Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat von Zeilsheim hat einen Antrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit an bestimmten Bushaltestellen eingereicht, um mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang und die Orientierung zu erleichtern. Die Nachrüstung mit Busborden und taktilen Bodenindikatoren soll geprüft werden, um die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu optimieren und gleichberechtigte Mobilität zu gewährleisten.
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Rabenkopfweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau25.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Rabenkopfweg per E-MailAntrag
An einigen Bushaltestellen in Zeilsheim sind bereits Busborde und taktile Bodenindikatoren vorhanden, die den Ein- und Ausstieg erleichtern und blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung ermöglichen. An einzelnen Haltestellen fehlen diese jedoch noch. Dies betrifft insbesondere die Haltestellen Zeilsheim Kolonie, Hofheimer Straße, Neu-Zeilsheim, Stadthalle Zeilsheim, Lenzenbergstraße und Rabenkopfweg. Gerade für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen stellt eine nicht ausreichend barrierearme Gestaltung von Haltestellen ein erhebliches Hindernis dar. Ein erhöhter Bordstein bzw. ein geeignetes Busbord erleichtert den Zugang zum Bus deutlich, taktile Bodenindikatoren verbessern die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen und tragen damit zu einer besseren Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die genannten Haltestellen in Zeilsheim auf ihre Barrierefreiheit und die Möglichkeit einer Nachrüstung mit Busborden und taktilen Bodenindikatoren zu prüfen und die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob an den Haltestellen Zeilsheim Kolonie, Hofheimer Straße, Neu-Zeilsheim, Stadthalle Zeilsheim, Lenzenbergstraße und Rabenkopfweg Busborde, taktile Bodenindikatoren oder vergleichbare barrierearme Lösungen nachgerüstet werden können, ob die Maßnahmen in bestehende oder geplante Ausbau- und Sanierungsprogramme für barrierefreie Haltestellen aufgenommen werden können, zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen kann.
Begründung
Eine barrierearme Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil gleichberechtigter Mobilität im Stadtteil. Viele Fahrgäste sind darauf angewiesen, Busse sicher, möglichst ohne größere Höhenunterschiede und mit guter Orientierung erreichen zu können. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen haben an Haltestellen ohne geeignete Busborde und taktile Bodenindikatoren Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg sowie bei der Orientierung. Durch eine Nachrüstung der genannten Haltestellen könnte die Nutzbarkeit des ÖPNV in Zeilsheim deutlich verbessert und ein weiterer Beitrag zur Barrierefreiheit im Stadtteil geleistet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2026Sie sind hierOFOF 31/6Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juni 2026OMOM 119Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessernDirektanregung
- 12. Oktober 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1489Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme