Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, städtische Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren zu vergeben, um soziale, ökologische und ökonomische Kriterien zu berücksichtigen. Dies soll die Schaffung von Wohnraum mit langfristiger Preisstabilität fördern und sicherstellen, dass bestehende Nutzende nicht verdrängt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
- Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre Haltung, auch in Zukunft die Flächen der Stadt grundsätzlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Arrondierungsflächen) zu veräußern.
- Städtische Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Frankfurt nicht in Eigenregie bewirtschaftet, werden grundsätzlich im Konzeptverfahren nach den unter 5. und 6. genannten Kriterien vergeben.
- Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung, die vor einem Verkauf bzw. den ersten Vergabeschritten einzuholen ist. Bei Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten sowie Einzelwohnungen ist eine vereinfachte Konzeptvergabe möglich.
- Für die Konzeptvergabe legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung - getrennt nach Flächen für die Wohnnutzung und Gewerbeflächen - innerhalb von drei Monaten einen geeigneten Verfahrensvorschlag zur Abstimmung vor.
- Für Wohnnutzungen kann sich dieser Verfahrensvorschlag an dem bereits erprobten Konzeptvergabeverfahren der Stadt Frankfurt orientieren. Neben einer hinreichenden Flächenausnutzung und der Schaffung von Wohnraum mit einer langfristigen Preisstabilität sind auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Kriterien, die Projekte für einen reduzierten Erbbauzins qualifizieren, sind bereits in der Konzeptvergabe zu berücksichtigen. Bei einer Konzeptvergabe für Gewerbeflächen ist der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen (Standortsicherung) eine hohe Bedeutung beizumessen. Zudem sollen folgende Vergabekriterien angemessen berücksichtigt werden: Ökonomische Kriterien: - Schaffung eines Mehrwertes für den Wirtschaftsstandort Frankfurt/RheinMain - Erwartete Steuereinnahmen - Innovationspotenzial des Vorhabens - Effiziente Grundstücksausnutzung Soziale Kriterien: - Tarifbindung bzw. übertarifliche Lohnzahlungen - Gemeinwohlorientierung - Selbstverpflichtung zu Diversität am Standort auch in leitenden Positionen Ökologische Kriterien: - Freiwillige Klimaanpassungsmaßnahmen - Klimabelastungen und Energiebedarf - Einsatz neuer Umwelttechnologien und Pläne für das Ziel der Klimaneutralität - Anwendung eines Umweltmanagementsystems. Der Verfahrensvorschlag des Magistrats kann darüber hinaus auch weitere Kriterien enthalten.
- Durch eine Konzeptvergabe sollten keine aktuellen Grundstücksnutzenden verdrängt werden, sofern bei auslaufenden Pachtverträgen kein übergeordnetes städtisches Interesse an einer Neuvergabe besteht.
- Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen wird der Magistrat nachhaltig darauf dringen, dass die Punkte 1.-7. Berücksichtigung bei der Vergabe von Flächen finden.
Begründung
Während städtische Grundstücke schon seit einigen Jahren in der Regel nicht mehr verkauft, sondern allenfalls in Erbpacht vergeben werden, ist eine Konzeptvergabe dieser Grundstücke, die eine Gemeinwohlorientierung ebenfalls berücksichtigt, noch nicht zum Standard geworden. Noch immer werden Grundstücke direkt und ohne Ausschreibung vergeben oder die Ausschreibung erfolgt ausschließlich nach dem Maximalgebot. Gerade bei vorhandenen bzw. beabsichtigten Wohnnutzungen ist diese Praxis nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. So kann z. B. die Schaffung bzw. der Erhalt preisgünstiger Wohnungen ein wichtiges Vergabekriterium sein. Auch bei einer Gewerbenutzung ist eine Vergabe von Vorteil, die sich nicht am maximal zu erzielenden Preis, sondern an der geplanten Nutzung orientiert. Dabei soll das Prinzip der Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht beachtet werden. Es ist unerlässlich, dass diese Vorgaben auch für die städtischen Gesellschaften gelten, bei denen die Stadt Frankfurt Alleingesellschafterin ist oder die Mehrheit der Anteile hält. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen sollte zumindest darauf hingearbeitet werden, im Sinne des Antrags zu verfahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2023Sie sind hierNRNR 660Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 26. April 2024BB 166Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenMagistratsbericht
- 7. Februar 2025BB 52Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenMagistratsbericht
- 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 134 WochenBB 461Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem KonzeptverfahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und BFF gegen 2 GRÜNE und SPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die Partei gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD,1 FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 660 = Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht., NR 683 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen fraktionslos (= Ablehnung); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., BFF und fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) und Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht.) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)