Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren
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Zusammenfassung
Die Anregung richtet sich an den Magistrat, die städtischen Konzeptvergabegrundsätze gegenüber der Mainova AG durchzusetzen und einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms Eschersheim einzuberufen. Die Bürgerinitiative fordert seit 2021 einen Dialog zur Nutzung des Wasserturms, da ein geplanter Verkauf an einen Investor droht, öffentliche Interessen zu gefährden.
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Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, auf welche Weise er gegenüber der Mainova AG bisher Ziffer 8. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023, § 3418 (NR 660) zur Vergabe von Flächen städtischer Beteiligungsgesellschaften angewendet hat. Nach Ziffer 8 des oben genannten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung hat der Magistrat bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, "nachhaltig darauf [zu] dringen", dass die Grundsätze der Erbbaurechtsvergabe und der Konzeptvergabe (Ziffern 1 bis 7 des Beschlusses) auch bei der Vergabe von Flächen dieser Gesellschaften berücksichtigt werden. Da die Mainova AG plant, das Gelände des Wasserturms Eschersheim (Flurstück mit Wasserturm, ca. 1.400 Quadratmeter, zwischen Eschersheimer Landstraße und Maßbornstraße) zu veräußern, ist diese Regelung einschlägig; 2. sofern er bisher nicht bzw. nicht mit hinreichendem Nachdruck im Sinne des Beschlusses unter Ziffer 8, § 3418 aus 2023 auf die Mainova AG eingewirkt hat, dies nun mit Nachdruck zu tun. Insbesondere das Ziel einer Konzeptvergabe mit sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien sowie eine öffentlich zugängliche Nutzung des Denkmals sollten dabei im Vordergrund stehen. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand dieser Gespräche regelmäßig zu berichten; 3. in dieser Angelegenheit grundsätzlich vermittelnd tätig zu werden und zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms Eschersheim und seines Umfelds einzuberufen, an den neben der Mainova die maßgeblichen Akteur*innen der Verwaltung und Vertreter*innen der Politik und Zivilgesellschaft eingeladen werden; 4. eine mögliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich des Wasserturms nur nach Vorstellung im Ortsbeirat zu erteilen. Zwar ist die mögliche Befreiung ein Vorgang der Verwaltung, doch die Auswirkungen auf den Stadtteil sollten mit den lokalen Vertreter*innen diskutiert werden, bevor Tatsachen geschaffen werden.
Begründung
Laut Medienberichten beabsichtigt die Mainova AG, den unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm Eschersheim samt 1.400 Quadratmeter umgebender Fläche an einen Investor zu verkaufen. Genau für solche Fälle hat die Stadtverordnetenversammlung mit Ziffer 8 ihres Beschlusses zur Vorlage NR 660 aus 2023 eine klare Vorgabe geschaffen: Bei städtischen Beteiligungsgesellschaften - und dazu zählt die Mainova AG, an der Stadt Frankfurt eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung von mehr als 75 Prozent hält - soll der Magistrat darauf hinwirken, dass Flächen nach den Grundsätzen der Konzeptvergabe und im Erbbaurecht vergeben werden. Der Ortsbeirat sieht hier einen konkreten Anwendungsfall und möchte wissen, ob und wie der Magistrat dieser Verpflichtung gegenüber der Mainova AG bisher nachgekommen ist. Hinzu kommt, dass das Gelände nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan NW 81c Nr 1 als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist (siehe Stellungnahme vom 05.01.2026, ST 7). Jede bauliche Entwicklung setzt eine Befreiung von den Festsetzungen voraus. Eine solche Befreiung sollte nicht ohne einen strukturierten Dialog mit dem Stadtteil erfolgen. Die Bürger*inneninitiative Wasserturm fordert bereits seit 2021 einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms. Dieser hat bis heute nicht stattgefunden. Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für die Instandsetzung und eine öffentliche Nutzung des Turms eingesetzt (zuletzt mit der Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685). Mit dem nun angestrebten Verkauf droht ohne vermittelndes Eingreifen der Stadt, dass öffentliche Belange und die langjährigen Bemühungen der Initiativen übergangen werden. Das Stadtplanungsamt hat in der Stellungnahme ST 7 selbst festgehalten, dass seine Einbindung in den weiteren Planungsprozess erforderlich ist - es läge daher nahe, ihm auch die Moderation eines Runden Tisches zu übertragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2025STST 1530Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimStellungnahme
- 16. Oktober 2025OFOF 1109/9Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 30. Oktober 2025OMOM 7685Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Direktanregung
- 5. Januar 2026STST 7Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Stellungnahme
- 16. April 2026OFOF 1/9Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2026Sie sind hierOMOM 29Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenDirektanregung
- 9. August 2026OFOF 90/9Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2026OMOM 547Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1290Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats