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Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat befürwortet grundsätzlich die Ansiedlung eines Kleinstsupermarktes im Gutleutviertel, sieht jedoch momentan keine kurzfristigen Realisierungsmöglichkeiten. Zudem wird die Möglichkeit eines Supermarktes auf dem Gelände der Interimsspielstätte für das Schauspielhaus als nicht umsetzbar bewertet.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Im Rahmen der Planungen der Entwicklung des westlichen Gutleutviertels zum "Produktiven Quartier Gutleut-West" ist die Ansiedlung eines Nahversorgers bzw. Discounters ausdrücklich vorgesehen. Grundsätzlich besteht auch Interesse entsprechender Anbieter, die Realisierung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Unabhängig davon verfügen die neuen Gebäude in der Gutleutstraße 285-291 bereits heute über eine gute, auch fußläufige Anbindung an den REWE-Markt in der Speicherstraße 44. Ergänzend besteht eine weitere Versorgungsmöglichkeit durch einen kleinen Laden mit angeschlossenem Café im Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum. Ein Kleinstsupermarkt wäre im Gebiet grundsätzlich denkbar, setzt jedoch geeignete Flächen, die Mitwirkungsbereitschaft der jeweiligen Eigentümer, das Interesse eines Betreibers sowie Fragen der Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit voraus. Nach derzeitiger Kenntnis des Magistrats bestehen aufgrund der aktuellen Eigentümer- und Nutzungsstrukturen weder auf privaten noch auf städtischen Flächen kurzfristige Realisierungsmöglichkeiten. Zu Frage 2: Die Einrichtung eines Kleinstsupermarktes auf dem Gelände der zukünftigen Interimsspielstätte für das Schauspielhaus wird derzeit als nicht umsetzbar bewertet. Das Grundstück ist aus Sicherheitsgründen bis zum Abschluss der laufenden Bauarbeiten nicht frei zugänglich; zudem stellen sich haftungsrechtliche Fragen. Die Städtischen Bühnen sind aktuell damit befasst, Gefahrenpotenziale zu minimieren und unbefugten Zutritt zu verhindern. Darüber hinaus ist ein Großteil der Fläche voraussichtlich bis Mitte/Ende 2028 an Mainova vermietet. Erst im Falle einer unerwarteten Änderung dieser Rahmenbedingungen könnte eine entsprechende Nutzungsperspektive geprüft werden. Zu Frage 3: Rechtlich ist die Situation in Hessen klar geregelt: Nach Auskunft des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales dürfen sogenannte digitale Kleinstsupermärkte - vollautomatisierte Verkaufsstellen mit bis zu 120 Quadratmetern Verkaufsfläche, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Verkaufspersonal rund um die Uhr betrieben werden - auch an Sonntagen öffnen. Ausgenommen sind der erste Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag, Karfreitag sowie Fronleichnam. Damit ist sichergestellt, dass durch dieses Modell keine zusätzliche Sonn- oder Feiertagsarbeit entsteht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2025OFOF 1791/1Ein „Teo“ für das GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 24. November 2025OFOF 1811/1Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 25. November 2025OMOM 7775Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?Direktanregung
  4. 27. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 764Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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