Liegenschaft Dreieichstraße 34
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung und Verwendung der Liegenschaft Dreieichstraße 34 bereitzustellen. Dies ist besonders wichtig, da das Gebäude seit Jahren verwahrlost und baufällig ist, und es keine erkennbaren Sanierungsaktivitäten gibt. Der Ortsbeirat 5 möchte Transparenz über die Nutzung des Grundstücks.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Dreieichstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Die Willemerschule in Sachsenhausen hat die Eigenart, dass hier besonders viele Eltern ihren Kindern – selbst in der dri24.09.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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- Eindeutige Signalisierung an der Straßenbahnquerung Dreieichstraße/Willemerstraße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Dreieichstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, den Sachstand hinsichtlich der Sanierung und Nutzung der Immobilie in der Dreieichstraße 34 mitzuteilen.
Begründung
Die obige Liegenschaft befindet sich seit Jahren in einem verwahrlosten und baufälligen Zustand. Es ist nicht recht ersichtlich, ob dort Sanierungsaktivitäten vonstattengehen und wie das Grundstück grundsätzlich genutzt werden soll. Insoweit wird vom Magistrat Auskunft begehrt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2026OFOF 7/5Liegenschaft Dreieichstraße 34Ortsbeiratsantrag · BFF
- 8. Mai 2026Sie sind hierVV 17Liegenschaft Dreieichstraße 34Anfrage
- 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1100Liegenschaft Dreieichstraße 34Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen