Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessern
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Das Dokument fordert eine Verbesserung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen in Zeilsheim durch die Nachrüstung fehlender Elemente wie Busborde und taktile Bodenindikatoren. Dies soll sicherstellen, dass mobilitätseingeschränkte Personen leichter Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln haben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 01.09.2026 antworten müssen. Seit 25 Tagen liegt nichts vor.Warum?
Rabenkopfweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau25.11.2025 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
- Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen22.02.2019 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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An einigen Bushaltestellen in Zeilsheim sind bereits Busborde und taktile Bodenindikatoren vorhanden, die den Ein- und Ausstieg erleichtern sowie blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung ermöglichen. An einzelnen Haltestellen fehlen diese jedoch noch. Dies betrifft insbesondere die Haltestellen "Zeilsheim Kolonie", "Hofheimer Straße", "Neu-Zeilsheim", "Stadthalle Zeilsheim", "Lenzenbergstraße" und "Rabenkopfweg". Gerade für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen stellt eine nicht ausreichend barrierearme Gestaltung von Haltestellen ein erhebliches Hindernis dar. Ein erhöhter Bordstein bzw. ein geeignetes Busbord erleichtert den Zugang zum Bus deutlich, taktile Bodenindikatoren verbessern die Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen und tragen damit zu einer besseren Nutzbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs bei. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die genannten Bushaltestellen in Zeilsheim auf ihre Barrierefreiheit und die Möglichkeit einer Nachrüstung mit Busborden und taktilen Bodenindikatoren zu prüfen und die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, a) ob an den Haltestellen "Zeilsheim Kolonie", "Hofheimer Straße", "Neu-Zeilsheim", "Stadthalle Zeilsheim", "Lenzenbergstraße" und "Rabenkopfweg" Busborde, taktile Bodenindikatoren oder vergleichbare barrierearme Lösungen nachgerüstet werden können; b) ob die Maßnahmen in bestehende oder geplante Ausbau- und Sanierungsprogramme für barrierefreie Haltestellen aufgenommen werden können; c) zu welchem Zeitpunkt eine Umsetzung erfolgen kann.
Begründung
Eine barrierearme Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil gleichberechtigter Mobilität im Stadtteil. Viele Fahrgäste sind darauf angewiesen, Busse sicher, möglichst ohne größere Höhenunterschiede und mit guter Orientierung erreichen zu können. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, Rollstuhlnutzer*innen, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen und Personen mit Kinderwagen haben an Haltestellen ohne geeignete Busborde und taktile Bodenindikatoren, Schwierigkeiten beim Ein- und Ausstieg sowie bei der Orientierung. Durch eine Nachrüstung der genannten Haltestellen könnte die Nutzbarkeit des ÖPNV in Zeilsheim deutlich verbessert und ein weiterer Beitrag zur Barrierefreiheit im Stadtteil geleistet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2026OFOF 31/6Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juni 2026Sie sind hierOMOM 119Zeilsheim: Barrierefreiheit an Bushaltestellen verbessernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats