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Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In dieser Anfrage bittet der Ortsbeirat um Auskunft über die Anbringung eines behördlichen Messgeräts am Schwimmbad und Sportplatz. Insbesondere wird nach dem Zweck, der Zielsetzung und der Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Messungen gefragt. Ziel ist es, Transparenz gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern herzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.

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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

  1. Zu welchem konkreten Zweck wurde das Messgerät an dieser Stelle installiert?
  2. Welche Zielsetzung verfolgt die Messung (z. B. Lärmschutzmaßnahmen, wissenschaftliche Erhebung etc.)?
  3. Über welchen Zeitraum sollen die Messungen durchgeführt werden?
  4. Welche Behörde ist für die Installation und Auswertung verantwortlich?
  5. Werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
  6. Werden der Ortsbeirat und die Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Konsequenzen informiert?

Begründung

Konkret befand sich das Messgerät zuletzt - vom Hauseingang aus betrachtet - im Erdgeschoss auf der rechten Seite, an einem Fenster der betreffenden Wohnung. Laut einem Aushang im Hauseingang handelt es sich um ein "behördliches Messgerät, dass von Amts wegen zur Ermittlung vorhandener Lärmpegel, installiert wurde". Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von dieser Maßnahme nicht unterrichtet worden. Da sich das Messgerät an einem privaten Fenster befindet, besteht ein berechtigtes Interesse der Anwohnerschaft an Transparenz und Information über Art, Umfang und Ziel der Maßnahme.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2026OFOF 6/15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Mai 2026Sie sind hier
    VV 15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz
    Anfrage
  3. 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1136Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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