Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Wasserturm Eschersheim, der als Kulturdenkmal gilt. Es wird betont, dass das Vorhaben im Rahmen des gültigen Bebauungsplans zu berücksichtigen ist und die Denkmalstellung gewahrt bleiben muss. Das Ziel ist es, eine Integration der Baumaßnahmen in die bestehenden Strukturen zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Wasserturm Eschersheim ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Das Denkmalamt verweist bezüglich der Frage des Umfangs der Bebauung sowie der Frage nach dem Nutzungskonzept und die Einbindung von Initiativen auf die Mainova AG als Eigentümerin der Liegenschaft.
Zur allgemeinen planungsrechtlichen Einordnung des Vorhabens können Stadtplanungsamt und Bauaufsicht mitteilen, dass sich das Vorhaben im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans NW 81c Nr 1 (Inkrafttreten am 14.11.1967; BauNVO 1962) befindet. Der Bebauungsplan setzt im Bereich des vorgesehenen Realisierungsstandorts rund um den Wasserturm eine öffentliche Grünfläche fest, welche von reinen Wohngebieten umgeben ist. Die Genehmigung des gegenständlichen Vorhabens würde dementsprechend eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans voraussetzen.
Bei baulichen Vorhaben im Bereich des denkmalgeschützten Wasserturms ist sicherzustellen, dass eine angemessene Einfügung in die prägenden Orts- und Bestandsstrukturen erfolgt und keine übermäßig dominierenden Wirkungen entstehen. Zum Turm sollte ein angemessener Abstand eingehalten werden. Ebenfalls wünschenswert ist eine funktionelle Öffnung vorgesehener Nutzungen zum Stadtteil sowie eine räumlich-gestalterische Verzahnung geplanter Gebäude und Freiflächen mit den bestehenden Freiraum- und Bestandsstrukturen.
Weder bei der Bauaufsicht noch beim Stadtplanungsamt haben bisher Bauberatungen stattgefunden. Eine Beteiligung beider Ämter sowie eine weitere Einbindung der Denkmalbehörden in den weiteren Planungsprozess ist erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025OMOM 6394Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimDirektanregung
- 12. September 2025STST 1530Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimStellungnahme
- 16. Oktober 2025OFOF 1109/9Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 30. Oktober 2025OMOM 7685Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Direktanregung
- 5. Januar 2026Sie sind hierSTST 7Wasserturm Eschersheim - Was ist geplant?Stellungnahme
- 16. April 2026OFOF 1/9Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2026OMOM 29Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenDirektanregung
- 9. August 2026OFOF 90/9Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. August 2026OMOM 547Wasserturm Eschersheim: Erhalt und öffentliche Nutzung mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht absichernDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1290Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab