Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flischstraße und am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zur Herstellung des fehlenden Gehweges in der Gelastraße muss in erster Linie Planungsrecht geschaffen werden. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für einen Geh-weg erachtet der Magistrat als nicht zielführend. Derzeit prüft der Magistrat, ob der Straßenzug Gelastraße in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "B 558 - Gwinnerstraße" aufgenommen werden kann, um so Planungsrecht zu schaffen. Die notwendigen Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.