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Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung unterstützt die Wiedereröffnung der Apotheke in der Gerauer Straße 98-100 und prüft Möglichkeiten zur Neuansiedlung. Es liegen jedoch geringe Initiativen zur Gründung neuer Apotheken vor, da die Rahmenbedingungen wirtschaftlich ungünstig sind.

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Gerauer Straße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat misst allen Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung in den städtischen Quartieren eine hohe Bedeutung bei und begrüßt ausdrücklich alle Initiativen, die dem Erhalt und der Stabilisierung dieser Versorgung dienen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Stadt die in der Anregung formulierten Anliegen sehr ernst. Wie der lokalen Presse zu entnehmen war, ist die Schließung der Apotheke in der Gerauer Straße 98-100 offenbar auf ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen den bisherigen Betreiber zurückzuführen. Der Magistrat hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, kontaktiert. Diese teilt mit, dass grundsätzlich eine Wiedereröffnung des Apothekenstandorts angestrebt wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss durch eine Apothekerin bzw. einen Apotheker der entsprechende Antrag eingereicht und die Betriebserlaubnis durch die Aufsichtsbehörde erteilt werden. Der Magistrat hat darüber hinaus über die Wirtschaftsförderung umgehend Kontakt zum Eigentümer der Immobilie des Apothekenstandorts in der Gerauer Straße aufgenommen, um Informationen zu einer möglichen Wiedereröffnung durch einen neuen Betreiber zu erhalten und seine Unterstützung anzubieten. Eine Rückmeldung steht derzeit noch aus. Parallel dazu steht der Magistrat im Austausch mit weiteren relevanten Akteuren wie dem Hessischen Apothekerverband e.V. und der Landesapothekerkammer Hessen, um Möglichkeiten einer zeitnahen Wiedereröffnung bzw. Neuansiedlung zu prüfen - insbesondere für den betroffenen Standort, aber auch zur grundsätzlichen Sicherung von Apothekenstandorten in den Frankfurter Stadtteilen. Die genannten Institutionen verzeichnen bereits seit längerem einen verstärkten Trend zu Apothekenschließungen in vielen hessischen Kommunen. Die Gründe hierfür und für die geringe Nachfrage nach neuen Standorten sind vielfältig. Als zentrale Faktoren werden insbesondere unzureichende Fixhonorare, die die stark gestiegenen Miet- und Personalkosten nicht mehr abdecken, sowie ein sich verschärfender Fachkräftemangel genannt, der sich parallel zur Alterung vieler Apothekeninhaberinnen und -inhaber verstärkt. Ergänzend wird auf den zunehmenden Online-Handel hingewiesen, der den wirtschaftlichen Druck auf stationäre Apotheken erhöht. Daher zeigen sich derzeit aufgrund der allgemeinen Marktsituation - auch in Frankfurt und nach Kenntnis der Wirtschaftsförderung - kaum Initiativen zur Neugründung oder zur Übernahme von Apotheken. Die Hessische Landesapothekerkammer betont zudem, dass Kommunen nur sehr begrenzte Handlungsmöglichkeiten haben, da die Rahmenbedingungen für Apotheken landes- und bundesrechtlich geregelt sind. Seit langem bestünde der Appell der Berufsvertretungen an die Politik, die Vergütungsstrukturen grundlegend zu reformieren, bislang jedoch ohne entsprechende Umsetzung. Die Möglichkeit, dass eine Kommune selbst aktiv eingreift (durch den Betrieb einer Apotheke unter Leitung eines von ihr anzustellenden Apothekers), besteht nur bei einem Versorgungsnotstand, welcher hier aber nicht gegeben ist. Der Magistrat wird weiterhin daran arbeiten, mit den genannten Akteuren nach Lösungen, z.B. durch die Vermittlung zwischen Interessenten und Eigentümern von Apothekenimmobilien, zu suchen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2025OFOF 1598/5Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. November 2025OMOM 7807Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100Direktanregung
  3. 27. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 766Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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