauruinen Kölner Straße 72 und 76STOB 127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 760 Betreff: Bauruinen Kölner Straße 72 und 76 Der Magistrat teilt mit, dass die Baustelle in der Kölner Straße Ende März 2026 geräumt wird, sodass der gesperrte Straßenraum im 2. Quartal 2026 wieder zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8201
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?STOB 227.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 761 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Zu Frage 1: In den vergangenen drei Jahren wurden im Bereich des Ortsbezirks 2 insgesamt fünf Vorhaben der Innenverdichtung genehmigt. Von diesen befinden sich aktuell vier Vorhaben in der Umsetzung. Ein weiteres Vorhaben ist genehmigt, jedoch noch nicht umgesetzt. Die Vorhaben wurden innerhalb der Baufenster des Bebauungsplanes realisiert oder fügen sich in die vorhandene Bebauung nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) ein. In mehreren Fällen gehen die Maßnahmen mit einer städtebaulichen und ökologischen Aufwertung bislang vollständig oder weitgehend versiegelter Flächen einher, insbesondere durch nachträgliche Begrünung. Zu Frage 2: Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich vorrangig nach den Festsetzungen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Soweit ein solcher nicht vorliegt, erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB anhand des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung. Maßgeblich sind dabei insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen im Vergleich zur vorhandenen Umgebungsbebauung. Zu Frage 3: Die Klimaanpassung ist zum einen in Bebauungsplänen geregelt, in denen teilweise konkrete Festsetzungen, etwa zum Erhalt von Bäumen oder zur Begrünung enthalten sind. Zum anderen gilt stadtweit die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima, die verbindliche Mindestanforderungen an die Begrünung von Freiflächen sowie an Dach- und Fassadenbegrünungen vorgibt. Diese Satzungen gewährleisten eine systematische Berücksichtigung klimarelevanter Aspekte im Genehmigungsverfahren. Zu Frage 4: Der zulässige Versiegelungs- bzw. Überbauungsgrad ergibt sich grundsätzlich aus den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne. In unbeplanten Innenbereichen gemäß § 34 BauGB wird dieser aus der vorhandenen Bebauungsstruktur der näheren Umgebung abgeleitet, sodass eine ortsbildverträgliche Entwicklung sichergestellt wird. Zu Frage 5: Soweit Bebauungspläne nicht überbaubare Grundstücksflächen oder den Erhalt von Vegetation festsetzen, sind diese verbindlich zu beachten. In unbeplanten Bereichen gilt, dass Grundstückseigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Bebauung entsprechend der prägenden Umgebungsbebauung haben. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass bislang unbebaute Flächen, z.B. Baulücken im Blockrand, im Rahmen der zulässigen Nutzung entwickelt werden und bestehende Begrünung zugunsten der planungsrechtlich zulässigen Bebauung zurücktritt. Zu Frage 6: Anträge zur zusätzlichen Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen sind derzeit faktisch nicht zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die gestiegenen Baukosten sowie der weitgehende Wegfall von Stellplatzverpflichtungen im Wohnungsbau infolge der HBO-Novelle ("Baupaket 1") Ende 2025. Sofern Tiefgaragen errichtet werden, sind die Vorgaben der städtischen Stellplatzsatzung einzuhalten. Insbesondere ist eine Erdüberdeckung von mindestens 0,80 m für eine intensive Begrünung sicherzustellen. Zu Frage 7 Das Klimareferat ist nicht regelhaft als Fachstelle in das Baugenehmigungsverfahren eingebunden. Dies ist fachlich dadurch begründet, dass mit der stadtweit geltenden Gestaltungssatzung Freiraum und Klima verbindliche Mindeststandards für klimawirksame Maßnahmen bestehen. Darüber hinaus erfolgt bei Bedarf eine fallbezogene Einbindung des Klimareferats, das die Bauaufsicht kurzfristig mit fachlichen Einschätzungen unterstützt. Zu Frage 8: Eine formale Kenntnisgabe an den Ortsbeirat ist im Baugenehmigungsverfahren nicht vorgesehen. Zu Frage 9: Zur Anwendung der Instrumente des sogenannten "Bauturbo" in der Stadt Frankfurt am Main hat die Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026 ein Eckpunktepapier beschlossen, das den fachlichen und politischen Rahmen für den Umgang mit den erweiterten gesetzlichen Möglichkeiten definiert. Entscheidungen nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB erfordern weiterhin eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall. Dabei sind insbesondere nachbarliche Interessen zu würdigen sowie die Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen sicherzustellen. Dies schließt ausdrücklich auch die Berücksichtigung von Umweltbelangen ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1374
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der Therese-Herger-AnlageSTOB 627.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 762 Betreff: Nied: Mobile und dauerhafte Begrünung des gepflasterten Platzes auf der Therese-Herger-Anlage Für die gepflasterten Fläche besteht Handlungsbedarf bezüglich einer dauerhaften Begrünung und Gestaltung. Die Platzfläche liegt teilweise in städtischem Eigentum und teilweise in privatem Eigentum. Von städtischer Seite kann grundsätzlich nur eine Überplanung der städtischen Flächen erfolgen. Die Anregung des Ortsbeirats, die öffentliche Platzfläche dauerhaft zu begrünen und mit Sitzgelegenheiten auszustatten wird grundsätzlich befürwortet. Die Möglichkeiten der Gestaltung werden von mehreren Randbedingungen eingeschränkt. Dazu gehören der Verlauf von Versorgungsleitungen, die Gewährleistung der Anfahrbarkeit der auf den privaten Flächen des Platzes gelegenen Feuerwehraufstellflächen sowie die erforderliche Ausleuchtung des Platzes. Hiervon ist abhängig, ob die vorgeschlagene Anordnung als durchgehende Baumreihe und die vorgeschlagene Anzahl an Bäumen realisiert werden kann. Gegebenenfalls wird die Verlegung von Versorgungsleitungen bzw. Straßenlaternen erforderlich. Für die nötige Abstimmung dieser Aspekte und die Erarbeitung einer Planung stehen derzeit in den verantwortlichen Fachämtern keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Eine Umgestaltung wäre über das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Nied" grundsätzlich förderfähig. Über den Beirat "Soziale Stadt Nied" sind positive Erfahrungsberichte der Bewohnerinnen und Bewohner zu den 2025 aufgestellten Grünen Zimmern auf der Platzfläche eingegangen. Die Anregung zur Fortführung der mobilen Begrünung an derselben Stelle wird daher begrüßt. Für 2026 sind für den Standort 2 Grüne Zimmer vorgesehen. Die Standorte befinden sich aktuell in der Genehmigungsabstimmung mit dem ASE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7729
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einsetzen eines Stadtteilhausmeisters für NiederradSTOB 527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 763 Betreff: Einsetzen eines Stadtteilhausmeisters für Niederrad Der Magistrat begrüßt Maßnahmen und innovative Ansätze, die zu mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum beitragen. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt setzt bereits seit August 2024 im Pilotprojekt den Mainkümmerer im Stadtteil Nied ein, der eine ähnlich beschriene Funktion erfüllt. Bislang wurden hier positive Erfahrungen gemacht, insbesondere da der Mainkümmerer sowohl bei den Bewohnenden als auch den Wohnungsgesellschaften einen hohen Wiedererkennungswert hat und etabliert ist. Der Mainkümmerer ist eine verfügbare Ansprechperson zum Thema Sauberkeit im Stadtteil. Und er erfüllt eine vermittelnde Position zur Stabsstelle Sauberes Frankfurt und den beauftragten Entsorgungsdienstleistenden. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt evaluiert das Projekt zum Ende 2026 erneut. Zu prüfen wäre, inwiefern dieses Pilotprojekt in Kooperation mit den Wohnungsbaugesellschaften weiterentwickelt werden könnte. Die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) setzt grundsätzlich auf den Einsatz eigener Hausmeister in ihren Liegenschaften. Diese sind regelmäßig vor Ort, kennen die Bestände und können auf Probleme im direkten Wohnumfeld zeitnah reagieren. Auch im Hinblick auf die Situation in Niederrad leisten die Hausmeister der ABG bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Beobachtung der Flächen und zur Meldung von Missständen. Wesentlich zur zeitnahen Beseitigung von unsachgemäß abgestelltem Sperrmüll ist eine gute Zusammenarbeit zwischen der städtischen Entsorgungsgesellschaft FES und der ABG. Durch eine schnelle und verlässliche Abholung könnte verhindert werden, dass sich Müllansammlungen ausweiten oder weitere Ablagerungen entstehen. Gegen den ergänzenden Einsatz eines städtischen Stadtteilhausmeisters bestehen seitens der ABG keine Einwände. Ein solcher Einsatz könnte eine sinnvolle Ergänzung darstellen, insbesondere zur Beobachtung öffentlicher und halböffentlicher Flächen im Quartier sowie zur besseren Koordination zwischen den beteiligten Akteuren. Die Nassauische Heimstätte (NH) teilt die Einschätzung des Ortsbeirats, dass illegale Sperrmüllablagerungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum die Wohn- und Lebensqualität im Stadtteil Niederrad erheblich beeinträchtigen und dringender Handlungsbedarf besteht. Bereits heute ist bei der NH ein festangestellter Objektmanager im Einsatz, dessen Aufgaben ausdrücklich über klassische Hausmeistertätigkeiten hinausgehen. Er behält das Erscheinungsbild der Bestände sowie der Außenanlagen kontinuierlich im Blick, erkennt Problemlagen frühzeitig und koordiniert bei Bedarf außerplanmäßige Abfuhrtermine mit der FES, um akute Vermüllungen kurzfristig zu beseitigen. Damit wird bereits eine Funktion wahrgenommen, die in Teilen dem vom Ortsbeirat angesprochenen erweiterten Rollenverständnis eines Stadtteilhausmeisters entspricht. Gleichzeitig ist es notwendig, die Maßnahmen wirtschaftlich verantwortungsvoll auszusteuern. Für die Müll- und Sperrmüllentsorgung musste die NH konzernweit im vergangenen Jahr einen hohen sechsstelligen Betrag aufwenden. Vor diesem Hintergrund kann eine reine Ausweitung von Kontroll- und Abfuhrleistungen allein keine nachhaltige Lösung darstellen. Aus diesem Grund verfolgt die NH einen integrierten Ansatz, der über kurzfristige Sauberkeitsmaßnahmen hinausgeht. Aktuell arbeitet die NH gemeinsam mit relevanten Stakeholdern, unter anderem auch mit kommunalen Stellen, Entsorgungsbetrieben und weiteren Beteiligten, an einem umfassenden Konzept zur Vermeidung von Müll und Sperrmüll. Ziel ist es, Ursachen illegaler Ablagerungen systematisch zu reduzieren, Verantwortlichkeiten klarer zu definieren und präventive Maßnahmen zu etablieren, um sowohl das Stadtbild als auch die Kostenentwicklung langfristig zu verbessern. Die NH begrüßet ausdrücklich den Vorschlag, dass die Stadt Frankfurt am Main und die Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam eine abgestimmte Strategie entwickeln, und sieht hierin einen wichtigen Schlüssel, um das Problem wirksam und dauerhaft anzugehen. Operative Präsenz vor Ort, klare Zuständigkeiten und präventive Konzepte müssen dabei zusammengedacht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8069
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?STOB 127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 764 Betreff: Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel? Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Im Rahmen der Planungen der Entwicklung des westlichen Gutleutviertels zum "Produktiven Quartier Gutleut-West" ist die Ansiedlung eines Nahversorgers bzw. Discounters ausdrücklich vorgesehen. Grundsätzlich besteht auch Interesse entsprechender Anbieter, die Realisierung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Unabhängig davon verfügen die neuen Gebäude in der Gutleutstraße 285-291 bereits heute über eine gute, auch fußläufige Anbindung an den REWE-Markt in der Speicherstraße 44. Ergänzend besteht eine weitere Versorgungsmöglichkeit durch einen kleinen Laden mit angeschlossenem Café im Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum. Ein Kleinstsupermarkt wäre im Gebiet grundsätzlich denkbar, setzt jedoch geeignete Flächen, die Mitwirkungsbereitschaft der jeweiligen Eigentümer, das Interesse eines Betreibers sowie Fragen der Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit voraus. Nach derzeitiger Kenntnis des Magistrats bestehen aufgrund der aktuellen Eigentümer- und Nutzungsstrukturen weder auf privaten noch auf städtischen Flächen kurzfristige Realisierungsmöglichkeiten. Zu Frage 2: Die Einrichtung eines Kleinstsupermarktes auf dem Gelände der zukünftigen Interimsspielstätte für das Schauspielhaus wird derzeit als nicht umsetzbar bewertet. Das Grundstück ist aus Sicherheitsgründen bis zum Abschluss der laufenden Bauarbeiten nicht frei zugänglich; zudem stellen sich haftungsrechtliche Fragen. Die Städtischen Bühnen sind aktuell damit befasst, Gefahrenpotenziale zu minimieren und unbefugten Zutritt zu verhindern. Darüber hinaus ist ein Großteil der Fläche voraussichtlich bis Mitte/Ende 2028 an Mainova vermietet. Erst im Falle einer unerwarteten Änderung dieser Rahmenbedingungen könnte eine entsprechende Nutzungsperspektive geprüft werden. Zu Frage 3: Rechtlich ist die Situation in Hessen klar geregelt: Nach Auskunft des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales dürfen sogenannte digitale Kleinstsupermärkte - vollautomatisierte Verkaufsstellen mit bis zu 120 Quadratmetern Verkaufsfläche, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Verkaufspersonal rund um die Uhr betrieben werden - auch an Sonntagen öffnen. Ausgenommen sind der erste Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag, Karfreitag sowie Fronleichnam. Damit ist sichergestellt, dass durch dieses Modell keine zusätzliche Sonn- oder Feiertagsarbeit entsteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7775
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzenSTOB 127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 765 Betreff: Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen Der Magistrat teilt mit, dass sich der beschriebene Weg im Privatbesitz der Messe Frankfurt GmbH befindet, das Grundstück, auf dem er verläuft, jedoch der Stadt Frankfurt gehört. Die genannte Wegeverbindung dient momentan als Baustelleneinrichtungsfläche für die angrenzende Baumaßnahme. Die Haftungs-, Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht liegt während der Baumaßnahme beim Bauherrn. Dieser muss daher für eine Instandsetzung der beschädigten Beleuchtung aufkommen. In diesem Zusammenhang wurde das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen aufgefordert, eine sofortige Überprüfung der Anlage durchzuführen und diese, wenn es technisch möglich ist, sofort wieder in Betrieb zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7577
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100STOB 527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 766 Betreff: Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100 Der Magistrat misst allen Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung in den städtischen Quartieren eine hohe Bedeutung bei und begrüßt ausdrücklich alle Initiativen, die dem Erhalt und der Stabilisierung dieser Versorgung dienen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadt die in der Anregung formulierten Anliegen sehr ernst. Wie der lokalen Presse zu entnehmen war, ist die Schließung der Apotheke in der Gerauer Straße 98-100 offenbar auf ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen den bisherigen Betreiber zurückzuführen. Der Magistrat hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, kontaktiert. Diese teilt mit, dass grundsätzlich eine Wiedereröffnung des Apothekenstandorts angestrebt wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss durch eine Apothekerin bzw. einen Apotheker der entsprechende Antrag eingereicht und die Betriebserlaubnis durch die Aufsichtsbehörde erteilt werden. Der Magistrat hat darüber hinaus über die Wirtschaftsförderung umgehend Kontakt zum Eigentümer der Immobilie des Apothekenstandorts in der Gerauer Straße aufgenommen, um Informationen zu einer möglichen Wiedereröffnung durch einen neuen Betreiber zu erhalten und seine Unterstützung anzubieten. Eine Rückmeldung steht derzeit noch aus. Parallel dazu steht der Magistrat im Austausch mit weiteren relevanten Akteuren wie dem Hessischen Apothekerverband e.V. und der Landesapothekerkammer Hessen, um Möglichkeiten einer zeitnahen Wiedereröffnung bzw. Neuansiedlung zu prüfen - insbesondere für den betroffenen Standort, aber auch zur grundsätzlichen Sicherung von Apothekenstandorten in den Frankfurter Stadtteilen. Die genannten Institutionen verzeichnen bereits seit längerem einen verstärkten Trend zu Apothekenschließungen in vielen hessischen Kommunen. Die Gründe hierfür und für die geringe Nachfrage nach neuen Standorten sind vielfältig. Als zentrale Faktoren werden insbesondere unzureichende Fixhonorare, die die stark gestiegenen Miet- und Personalkosten nicht mehr abdecken, sowie ein sich verschärfender Fachkräftemangel genannt, der sich parallel zur Alterung vieler Apothekeninhaberinnen und -inhaber verstärkt. Ergänzend wird auf den zunehmenden Online-Handel hingewiesen, der den wirtschaftlichen Druck auf stationäre Apotheken erhöht. Daher zeigen sich derzeit aufgrund der allgemeinen Marktsituation - auch in Frankfurt und nach Kenntnis der Wirtschaftsförderung - kaum Initiativen zur Neugründung oder zur Übernahme von Apotheken. Die Hessische Landesapothekerkammer betont zudem, dass Kommunen nur sehr begrenzte Handlungsmöglichkeiten haben, da die Rahmenbedingungen für Apotheken landes- und bundesrechtlich geregelt sind. Seit langem bestünde der Appell der Berufsvertretungen an die Politik, die Vergütungsstrukturen grundlegend zu reformieren, bislang jedoch ohne entsprechende Umsetzung. Die Möglichkeit, dass eine Kommune selbst aktiv eingreift (durch den Betrieb einer Apotheke unter Leitung eines von ihr anzustellenden Apothekers), besteht nur bei einem Versorgungsnotstand, welcher hier aber nicht gegeben ist. Der Magistrat wird weiterhin daran arbeiten, mit den genannten Akteuren nach Lösungen, z.B. durch die Vermittlung zwischen Interessenten und Eigentümern von Apothekenimmobilien, zu suchen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7807
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhaltenSTOB 527.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 767 Betreff: Notaufnahme im Krankenhaus Sachsenhausen erhalten Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nimmt die Sorge der Bürger:innen in Sachsenhausen hinsichtlich der medizinischen Versorgung nach der Schließung der Notaufnahme ernst. Der objektive Bedarf an medizinischer Versorgung ist gemäß dem Hessischen Krankenhausplan 2025 nicht immer deckungsgleich mit dem subjektiven Bedürfnis der Bevölkerung. Insbesondere das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V und der demografisch bedingte Fachkräftemangel erfordern eine kontinuierliche Prüfung, welche Versorgungsangebote in welchem Umfang und zu welcher Zeit tatsächlich aufrechterhalten werden. Die Krankenhausplanung verantwortet das Land Hessen, nicht die Stadt Frankfurt am Main. Ein wesentliches strategisches Ziel des Landes Hessen in der Notfallversorgung ist, dass im Regelfall von jedem Einsatzort in Hessen aus eine allgemeine Notfallversorgung in einem Krankenhaus innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein soll. Diese Vorgabe gilt explizit auch für die Allgemeine Innere Medizin und die Allgemeine Chirurgie, die für die Notfallversorgung relevant sind. Dieses Ziel wird weiterhin erreicht. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat keine Handlungsmöglichkeiten zur Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen Notaufnahme. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8067
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied/Frankfurter Westen: Einführung von ehrenamtlichen Sauberkeitsbeauftragten in den Stadtteilen (Pilotprojekt)STOB 627.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 768 Betreff: Nied/Frankfurter Westen: Einführung von ehrenamtlichen Sauberkeitsbeauftragten in den Stadtteilen (Pilotprojekt) Zu 1) Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirates. Die Installation von Sauberkeitsbeauftragten für Stadtteile wurde von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt bereits im Entwurf und für die weitere Projektplanung entwickelt. Die finale Projektabstimmung und Umsetzung wird zum 4. Quartal 2026 aufgenommen. Littering, illegale Müllablagerungen und unsachgemäße Abfallentsorgung beeinträchtigen das Stadtbild, die Aufenthalts- und die Lebensqualität in vielen Stadtteilen von Frankfurt am Main. Zugleich wächst das Interesse vieler Bürger:innen, sich aktiv für ihren Stadtteil zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Mit dem Projekt sollen engagierte Bürger:innen in allen Frankfurter Stadtteilen aktiviert und vernetzt werden, um sich ehrenamtlich für Sauberkeit, Umweltbewusstsein und ein positives Miteinander im öffentlichen Raum einzusetzen. 14,36 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bundesweit ehrenamtlich, davon ca. 13,4 % für die Umwelt. Jeder von uns lebt gern in einer sauberen Stadt, denn Sauberkeit erhöht die Lebensqualität, vermittelt uns ein Gefühl von Sicherheit und trägt zu einem allgemeinen Wohlgefühl bei. Die durch die Stadt Frankfurt am Main beauftragte Reinigung sorgt bereits tagtäglich für ein sauberes Stadtbild, jedoch ist Sauberkeit eine Gemeinschaftsaufgabe, die nicht nur durch die Mitarbeitenden der Stadtreinigung alleine getragen werden kann. Zu 2): Zu den Aufgaben der Stadtteilaktiven könnten gehören: - Wahrnehmen und Weiterleiten von Sauberkeitsschwerpunkten und Auffälligkeiten im Stadtteil - Ansprechpartner:in für Nachbarschaft und Institutionen bei Sauberkeitsthemen - Sensibilisierung der Stadtteilgemeinschaft durch Gespräche, Hinweise oder Unterstützung oder Durchführung kleinerer Aktionen - Unterstützung von Stadtteilgremien, Initiativen und Veranstaltungen - Vernetzung mit bestehenden Angeboten zur Verbesserung der Sauberkeit - Mitwirkung an der Entwicklung neuer Ideen zur Abfallvermeidung (orientiert am Bedarf des Stadtteils) - Teilnahme an regelmäßigen Austauschformaten und Feedbackrunden Zu 3) Die Anerkennung des Engagements durch eine kleine monatliche Aufwandspauschale ist denkbar. Informationsmaterialien und Arbeitskleidung werden gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7738
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Keine Mittelkürzungen an Integrierten GesamtschulenSTOB 227.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 769 Betreff: Keine Mittelkürzungen an Integrierten Gesamtschulen Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen hat angekündigt, ab dem Schuljahr 2026/2027 Lehrer*innenstunden zu kürzen, die bisher für die Binnendifferenzierung an den Integrierten Gesamtschulen genutzt werden. Dadurch würden Stunden für Förderangebote, zusätzliche Lernfenster und präventive Unterstützungsangebote wegfallen. Laut Aussage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) würde dies den Wegfall von bis zu 2,1 Lehrerwochenstunden pro Klasse bedeuten. Der Magistrat teilt die Sorge des Ortsbeirats 2 um die Konsequenzen der von der Landesregierung angekündigten Kürzungen insbesondere für die integrierten Gesamtschulen. Das zuständige Fachdezernat hat sich bereits mit einer Pressemeldung diesbezüglich kritisch geäußert. An den Integrierten Gesamtschulen lernen Schüler*innen aller Bildungsgänge (Haupt-, Realschule und Gymnasial) sowie Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Förderbedarfen und Behinderungen gemeinsam in einem Klassenverband. Die IGSsen übernehmen hier den größten Anteil der inklusiven Beschulung in Frankfurt in der Sekundarstufe I. Neben der Binnendifferenzierung (alle Schüler*innen einer Klasse lernen gemeinsam, werden aber auf unterschiedlichen Leistungsniveaus gefördert), arbeiten die Integrierten Gesamtschulen auch mit einer äußeren Differenzierung. Diese beinhaltet, dass einige Fächer in Kursen oder Lerngruppen, getrennt nach Leistungsstand, unterrichtet werden. Diese individuelle Förderung in kleineren Lerngruppen ist für alle Schüler*innen, auch mit Blick auf Schüler*innen mit Förderbedarfen, eine wertvolle zusätzliche Unterstützung, die nach Auffassung des Magistrats erhalten bleiben sollte. Das Stadtschulamt ist kommunaler Schulträger für die Stadt Frankfurt am Main. In seiner Zuständigkeit liegen u.a. die Schulgebäude inkl. deren Ausstattung, die Umsetzung der Ganztagsprogramme bzw. des Rechtsanspruches Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die verschiedenen Förderprogramme der Jugendhilfe in den verschiedenen Schulformen. Im Ortsbeirat 2 sind die Johanna-Tesch-Schule, die Georg-Büchner-Schule und der Auslagerungsstandort der IGS Süd als integrierte Gesamtschulen mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule ausgestattet. Das Förderprogramm hat u.a. zum Ziel, Bildungsbeteiligung zu gewährleisten und die soziale und gesellschaftliche Teilhabe der Schüler*innen zu erhöhen. Der Magistrat leistet hier seinen Anteil zur bestmöglichen Unterstützung der integrierten Gesamtschulen und ihrer zentralen pädagogischen Arbeit. Die Zuständigkeit für alle Fragen der Unterrichtsgestaltung und Zuweisung von Lehrer*innenstellen obliegt ausschließlich dem Land Hessen. Nach aktuellem Stand (April 2026) liegen dem Magistrat keine Informationen darüber vor, dass die hessische Landesregierung trotz der umfassenden Kritik von ihren Sparplänen Abstand nehmen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8204
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dippemess an den Rebstock - Folgen für die Messe Logistik?STOB 227.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 770 Betreff: Dippemess an den Rebstock - Folgen für die Messe Logistik? Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet für einen Neubau der Europäischen Schule ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Mit der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Bund, dem Land Hessen und der Europäischen Schule Frankfurt wurde am 03.11.2022 vereinbart, das sog. "Areal am Ratsweg" näher zu prüfen und gutachterlich zu untersuchen. Diese sog. "Projektvereinbarung" wurde seitens der Stadt Frankfurt von den Stadträtinnen Weber, Wüst und O'Sullivan sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff gezeichnet. Die Prüfung ist abschließend erfolgt. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Bebauung des Ratsweg-Areals mit der Europäischen Schule möglich. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bundesbank vom 10. März 2026, den sog. "Campus Ginnheim" weitestgehend aufzugeben, wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt eine Verortung der Europäischen Schule auf dem "Areal am Ratsweg" und demnach eine Verlagerung des Festplatzes nicht weiter verfolgt. Es ist vorgesehen, die von der Bundesbank freiwerdende Fläche zu erwerben und für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2024, V 835
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradbügel für das LiteraturhausSTOB 127.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 771 Betreff: Fahrradbügel für das Literaturhaus Der Magistrat entspricht der Anregung und wird östlich der Einfahrt zum Kundenparkplatz der Gaststätte "Goldmund im Literaturhaus" Radbügel installieren. Die Maßnahme wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7964
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer am Alten Rathaus KalbachOFOB 1226.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2026, OF 1/12 Betreff: Fahrradständer am Alten Rathaus Kalbach Der Ortsbeirat Kalbach-Riedberg möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Alten Rathaus in Kalbach zwei zusätzliche Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Nach mehrmaligen Telefonaten der Kinderbeauftragten, mit der Bitte noch zwei Fahrradbügel in der Straße Im Hullach zwischen dem öffentlichen Bücherschrank und dem Alten Rathaus aufzustellen, kam keine Reaktion seitens des Straßenverkehrsamtes. Im Alten Rathaus in Kalbach befindet sich u.a. auch die Kinderbücherei. Diese ist an drei Tagen in der Woche geöffnet und wird von sehr vielen Eltern und Kindern, die zumeist mit dem Rad kommen, genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 67 2026 Die Vorlage OF 1/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximierenOFOB 226.04.2026 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2026, OF 18/2 Betreff: Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hinsichtlich der Vermüllungsfrequenz 1. Die Reinigungsfrequenz an stark frequentierten Orten im Ortsbezirk, insbesondere rund um die U-Bahnstationen Westend, Bockenheimer Warte, Eschenheimer Tor, Grüneburgweg, Leipziger Straße, Kirchplatz sowie bei den Haupt- und Gewerbestraßen und Plätzen Bockenheimer Landstraße, Carlo-Schmid Platz, Eschersheimer Landstraße, Feuerbachstraße, Grüneburgweg, Holzhausenstraße, Kettenhofweg, Westendplatz und Miquel-/ Adickesallee zu erhöhen; 2. die Mülleimer auf ihre Tauglichkeit bezüglich ihrer Größe und Krähensicherheit (insbesondere in Grünanlagen) hin zu überprüfen und ggf. auszutauschen. 3. zu prüfen und zu berichten, ob und an welchen Standorten im Westend und Bockenheim unterirdische Müllcontainer (ggfs. alternativ zu den unter 1. angeregten Modellen) eingerichtet werden können, um das Straßenbild zu entlasten und Geruchsbelästigung zu bekämpfen; Hinsichtlich der Vermüllungserfassung 4. Den Einsatz digitaler Sensorik und Müllmelder im Westend/Bockenheim zu erproben, um Reinigungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und Einsätze effizient zu steuern. 5. An allen Mülleimern/Plätzen und U-Bahnstationen sollten sukzessive niedrigschwellige Angebote eingeführt werden, um Überfüllung melden zu können, etwa mit entsprechendem URL-Code; 6. Weiterhin sollen insbesondere in U-Bahnen und auf Plätzen nicht nur reine digitale Lösungen, sondern auch Dashbuttons (vgl. Flughafentoiletten) erprobt werden (Reinigung auf Knopfdruck); 7. Die Maßnahmen nach 6 und 7 sollen nur unter dem strengen Gebot der sparsamen Mittelverwendung sowie operationellen Sicherheit (Datenschutz/Schutz vor Vandalismus) erfolgen; Hinsichtlich der Sanktionierung 8. Die Bekämpfung von Vermüllung, illegalem Sperrmüll und wilden Müllablagerungen in Westend und Bockenheim durch verstärkte ordnungsrechtliche Kontrollen und konsequente Sanktionierung zu intensivieren; Allgemein 9. Dem Ortsbeirat 2 innerhalb von sechs Monaten über den Stand der ergriffenen Maßnahmen und erste Ergebnisse zu berichten; 10. Sich auf ein exzellentes Sauberkeitsniveau als Zielgröße festzulegen. Begründung: Leider haben bisherige Anträge des Ortsbeirats und daraufhin ergriffene Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt. Das Problem des Mülls im Ortsbezirk ist weiterhin gravierend. Insbesondere rund um U-Bahn/Bus und Straßenbahn-Haltestellen, in der Umgebung von Gastronomiebetrieben und Einzelhandel sowie in und an Grünanlagen wiederholt Vermüllung, illegal entsorgter Sperrmüll und unzureichende Reinigungsintervalle festzustellen sind. Dies beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität, das Sicherheitsgefühl und die Außenwirkung des Ortsbezirks erheblich. Der Magistrat schreibt in der ST 46 vom 05.01.2026, dass in Bockenheim keine erhöhte Beschwerdelage vorliege. Das spiegelt nicht das wider, was Bürger in Foren, u.a. nebenan.de, regelmäßig bemängeln und berichten. Daher sollte die Schwelle, solche Meldungen abzusetzen, noch niedriger sein. Der Mängelmelder sollte ausdrücklich daneben weiterhin die Möglichkeit bieten, entsprechende Meldungen abzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 18/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 158 2026 Die Vorlage OF 18/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. die Stadtteile Kuhwald und Rebstock eingefügt werden. Abstimmung: zu Ziffer 1, 2, 3, 8 und 9: CDU, 1 GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, 1 Linke und Volt (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke zu Ziffer 4 bis 7: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 Linke und Volt (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hohe Rabenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220OFOB 826.04.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2026, OF 21/8 Betreff: Hohe Rabenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Zusammenleben von Menschen und Tieren vereinfachen. In den Bäumen haben sich zahlreiche Saatkrähen angesiedelt und viele Nester gebaut. Dadurch kommt es sowohl zu erheblichen Lärmbelästigungen als auch zu starken Verschmutzungen durch Vogelkot auf Gehwegen, PKWs, sowie an den Häusern und auf den Balkonen. Die Einschränkungen für die Bewohner sind erheblich In diesen Bereichen wäre es wünschenswert, wenn in den Brutzeiten die Reinigungszyklen der Gehwege und Fahrstraßen entsprechend angepasst werden könnten. Die Reinigungszyklen sollten in Brutzeiten entsprechend erhöht werden, damit die Gehwege und Straßen nicht allzu sehr verschmutzen. Präventiv wäre zu prüfen, ob die Äste der Brutbäume, die in dem betroffenen Gebiet in Häuser- oder Spielplatznähe stehen, nicht demzufolge ausgedünnt werden können, um eine zukünftige übermäßige Ansiedlung von Saatkrähen zu erschweren. Dies sollte flächendeckend an allen Bäumen im Ortsbezirk geprüft werden. Aufgrund des guten Bodens, auf der die Nordweststadt errichtet wurde, sind die angepflanzten Bäume folglich gut gewachsen. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass Saatkrähen entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt sind. Insofern müssen die Anwohner Einschränkungen hinnehmen. Wir sind dennoch der Auffassung, dass präventiv für die nächste Brutperiode entsprechende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden könnten, die den kompletten Stadtbezirk umfassen, sonst wird sich die Saatkrähenpopulation in andere Bereiche verlagern Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 147 2026 Die Vorlage OF 21/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Betreff "Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 220" lautet; 2. die Begründung mit dem Satz "In den Bäumen haben sich zahlreiche Saatkrähen angesiedelt und viele Nester gebaut" beginnt; 3. in der Begründung der Satz "Dies sollte flächendeckend an allen Bäumen im Ortsbezirk geprüft werden" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF-FREIE WÄHLER
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beim Gebäude in der Hamburger Allee Nr. 20 (EXPERIMINTA) bitte den Denkmalschutz prüfenOFOB 225.04.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2026, OF 4/2 Betreff: Beim Gebäude in der Hamburger Allee Nr. 20 (EXPERIMINTA) bitte den Denkmalschutz prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob das Gebäude in der Hamburger Allee Nr. 20, das bis Ende 2026 noch von der EXPERIMINTA genutzt wird, als Baudenkmal in Frage kommt und daher der Denkmalschutz festgestellt werden sollte und b) wie die Möglichkeiten aktuell eingeschätzt wird, das Gebäude für die Stadt Frankfurt vom Land Hessen zu erwerben bzw. eine Nutzungsvereinbarung mit dem Land Hessen über das Gebäude zu treffen, um unter anderem den Erhalt des Gebäudes zu sichern. Begründung: Für das Gebäude in der Hamburger Allee Nr. 20, aus dem die EXPERIMINTA nach dem Willen des Landes Hessens ausziehen muss, wurde bislang kein Denkmalschutz festgestellt. Unklar ist dem Ortsbeirat, ob eine Denkmalprüfung an dem Gebäude schon vorgenommen wurde. Das Gebäude dürfte einem für die Vorkriegsjahre (20er Jahre?) typischen Baustil entsprechen, der zumindest in diesem Teil des Bockenheimer Umfelds nicht (mehr) vertreten ist und aus Sicht des Ortsbeirates grundsätzlich denkmal- und erhaltenswürdig erscheint. Erhalten werden sollte sowohl das Gebäude als auch der öffentliche Besitz daran. Ein etwaiger freier Verkauf des Grundstücks und Gebäudes vom Land Hessen -ohne Auflagen- an einen privaten Erwerber wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 4/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 151 2026 Die Vorlage OF 4/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Taubendreck verhindern – U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“ (B-Ebene)OFOB 225.04.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2026, OF 7/2 Betreff: Taubendreck verhindern - U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" (B-Ebene) Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der B-Ebene der U-Bahnstation Bockenheimer Warte beim Treppenabgang zur U4 durch geeignete Maßnahmen die Verschmutzung durch weiteren Taubendreck im beschriebenen Bereich verhindert wird. Es könnte ggf. Abhilfe geschaffen werden durch die Installation sogenannter Taubenspikes auf der beleuchteten Beschilderung im Bereich des Treppenabgangs zur U4, auf dem sich die Tauben offensichtlich niederlassen (siehe Foto 2 in Anlage). Begründung: Die Vermeidung von Taubendreck in diesem von Fahrgästen hoch frequentierten Bereich ist schon aus hygienischen Gründen geboten. Immerhin wird der Bereich wohl regelmäßig gereinigt. Vorzugswürdig ist selbstverständlich die Vermeidung des Taubendrecks. Die Tauben nutzen offenbar die Möglichkeit sich auf der beleuchteten Beschilderung im Bereich des Treppenabgangs zur U4, auf dem sich die Tauben offensichtlich niederlassen (siehe Foto 2 in Anlage), was im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer der U-Bahn-Station verhindert werden sollte. Anlage: Fotos von Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 7/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 7/2 wurde zurückgezogen.
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklungsplan geplanten Umspannwerks BergenOFOB 1624.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2026, OF 1/16 Betreff: Lage des im Rahmen des Netzausbaus nach Netzentwicklungsplan geplanten Umspannwerks Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, den Ortsbeirat 16 (Bergen-Enkheim) unverzüglich über den Stand der Planungen für das Umspannwerk Bergen zu informieren, gegebenenfalls gemeinsam mit Vertretern der für die Planungen und den Bau zuständigen Tennet TSO GmbH. Dabei wird der Magistrat insbesondere aufgefordert, ergebnisoffen über alle für das Umspannwerk in Betracht kommenden Standorte zu informieren und insbesondere darzulegen, wie die Stadt Frankfurt am Main in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und unter Beteiligung des Ortsbeirats 16 auf die Lage des neuen Umspannwerkes Einfluss zu nehmen gedenkt. Begründung: Leider erst aus den Medien und anderen Quellen, nicht durch eine offizielle Mitteilung des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main, hat der Ortsbeirat 16 Kenntnis davon erlangt, dass in seinem Zuständigkeitsbereich in der Berger Gemarkung ein neues Umspannwerk mit einer Größe von ca. 15 ha gebaut werden soll. Dafür sollen möglicherweise wertvolle Ackerflächen zerstört werden. Der Ortsbeirat 16 möchte bei diesen für den Stadtteil gravierenden Entwicklungen von Anfang an eingebunden und hierzu von dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main unaufgefordert über alle wesentlichen Entwicklungen unterrichtet werden. Da bisher noch keine amtliche Verlautbarung vorliegt, ist eine möglichst unverzügliche erste Information des Stadtteilgremiums erforderlich sowie eine Darlegung der weiteren Schritte des Planungsverfahrens unter Beachtung der Beteiligungrechte des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 96 2026 Die Vorlage OF 1/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "gegebenenfalls" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.