GrünGürtelPark westlich von Nieder-Eschbach
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die noch existierenden Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach in den GrünGürtel-Park zu integrieren, um sie vor weiterer Bebauung zu schützen. Gleichzeitig wird die Frage aufgeworfen, ob dies zu Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch EU-Vorschriften führen könnte.
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Züricher Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen12.06.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- GrünGürtelPark westlich von Nieder-Eschbach25.01.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Züricher Straße per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: - Gibt es seitens der EU Einschränkungen für die vorhandene Landwirtschaft bei der vollständigen Aufnahme der Freifläche westlich von Nieder-Eschbach in den GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach? - Oder sind solche Einschränkungen seitens der EU in Vorbereitung? - Gibt es solche Einschränkungen (seitens der EU) bereits für den sich südlich von Nieder-Eschbach befindenden Teils des GrünGürtel-Parks? - Wenn es solche Einschränkungen gibt, welche sind diese? Nicht gemeint sind bereits bisherige Einschränkungen durch Ausweisung der Freifläche als Landschaftsschutzgebiet I.
Begründung
Nieder-Eschbach Im Ortsbeirat 15 wurde der Antrag diskutiert, die noch existierenden Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach (zwischen der Homburger Landstraße, Züricher Straße und Anna-Lindt-Allee endgültig in den GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach zu integrieren, auch um diese Freiflächen (mit deren extrem guten Bodenqualitäten) trotz vorhandener Begehrlichkeiten vor weiterer Bebauung zusätzlich zu schützen. Dabei ergab sich (auch von den mitdiskutieren Landwirten) die Frage, ob durch die Integration dieser Freiflächen mögliche Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch Vorschriften der EU ergeben. Die Frage, ob und in wie weit solche Einschränkungen der EU bereits die landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des bereits existierenden Teils des GrünGürtel-Parks südlich von Nieder-Eschbach (zwischen Homburger Landstraße, dem Harheimer Weg und dem Eschbach) beeinflussen, konnte (auch von den anwesenden Landwirten) nicht beantwortet werden. Der Antrag wurde bei Stimmengleichheit (bis zur Beantwortung der o. a. Frage) abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Januar 2026OFOF 402/15GrünGürtelPark westlich von Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2026Sie sind hierVV 1391GrünGürtelPark westlich von Nieder-EschbachAnfrage
- 27. April 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 751GrünGürtel-Park westlich von Nieder-EschbachStellungnahme
- 25. Mai 2026OFOF 16/15Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2026OAOA 8Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen