GrünGürtel-Park westlich von Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die EU-Vorgaben zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Bezug auf den GrünGürtel-Park westlich von Nieder-Eschbach. Es wird vorgeschlagen, die bestehenden landwirtschaftlichen Regelungen anzuwenden, unabhängig von kommunalen Planungen. Dies gewährleistet eine einheitliche Handhabung der landwirtschaftlichen Flächen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Vorgaben der EU im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelten generell und unmittelbar für alle landwirtschaftlichen Betriebe und Flächen in der EU. Die vom Ortsbeirat angefragten Einschränkungen für die Landwirtschaft durch EU-Regelungen gelten demnach unabhängig von sonstigen Planungen oder Vorhaben von Kommunen oder anderer Akteure. Im südlichen Teil des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach, der bereits zum GrünGürtel gehört, gelten somit die gleichen EU-Regelungen für landwirtschaftliche Flächen wie im nördlichen Teil, der nicht Teil des GrünGürtels ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Januar 2026OFOF 402/15GrünGürtelPark westlich von Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2026VV 1391GrünGürtelPark westlich von Nieder-EschbachAnfrage
- 27. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 751GrünGürtel-Park westlich von Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Mai 2026OFOF 16/15Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2026OAOA 8Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab