Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme betrifft die Instandsetzung der Beleuchtung des Gehwegs im Europaviertel. Der Magistrat weist darauf hin, dass der Weg im Privatbesitz der Messe Frankfurt GmbH ist, während die Stadt Frankfurt die Grundstückseigentümerin ist. Es wird erwartet, dass der Bauherr die beschädigte Beleuchtung instand setzt.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt mit, dass sich der beschriebene Weg im Privatbesitz der Messe Frankfurt GmbH befindet, das Grundstück, auf dem er verläuft, jedoch der Stadt Frankfurt gehört. Die genannte Wegeverbindung dient momentan als Baustelleneinrichtungsfläche für die angrenzende Baumaßnahme. Die Haftungs-, Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht liegt während der Baumaßnahme beim Bauherrn. Dieser muss daher für eine Instandsetzung der beschädigten Beleuchtung aufkommen. In diesem Zusammenhang wurde das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen aufgefordert, eine sofortige Überprüfung der Anlage durchzuführen und diese, wenn es technisch möglich ist, sofort wieder in Betrieb zu nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2025OFOF 1760/1Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Oktober 2025OMOM 7577Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzenDirektanregung
- 27. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 765Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab