Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz
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Zusammenfassung
In dieser Anfrage bittet der Ortsbeirat um Auskunft über die Anbringung eines behördlichen Messgeräts am Schwimmbad und Sportplatz. Insbesondere wird nach dem Zweck, der Zielsetzung und der Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Messungen gefragt. Ziel ist es, Transparenz gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern herzustellen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-MailFragen an den Magistrat
- Zu welchem konkreten Zweck wurde das Messgerät an dieser Stelle installiert?
- Welche Zielsetzung verfolgt die Messung (z. B. Lärmschutzmaßnahmen, wissenschaftliche Erhebung etc.)?
- Über welchen Zeitraum sollen die Messungen durchgeführt werden?
- Welche Behörde ist für die Installation und Auswertung verantwortlich?
- Werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
- Werden der Ortsbeirat und die Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Konsequenzen informiert?
Begründung
Konkret befand sich das Messgerät zuletzt - vom Hauseingang aus betrachtet - im Erdgeschoss auf der rechten Seite, an einem Fenster der betreffenden Wohnung. Laut einem Aushang im Hauseingang handelt es sich um ein "behördliches Messgerät, dass von Amts wegen zur Ermittlung vorhandener Lärmpegel, installiert wurde". Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von dieser Maßnahme nicht unterrichtet worden. Da sich das Messgerät an einem privaten Fenster befindet, besteht ein berechtigtes Interesse der Anwohnerschaft an Transparenz und Information über Art, Umfang und Ziel der Maßnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2026OFOF 6/15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2026Sie sind hierVV 15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzAnfrage
- 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1136Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen