Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fragt beim Magistrat nach dem Zweck und den Zielen eines Messgeräts, das an der Heinrich-Becker-Straße 20 installiert wurde. Die Anwohner wurden über dessen Anbringung nicht informiert, was Fragen zur Transparenz und Informationspflicht aufwirft.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach24.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wie folgt um Auskunft gebeten, bezüglich eines von Amts wegen angebrachten Messgeräts an der Liegenschaft Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und des Sportplatzes:
- Zu welchem konkreten Zweck wurde das Messgerät an dieser Stelle installiert?
- Welche Zielsetzung verfolgt die Messung (z. B. Lärmschutzmaßnahmen, wissenschaftliche Erhebung etc.)?
- Über welchen Zeitraum sollen die Messungen durchgeführt werden?
- Welche Behörde ist für die Installation und Auswertung verantwortlich?
- Werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
- Werden der Ortsbeirat und die Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Konsequenzen informiert?
Begründung
Konkret befindet sich das Messgerät - vom Hauseingang aus betrachtet - im
- Obergeschoss auf der rechten Seite, an einem Fenster der betreffenden Wohnung. Laut einem Aushang im Hauseingang handelt es sich um ein "behördliches Messgerät, dass von Amts wegen zur Ermittlung vorhandener Lärmpegel, installiert wurde". Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von dieser Maßnahme nicht unterrichtet worden. Da sich das Messgerät an einem privaten Fenster befindet, besteht ein berechtigtes Interesse der Anwohnerschaft an Transparenz und Information über Art, Umfang und Ziel der Maßnahme.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2026Sie sind hierOFOF 6/15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2026VV 15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzAnfrage
- 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1136Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme