Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Anwendung städtischer Konzeptvergabegrundsätze gegenüber der Mainova AG zum Verkauf des Wasserturms Eschersheim zu prüfen und einen Runden Tisch zu organisieren, um die öffentliche Nutzung und den Erhalt des Denkmals sicherzustellen. Ziel ist es, einen strukturierten Dialog mit der Zivilgesellschaft und den relevanten Akteuren zu führen, um die Interessen der Bürger*innen zu vertreten.
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Maßbornstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beteiligung an Kosten für Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße23.02.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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2. sofern der Magistrat bisher nicht bzw. nicht mit hinreichendem Nachdruck im Sinne des Beschlusses unter Ziffer 8, § 3418 aus 2023 auf die Mainova AG eingewirkt hat, dies nun mit Nachdruck zu tun. Insbesondere das Ziel einer Konzeptvergabe mit sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien sowie eine öffentlich zugängliche Nutzung des Denkmals sollten dabei im Vordergrund stehen. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand dieser Gespräche regelmäßig zu berichten. 3. in dieser Angelegenheit grundsätzlich vermittelnd tätig zu werden und zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms Eschersheim und seines Umfelds einzuberufen, an den neben der Mainova die maßgeblichen Akteur*innen der Verwaltung und Vertreter*innen der Politik und Zivilgesellschaft eingeladen werden. 4. eine mögliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich des Wasserturms nur nach Vorstellung im Ortsbeirat zu erteilen. Zwar ist die mögliche Befreiung ein Vorgang der Verwaltung, doch die Auswirkungen auf den Stadtteil sollten mit den lokalen Vertreter*innen diskutiert werden, bevor Tatsachen geschaffen werden.
Begründung
Laut Medienberichten beabsichtigt die Mainova AG, den unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm Eschersheim samt 1.400 m² umgebender Fläche an einen Investor zu verkaufen. Genau für solche Fälle hat die Stadtverordnetenversammlung mit Ziffer 8 ihres Beschlusses NR 660 aus 2023 eine klare Vorgabe geschaffen: Bei städtischen Beteiligungsgesellschaften - und dazu zählt die Mainova AG, an der Stadt Frankfurt eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung von mehr als 75% hält - soll der Magistrat darauf hinwirken, dass Flächen nach den Grundsätzen der Konzeptvergabe und im Erbbaurecht vergeben werden. Der Ortsbeirat sieht hier einen konkreten Anwendungsfall und möchte wissen, ob und wie der Magistrat dieser Verpflichtung gegenüber der Mainova AG bisher nachgekommen ist. Hinzu kommt, dass das Gelände nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan NW 81c Nr 1 als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist (siehe ST 7 aus 2026). Jede bauliche Entwicklung setzt eine Befreiung von den Festsetzungen voraus. Eine solche Befreiung sollte nicht ohne einen strukturierten Dialog mit dem Stadtteil erfolgen. Die Bürger*inneninitiative Wasserturm fordert bereits seit 2021 einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms. Dieser hat bis heute nicht stattgefunden. Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für die Instandsetzung und eine öffentliche Nutzung des Turms eingesetzt (zuletzt OM 7685 aus 2025). Mit dem nun angestrebten Verkauf droht ohne vermittelndes Eingreifen der Stadt, dass öffentliche Belange und die langjährigen Bemühungen der Initiativen übergangen werden. Das Stadtplanungsamt hat in ST 7 aus 2026 selbst festgehalten, dass seine Einbindung in den weiteren Planungsprozess erforderlich ist - es läge daher nahe, ihm auch die Moderation eines Runden Tisches zu übertragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025OMOM 6394Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimDirektanregung
- 12. September 2025STST 1530Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimStellungnahme
- 16. Oktober 2025OFOF 1109/9Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 30. Oktober 2025OMOM 7685Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Direktanregung
- 5. Januar 2026STST 7Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Stellungnahme
- 16. April 2026Sie sind hierOFOF 1/9Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2026OMOM 29Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenDirektanregung
- 9. August 2026OFOF 90/9Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2026OMOM 547Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1290Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme