Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen
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Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Möglichkeiten eines Gehwegausbaus auf der Südseite der Gelastraße und die Erweiterung des Geltungsbereichs zur Festsetzung notwendiger Grundstücke. Ein eigenes Bebauungsplanverfahren für die Gelastraße ist aufgrund von Kapazitätsgründen derzeit nicht realisierbar.
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Am Büttelstück — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.04.2026.
- Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück – Planfeststel-lungsbeschluss herbeiführen27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück - Planfeststellungsbeschluss herbeiführen12.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Neue Preisgelder für die Sportgala27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Am Büttelstück per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat prüft derzeit im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens die Umsetzbarkeit der allgemeinen Ziele und Zwecke des Verfahrens und in diesem Zusammenhang auch einen zielführenden räumlichen Umgriff. Sofern die Gelastraße sich innerhalb dieses Bereichs befinden sollte, präferiert der Magistrat einen Gehwegausbau auf der Südseite der Gelastraße und eine Erweiterung des Geltungsbereichs zur Festsetzung der bereits erworbenen und der noch benötigten Grundstücke als Verkehrsflächen. Der Magistrat hat geprüft, welche Möglichkeiten zur Planungsrechtsschaffung bestehen. Aus Kapazitätsgründen ist ein eigenes Bebauungsplanverfahren für die Gelastraße aktuell nicht realisierbar. Es wird geprüft, ob der Straßenzug in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B558 ‚Gwinnerstraße' aufgenommen werden kann. Die notwendigen Prüfungen und Erörterungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Ein Planfeststellungsverfahren ist nach Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) keine alternative Lösungsoption für den Ausbau der Gelastraße. Der Magistrat verweist hierzu auf die Stellungnahme Nr.723 zur OM 7879/26. Zur Fußwegeverbindung In den Teichen verweist der Magistrat auf die aktuelle Stellungnahme des ASE. Diese stellt klar, dass sich die Fuß- und Radwegeverbindung In den Teichen in der Zuständigkeit des ASE befindet und in einem verkehrssicheren Zustand gehalten wird. Der Abzweig zur Straße Im Trieb liegt auf einer Privatfläche und kann daher durch das ASE weder unterhalten noch hergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2024BB 450Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am BüttelstückMagistratsbericht
- 13. Januar 2025OAOA 521Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450Anregung
- 5. Mai 2025STST 710Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigenStellungnahme
- 26. September 2025STST 1673Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flischstraße und am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigenStellungnahme
- 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 800Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab