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Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
134 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren20 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, städtische Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren zu vergeben, um soziale, ökologische und ökonomische Kriterien zu berücksichtigen. Dies soll die Schaffung von Wohnraum mit langfristiger Preisstabilität fördern und sicherstellen, dass bestehende Nutzende nicht verdrängt werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre Haltung, auch in Zukunft die Flächen der Stadt grundsätzlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Arrondierungsflächen) zu veräußern.
  2. Städtische Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Frankfurt nicht in Eigenregie bewirtschaftet, werden grundsätzlich im Konzeptverfahren nach den unter 5. und 6. genannten Kriterien vergeben.
  3. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung, die vor einem Verkauf bzw. den ersten Vergabeschritten einzuholen ist. Bei Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten sowie Einzelwohnungen ist eine vereinfachte Konzeptvergabe möglich.
  4. Für die Konzeptvergabe legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung - getrennt nach Flächen für die Wohnnutzung und Gewerbeflächen - innerhalb von drei Monaten einen geeigneten Verfahrensvorschlag zur Abstimmung vor.
  5. Für Wohnnutzungen kann sich dieser Verfahrensvorschlag an dem bereits erprobten Konzeptvergabeverfahren der Stadt Frankfurt orientieren. Neben einer hinreichenden Flächenausnutzung und der Schaffung von Wohnraum mit einer langfristigen Preisstabilität sind auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Kriterien, die Projekte für einen reduzierten Erbbauzins qualifizieren, sind bereits in der Konzeptvergabe zu berücksichtigen. Bei einer Konzeptvergabe für Gewerbeflächen ist der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen (Standortsicherung) eine hohe Bedeutung beizumessen. Zudem sollen folgende Vergabekriterien angemessen berücksichtigt werden: Ökonomische Kriterien: - Schaffung eines Mehrwertes für den Wirtschaftsstandort Frankfurt/RheinMain - Erwartete Steuereinnahmen - Innovationspotenzial des Vorhabens - Effiziente Grundstücksausnutzung Soziale Kriterien: - Tarifbindung bzw. übertarifliche Lohnzahlungen - Gemeinwohlorientierung - Selbstverpflichtung zu Diversität am Standort auch in leitenden Positionen Ökologische Kriterien: - Freiwillige Klimaanpassungsmaßnahmen - Klimabelastungen und Energiebedarf - Einsatz neuer Umwelttechnologien und Pläne für das Ziel der Klimaneutralität - Anwendung eines Umweltmanagementsystems. Der Verfahrensvorschlag des Magistrats kann darüber hinaus auch weitere Kriterien enthalten.
  6. Durch eine Konzeptvergabe sollten keine aktuellen Grundstücksnutzenden verdrängt werden, sofern bei auslaufenden Pachtverträgen kein übergeordnetes städtisches Interesse an einer Neuvergabe besteht.
  7. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen wird der Magistrat nachhaltig darauf dringen, dass die Punkte 1.-7. Berücksichtigung bei der Vergabe von Flächen finden.

Begründung

Während städtische Grundstücke schon seit einigen Jahren in der Regel nicht mehr verkauft, sondern allenfalls in Erbpacht vergeben werden, ist eine Konzeptvergabe dieser Grundstücke, die eine Gemeinwohlorientierung ebenfalls berücksichtigt, noch nicht zum Standard geworden. Noch immer werden Grundstücke direkt und ohne Ausschreibung vergeben oder die Ausschreibung erfolgt ausschließlich nach dem Maximalgebot. Gerade bei vorhandenen bzw. beabsichtigten Wohnnutzungen ist diese Praxis nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. So kann z. B. die Schaffung bzw. der Erhalt preisgünstiger Wohnungen ein wichtiges Vergabekriterium sein. Auch bei einer Gewerbenutzung ist eine Vergabe von Vorteil, die sich nicht am maximal zu erzielenden Preis, sondern an der geplanten Nutzung orientiert. Dabei soll das Prinzip der Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht beachtet werden. Es ist unerlässlich, dass diese Vorgaben auch für die städtischen Gesellschaften gelten, bei denen die Stadt Frankfurt Alleingesellschafterin ist oder die Mehrheit der Anteile hält. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen sollte zumindest darauf hingearbeitet werden, im Sinne des Antrags zu verfahren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Mai 2023Sie sind hier
    NRNR 660Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren
    STVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 26. April 2024BB 166Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenMagistratsbericht
  3. 7. Februar 2025BB 52Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenMagistratsbericht
  4. 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 134 WochenBB 461Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 9
Sitzung 21 · 01.06.2023
TO II, TOP 8
Beraten
Die Vorlage NR 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage NR 660 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUBFF
Ablehnung:
2 GrüneSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und BFF gegen 2 GRÜNE und SPD (= Kenntnis)

OBR 1
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeDie Partei
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die Partei gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 10
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 20 · 06.06.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDU1 SPD1 FDPBFF
Ablehnung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL1 FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD,1 FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE.

OBR 16
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBEGrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

OBR 13
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 4
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltdFfmÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 18 · 13.06.2023
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (NR 660 = Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht., NR 683 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 660 = Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht., NR 683 = Annahme)

OBR 8
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Ablehnung:
Fraktionslos
Enthaltung:
FDPFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen fraktionslos (= Ablehnung); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 683 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)

OBR 15
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
LinkeBFFFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., BFF und fraktionslos (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 20.06.2023
TO II, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 22.06.2023
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Yilmaz, Schwichtenberg, Nguyen, Witsch, Nagel, Lauterwald und Zieran dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) und Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht.) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

OBR 9
Sitzung 22 · 06.07.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

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