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Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das beidseitige Parken in der Kolpingstraße wieder zu ermöglichen, um die Sicherheit und Ordnung im Verkehrsraum zu verbessern. Die Maßnahme ist notwendig aufgrund der Gefährdung durch illegales Parken und soll die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleisten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Es gibt keinen "Wegfall der Parkplätze", da ein Beparken von Gehwegen grundsätzlich immer ordnungswidrig ist, sofern nicht durch Verkehrszeichen erlaubt. Für den ruhenden Verkehr vorgesehene Flächen im öffentlichen Verkehrsraum unterliegen dem Gemeingebrauchsgrundsatz, die Deckung eines gefühlten oder tatsächlichen Bedarfs zum regelmäßigen Abstellen privater Kraftfahrzeuge am Wohnort ist kein Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Dies liegt in der Verantwortung der Fahrzeughalter:innen beziehungsweise -führer:innen. Ansonsten verweist der Magistrat auf die Begründung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 5. November 2025, die der Ortsbeirat in Kopie erhalten hat (Rechtschreibfehler korrigiert): "In der Kolpingstraße ist im gesamten Verlauf ein absolutes Haltverbot auf der in Fahrtrichtung rechten Seite eingerichtet. Lediglich im Bereich der Hausnummern 4-6 fehlt ein solches. Dies führt dazu, dass dort beidseitig Illegal halbseitig auf dem Gehweg geparkt wird. Die Restfahrbahnbreite ist dabei teilweise so eng, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen. Zwar sind die Regelungen nach § 12 StVO hier eindeutig und ausreichend, da diese aber nicht beachtet werden und dadurch eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung vorliegt, ist ein Eingreifen der Verkehrsbehörde hier dennoch angemessen und erforderlich. Die Verlängerung des bestehenden Haltverbots wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer deutlich verbesserten Parksituation, analog der restlichen Straße, führen. Es ist daher die angemessene, erforderliche und notwendige Maßnahme zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es ist kein milderes Mittel erkennbar, insbesondere wäre ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286) nicht zielführend, da auch haltende Fahrzeuge hier ein Problem darstellen und die Regelung dadurch auch aufgeweicht werden würde. Verstöße wäre dann wesentlich wahrscheinlicher." Die Kriterien für das Handeln der Straßenverkehrsbehörde sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, einschlägige Erlasse, technische Regelwerke und Richtlinien sowie die jeweils aktuelle Rechtsprechung. Diese gelten bundesweit und bedürfen zu ihrer Anwendung keiner besonderen "Strategie". Der Adressat straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen ist dem Gemeingebrauchsgrundsatz die Allgemeinheit aller Verkehrsteilnehmer:innen. Über ordnungswidriges Verhalten informieren Landespolizei und Städtische Verkehrspolizei regelmäßig und - von Bürger:innen wie Ortsbeiräten regelmäßig eingefordert - mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Wenn die Straßenverkehrsbehörde aus vorstehend genannten Gründen als Gefahrenabwehrbehörde tätig wird, um - von Bürger:innen wie Ortsbeiräten regelmäßig eingefordert - die Freihaltung von Rettungs-, Ver- und Entsorgungswegen sicherzustellen und hierzu eine Verkehrsregelung auf einer Länge von 23 Metern klarstellt, ist es absolut verhältnismäßig, in Form des allgemeinverfügenden Realaktes (Aufstellen von Verkehrszeichen, die drei Werktage danach Geltung haben) über den Verwaltungsakt zu informieren. Über weitergehende Informationstätigkeit entscheidet sie in eigenem Ermessen, in der Regel bei großräumigeren Änderungen von Verkehrsführung und -regelung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2025OFOF 1409/6Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Januar 2026OMOM 7896Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichenDirektanregung
  3. 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 857Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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