Keine Mittelkürzungen an Integrierten Gesamtschulen
Zusammenfassung
Der Magistrat von Frankfurt am Main spricht sich gegen die angekündigten Mittelkürzungen für die integrierten Gesamtschulen aus, da diese weitere negative Auswirkungen auf die Förderung und das Lernen der Schüler*innen haben könnten. Es wird erwartet, dass die Kürzungen die inklusive Beschulung gefährden und das soziale und gesellschaftliche Wohl der Schüler*innen beeinträchtigen. Der Magistrat fordert die Beibehaltung der aktuell bestehenden Lehrer*innenstunden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen hat angekündigt, ab dem Schuljahr 2026/2027 Lehrer*innenstunden zu kürzen, die bisher für die Binnendifferenzierung an den Integrierten Gesamtschulen genutzt werden. Dadurch würden Stunden für Förderangebote, zusätzliche Lernfenster und präventive Unterstützungsangebote wegfallen. Laut Aussage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) würde dies den Wegfall von bis zu 2,1 Lehrerwochenstunden pro Klasse bedeuten. Der Magistrat teilt die Sorge des Ortsbeirats 2 um die Konsequenzen der von der Landesregierung angekündigten Kürzungen insbesondere für die integrierten Gesamtschulen. Das zuständige Fachdezernat hat sich bereits mit einer Pressemeldung diesbezüglich kritisch geäußert. An den Integrierten Gesamtschulen lernen Schüler*innen aller Bildungsgänge (Haupt-, Realschule und Gymnasial) sowie Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Förderbedarfen und Behinderungen gemeinsam in einem Klassenverband. Die IGSsen übernehmen hier den größten Anteil der inklusiven Beschulung in Frankfurt in der Sekundarstufe I. Neben der Binnendifferenzierung (alle Schüler*innen einer Klasse lernen gemeinsam, werden aber auf unterschiedlichen Leistungsniveaus gefördert), arbeiten die Integrierten Gesamtschulen auch mit einer äußeren Differenzierung. Diese beinhaltet, dass einige Fächer in Kursen oder Lerngruppen, getrennt nach Leistungsstand, unterrichtet werden. Diese individuelle Förderung in kleineren Lerngruppen ist für alle Schüler*innen, auch mit Blick auf Schüler*innen mit Förderbedarfen, eine wertvolle zusätzliche Unterstützung, die nach Auffassung des Magistrats erhalten bleiben sollte. Das Stadtschulamt ist kommunaler Schulträger für die Stadt Frankfurt am Main. In seiner Zuständigkeit liegen u.a. die Schulgebäude inkl. deren Ausstattung, die Umsetzung der Ganztagsprogramme bzw. des Rechtsanspruches Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 sowie die verschiedenen Förderprogramme der Jugendhilfe in den verschiedenen Schulformen. Im Ortsbeirat 2 sind die Johanna-Tesch-Schule, die Georg-Büchner-Schule und der Auslagerungsstandort der IGS Süd als integrierte Gesamtschulen mit dem Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule ausgestattet. Das Förderprogramm hat u.a. zum Ziel, Bildungsbeteiligung zu gewährleisten und die soziale und gesellschaftliche Teilhabe der Schüler*innen zu erhöhen. Der Magistrat leistet hier seinen Anteil zur bestmöglichen Unterstützung der integrierten Gesamtschulen und ihrer zentralen pädagogischen Arbeit. Die Zuständigkeit für alle Fragen der Unterrichtsgestaltung und Zuweisung von Lehrer*innenstellen obliegt ausschließlich dem Land Hessen. Nach aktuellem Stand (April 2026) liegen dem Magistrat keine Informationen darüber vor, dass die hessische Landesregierung trotz der umfassenden Kritik von ihren Sparplänen Abstand nehmen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2026OFOF 1370/2Keine Mittelkürzungen an Integrierten Gesamtschulen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2026OMOM 8204Keine Mittelkürzungen an Integrierten GesamtschulenDirektanregung
- 27. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 769Keine Mittelkürzungen an Integrierten GesamtschulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab