Nutzung des Gehwegs in der Gronauer Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen, um den Gehweg in der Gronauer Straße passierbar zu machen. Dies ist notwendig, da der Gehweg durch parkende Autos und andere Hindernisse stark eingeengt ist, was die Nutzung für Personen mit Mobilitätseinschränkungen erschwert.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den südlichen Gehweg auf der Gronauer Straße passierbar zu machen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen, sei es für Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen, Senioren oder Kinder.
Begründung
Der Abschnitt der Gronauer Straße zwischen Rendeler Straße und Berger Straße ist durch die auf dem Gehweg geparkten Autos schon sehr schmal. Stehen dann noch Hindernisse darauf, ist er praktisch kaum passierbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7617Nutzung des Gehwegs in der Gronauer StraßeDirektanregung
- 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 334Nutzung des Gehwegs in der Gronauer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme