Vergabe von städtischem Grund und Boden nur an öffentliche Wohnungsgesellschaften oder gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt verkauft keinen städtischen Grund und Boden.
- Bei der Neuvergabe städtischer Grundstücke und solcher, die sich im Besitz von städtischen Stiftungen oder Gesellschaften befinden und für den Wohnungsbau vorgesehen sind, werden diese nur den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte im Erbbaurecht zur Nutzung überlassen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hat laut Magistrat zwischen 2016 und 2022 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 191.000 m2 privatisiert. In dieser Zahl ist nicht berücksichtigt, wie viele Grundstücke die Städtischen Stiftungen an private Investor*innen verkauft haben. Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware in Frankfurt. Einerseits werden kaum neue Sozialwohnungen geschaffen, andererseits geraten Wohngruppen und Genossenschaften in immer größere finanzielle Schwierigkeiten, Grundstücke zu finanzieren und Wohnprojekte zu realisieren. Neubau entsteht vor allem im hochpreisigen Segment. Schon jetzt haben wir in Frankfurt auf der einen Seite einen großen Mangel an bezahlbarem Wohnraum und auf der anderen Seite einen eklatanten Überhang an Luxusleerstand. Die Stadt muss darauf verzichten, eigene Grundstücke an private Investor*innen zu verkaufen. Um eine soziale Wohnraumversorgung und dauerhaft günstige Mieten sicherzustellen, müssen öffentliche Grundstücke unbedingt in öffentlicher Hand verbleiben. Sie dürfen ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden und auch nur an öffentliche Wohnungsgesellschaften oder gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte unter der Bedingung von sozialverträglichen Mieten. Nur wenn die Stadt Frankfurt Flächen im Eigentum behält, stellt sie sicher, dass diese Flächen in Zukunft in einer für die Allgemeinheit angemessenen Weise genutzt werden können. Damit bleibt für die Stadt Frankfurt auch in Zukunft Spielraum in der Liegenschaftspolitik und der Gestaltung des öffentlichen Raums. Flächen, die langfristig in städtischem Eigentum sind, können auch nicht mehr Teil der Spekulationstaktiken privater Investor*innen sein. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadt Frankfurt darauf, Grundstücke zu privatisieren und vergibt sie nur im Erbbaurecht an gemeinnützig agierende Akteur*innen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juni 2023 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.06.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 660 = Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht., NR 683 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 625) und Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass öffentliche Grundstücke mindestens zu 80 Prozent an genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren vergeben werden sollen, die restlichen 20 Prozent an öffentliche Wohnungsgesellschaften. Bei privaten Grundstücken ohne Baurecht muss das Grundstück erst an die Stadt verkauft werden, sonst gibt es kein Baurecht.) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)