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Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
51 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, den Erhalt und die öffentliche Nutzung des Eschersheimer Wasserturms mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht abzusichern. Dies beinhaltet die Hinweise an die Mainova AG und die Durchsetzung des Vorkaufsrechts im Falle eines Verkaufs des Geländes.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten,

das Ziel, den denkmalgeschützten Eschersheimer Wasserturm zu sanieren und ihn und die umliegenden Freiflächen für den Stadtteil öffentlich zugänglich zu machen, mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht der Stadt abzusichern, und daher

  1. die Mainova AG darauf hinzuweisen, dass der Stadt ein Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gelände des Eschersheimer Wasserturms zusteht, weil der Bebauungsplan NW 81c Nr. 1 dort eine öffentliche Grünfläche festsetzt;
  2. weiterhin im Sinne der Anregung OM 29/26 darauf zu dringen, dass das Gelände gemäß Stadtverordnetenbeschluss NR 660/23 nach den Grundsätzen der Konzeptvergabe und im Erbbaurecht vergeben wird und das Denkmal und die Grünfläche öffentlich zugänglich gemacht werden;
  3. das Vorkaufsrecht auszuüben, falls die Mainova AG das Gelände verkauft, und den zu zahlenden Betrag dabei nach § 28 BauGB zu bestimmen;

Begründung

Der Ortsbeirat setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Wasserturm instand gesetzt und geöffnet wird. Mit dem Beschluss zum Antrag NR 660/23 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat verpflichtet, bei städtischen Töchtern auf Erbbaurecht und Konzeptvergabe zu dringen.

Vergibt die Mainova das Gelände so, entsteht gar kein Vorkaufsfall, denn das Vorkaufsrecht greift nur beim Verkauf; verkauft sie stattdessen, ist der Beschluss verfehlt und das Vorkaufsrecht ist das schärfste Mittel, das dann noch wirkt. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sagt wörtlich: "Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke [. . .] festgesetzt ist."

§ 28 Abs. 4 Satz 1 BauGB lautet: "In den Fällen des § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bestimmt die Gemeinde den zu zahlenden Betrag nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Fünften Teils, wenn der Erwerb des Grundstücks für die Durchführung des Bebauungsplans erforderlich ist und es nach dem festgesetzten Verwendungszweck enteignet werden könnte." Das bedeutet: Für Flächen, die im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke festgesetzt sind, bemisst sich der Betrag für den Vorkauf nach dem Entschädigungsrecht, das auch bei einer Enteignung angewandt wird, und damit nach dem Wert, den die Fläche als öffentliche Grünfläche tatsächlich hat.

Bebauungsplan NW 81c Nr. 1 "Am Lindenbaum", rechtsverbindlich seit 14.11.1967, Ausschnitt um den Wasserturm. Quelle: PlanAS, Stadt Frankfurt am Main.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2025STST 1530Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimStellungnahme
  2. 16. Oktober 2025OFOF 1109/9Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  3. 30. Oktober 2025OMOM 7685Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Direktanregung
  4. 5. Januar 2026STST 7Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Stellungnahme
  5. 16. April 2026OFOF 1/9Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 7. Mai 2026OMOM 29Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenDirektanregung
  7. 9. August 2026OFOF 90/9Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 20. August 2026Sie sind hier
    OMOM 547Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichern
    Direktanregung
  9. 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1290Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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