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Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz

Vorlagentyp: OFCDU
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fragt beim Magistrat nach dem Zweck und den Zielen eines Messgeräts, das an der Heinrich-Becker-Straße 20 installiert wurde. Die Anwohner wurden über dessen Anbringung nicht informiert, was Fragen zur Transparenz und Informationspflicht aufwirft.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Heinrich-Becker-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.

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Neues zu Heinrich-Becker-Straße per E-Mail

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wie folgt um Auskunft gebeten, bezüglich eines von Amts wegen angebrachten Messgeräts an der Liegenschaft Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und des Sportplatzes:

  1. Zu welchem konkreten Zweck wurde das Messgerät an dieser Stelle installiert?
  2. Welche Zielsetzung verfolgt die Messung (z. B. Lärmschutzmaßnahmen, wissenschaftliche Erhebung etc.)?
  3. Über welchen Zeitraum sollen die Messungen durchgeführt werden?
  4. Welche Behörde ist für die Installation und Auswertung verantwortlich?
  5. Werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
  6. Werden der Ortsbeirat und die Anwohnerinnen und Anwohner über mögliche Konsequenzen informiert?

Begründung

Konkret befindet sich das Messgerät - vom Hauseingang aus betrachtet - im

  1. Obergeschoss auf der rechten Seite, an einem Fenster der betreffenden Wohnung. Laut einem Aushang im Hauseingang handelt es sich um ein "behördliches Messgerät, dass von Amts wegen zur Ermittlung vorhandener Lärmpegel, installiert wurde". Die Anwohnerinnen und Anwohner sind von dieser Maßnahme nicht unterrichtet worden. Da sich das Messgerät an einem privaten Fenster befindet, besteht ein berechtigtes Interesse der Anwohnerschaft an Transparenz und Information über Art, Umfang und Ziel der Maßnahme.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2026Sie sind hier
    OFOF 6/15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Mai 2026VV 15Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzAnfrage
  3. 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1136Anfrage zur Anbringung eines behördlichen Messgeräts an der Heinrich-Becker-Straße 20 gegenüber dem Schwimmbad und dem SportplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 1 · 08.05.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Auskunftsersuchen V 15 2026 Die Vorlage OF 6/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der erste Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird bezüglich eines von Amts wegen angebrachten Messgeräts, erst an der Liegenschaft Heinrich-Becker-Straße 20, dann 19, gegenüber dem Schwimmbad und dem Sportplatz, wie folgt um Auskunft gebeten:"; 2. der erste Satz der Begründung wie folgt lautet: "Konkret befand sich das Messgerät zuletzt - vom Hauseingang aus betrachtet - im Erdgeschoss auf der rechten Seite, an einem Fenster der betreffenden Wohnung.".

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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