Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützen
Zusammenfassung
Der Magistrat weist darauf hin, dass bauliche Maßnahmen an der Theobald-Ziegler-Schule erforderlich sind, um den sicheren Betrieb der Schulen zu gewährleisten. Zudem sind alle Maßnahmen mit dem Denkmalamt abzustimmen, da der Altbau unter Denkmalschutz steht. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des Amtes für Bau und Immobilien.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt stellt als Betreiber der Schulgebäude in öffentlicher Trägerschaft einen sicheren Betrieb der Schulgebäude unter Berücksichtigung der diversen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sicher. Der Altbau sowie die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule stehen unter Denkmalschutz. Baulich notwendige Maßnahmen erfordern daher eine enge und sorgfältige Abstimmung mit dem Denkmalamt. Dies führt zu erhöhtem Planungs- und Koordinationsaufwand, stellt jedoch eine fachgerechte und rechtskonforme Umsetzung sicher. Eine Finanzierung aus dem Schulbudget ist hierfür nicht eingeplant und notwendig; die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Bau und Immobilien. Grundsätzlich werden alle baulichen Instandhaltungsmaßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und Schritt für Schritt umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1214/10Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026OMOM 8115Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützenDirektanregung
- 27. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 740Theobald-Ziegler-Schule angemessen baulich unterstützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab