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Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flischstraße und am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Zur Herstellung des fehlenden Gehweges in der Gelastraße muss in erster Linie Planungsrecht geschaffen werden. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für einen Geh-weg erachtet der Magistrat als nicht zielführend. Derzeit prüft der Magistrat, ob der Straßenzug Gelastraße in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "B 558 - Gwinnerstraße" aufgenommen werden kann, um so Planungsrecht zu schaffen. Die notwendigen Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.