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Hinweisschild "Tauben füttern verboten" am Bahnhof Niederrad anbringen

Vorlagentyp: STMagistrat
64 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, das Hinweisschild "Tauben füttern verboten" am Bahnhof Niederrad nicht anzubringen, da die Wirkung als abschreckend als fraglich erachtet wird. Die Situation wird weiterhin beobachtet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Wie in der ST 1052/2025 ausgeführt, hält der Magistrat die abschreckende Wirkung eines Schildes zum Taubenfütterungsverbot für fraglich. Die Deutsche Bahn hat zwar keine Einwände gegen eine entsprechende Beschilderung, der Magistrat hat sich jedoch in ämterübergreifender Abstimmung dagegen entschieden und wird die Entwicklung der Situation beobachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2025OFOF 1326/5Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Februar 2025OMOM 6601Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenDirektanregung
  3. 27. Juni 2025STST 1052Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenStellungnahme
  4. 27. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 64 Wochen
    STST 756Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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