Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

An der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach kommt es bei starken Regenfällen regelmäßig zu Problemen mit dem Abfluss des W

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Entscheidung getroffen, die Plakatwerbung des Vereins Abenteuerspielplatz zu unterbinden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies geschah gemäß der neuen Sondernutzungssatzung, die im Juli 2024 in Kraft trat und für alle Antragstellenden gleich gilt. Die Stadt bietet Unterstützung an, damit gemeinnützige Vereine die genehmigungsfähigen Werbeformen nutzen können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Frage an den Magistrat

Dem gemeinnützigen Verein Abenteuerspielplatz wurde laut FAZ vom 26.11.2025 untersagt, weiterhin mit seinen Plakat-Dreieckständern für seine Veranstaltungen zu werben. Die Ständer gefährdeten die Verkehrssicherheit. Einen Antrag des Vereins auf Verlängerung der bisherigen Sondernutzungserlaubnis habe die Stadt unter Hinweis auf die veränderte städtische Sondernutzungssatzung abgelehnt. Trotz laufender Klageverfahren sei nun ein Zwangsgeld von 7.000 Euro festgesetzt und eine Ersatzvornahme angeordnet worden, also die zwangsweise Beseitigung der Werbeträger durch die Stadt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen Umgang mit dem gemeinnützigen Verein und wer trägt hierfür die Verantwortung?

Antwort des Magistrats

Die Möglichkeiten des Hochwasserschutzes an der Brücke am Eschbach wurden im Rahmen einer Ortsbeiratsanregung, Stellungnahme ST 2100/23, bereits eingehend geprüft:

Die Brücke liegt im gesetzlich festgestellten Hochwasserabflussgebiet. Damit die Brücke hochwassersicher wird, müsste sie um rund 80 Zentimeter - HQ 100 = 121,24 müNN; Brückenunterkante = 120,40 müNN - zuzüglich 50 Zentimeter Freibord angehoben werden. Dies ist technisch nicht umsetzbar, da in der Folge auch die Heinrich-Becker-Straße und die Straße Auf dem Ried entsprechend angehoben werden müssten. Ebenso sind weder eine Verbesserung des Durchflussquerschnitts an der Brücke, noch ein Umbau des Bachbetts möglich.

Lediglich ein vollständiger ersatzloser Rückbau der Brücke könnte eine Entlastung der Situation bringen. Dies müsste jedoch vorab durch ein entsprechendes hydraulisches Gutachten überprüft werden. Um den Hochwasserschutz effektiv zu verbessern, wäre jedoch eine großflächige Umgestaltung der weiteren Umgebung erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung