Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Anregung zur Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim. Es wird darauf hingewiesen, dass von der vorgesehenen Geschwindigkeitsreduzierung negative Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr und die Pünktlichkeit der Buslinien zu erwarten sind. Die erhöhte Fahrzeit und die damit verbundenen Mehrkosten im städtischen Haushalt wären zusätzliche negative Effekte der Maßnahme.
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Hesselbergweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Zeilsheim: Positionskorrektur der Findlinge in der Pfaffenwiese05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau25.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
- Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim29.10.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hesselbergweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird bezüglich der Geschwindigkeitskontrollen entsprochen.
Abweichungen von der in § 3 Absatz 3 Ziffer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts müssen mit einer konkreten und nachweisbaren Gefahrenlage begründet sein, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Eine solche liegt hier nicht vor, andere Anordnungstatbestände wie etwa der Immissionsschutz sind an der betreffenden Örtlichkeit nicht einschlägig.
Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt in Abwägung mit den zu berücksichtigenden Gesichtspunkten des ÖPNV, insbesondere Fahrplantreue und -taktung, nicht. Es werden erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt und Anstrengungen unternommen, um beispielsweise durch Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen und Bussonderfahrstreifen, den ÖPNV zu beschleunigen. Die Einrichtung von Tempo 30 in Straßen, die von Bussen befahren werden, trägt dagegen zu einer Verlangsamung bei und ist somit kontraproduktiv.
Im westlichen Abschnitt der Pfaffenwiese (westlich des Hahnbergwegs) erreichen die Buslinien 53, X53 und M55 abschnittsweise Geschwindigkeiten von über 30 km/h. Mit der Einführung von Tempo 30 ist daher eine Verschlechterung der Pünktlichkeit zu erwarten.
Geringfügige Fahrzeitverlängerungen infolge reduzierter Geschwindigkeiten könnten jedoch voraussichtlich noch mit dem vorhandenen Fahrplanpuffer aufgefangen werden. Im östlichen Bereich der Pfaffenwiese (östlich des Hesselbergwegs) werden hingegen durchschnittliche Geschwindigkeiten zwischen 35 km/h und 40 km/h gefahren, im anbaufreien Abschnitt zwischen den Haltestellen Rabenkopfweg und Jahrhunderthalle sogar 40 bis 45 km/h. Die derzeit hinterlegte Fahrzeit ist hierfür gerade noch ausreichend.
Bei einer Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h müsste die Fahrzeit je Richtung auf den Linien 53, X53 und M55 um eine Minute erhöht werden. Dies würde zu entsprechenden Mehrkosten im städtischen Haushalt von mindestens ca. 90.000 € pro Jahr führen. Aufgrund bereits knapper Wendezeiten wäre zudem der Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs zu prüfen. Dadurch können sich weitere Kostensteigerungen ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2024OFOF 1090/6Zeilsheim: Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2024OMOM 5975Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimDirektanregung
- 16. Mai 2025STST 823Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimStellungnahme
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 1187Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in ZeilsheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab