Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung fordert Maßnahmen zur Verbesserung der unsicheren Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße, einschließlich klarer Beschilderung, taktiler Sicherheitsmaßnahmen und einer zentralen Anlaufstelle für Bürger. Die Begründung weist auf die Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und Menschen mit Behinderungen hin sowie auf die unzureichende Kontrolle und Informationslage während der Baustelle.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Siesmayerstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Wider den Verfall des ehemaligen Biocampus am Botanischen Garten21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsfluss an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße erhöhen: gesperrte Spur freigeben14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schottergärten an der Bockenheimer Landstraße entsiegeln06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Siesmayerstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Beschilderung und Markierungen auf der Bockenheimer Landstraße stadtauswärts so nachzubessern, dass die geltenden Regelungen, insbesondere zur Fahrtrichtung und zum vorgeschriebenen Schritttempo für Radfahrer sowie Nutzer von E-Scootern, sofort, eindeutig und für jedermann erkennbar sind; 2. den Einsatz taktiler und akustischer Baustellensicherungen und Ampeln zu prüfen; 3. in dem betroffenen Bereich umgehend wirksame Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere durch Radfahrer und Nutzer von E-Scootern, zu veranlassen und Verstöße konsequent zu ahnden; 4. unverzüglich eine zentrale, tatsächlich erreichbare und verbindlich zuständige Anlaufstelle für Bürger zu benennen, an die Beschwerden, Hinweise und Gefahrenmeldungen im Zusammenhang mit der Baustellensituation gerichtet werden können; 5. in regelmäßigen Abständen gut sichtbare und leicht verständliche Baustelleninformationen vor Ort anzubringen, die nach dem Vorbild überregional gebräuchlicher Baustellenhinweise in knapper und allgemein verständlicher Form über Bauphase, aktuelle Arbeiten und voraussichtliche Dauer informieren, etwa wie folgt: "Noch 2 Jahre - jetzt legen wir Stromtrassen".
Begründung
Die derzeitige Situation auf der Bockenheimer Landstraße ist für Fußgänger stadtauswärts äußerst unbefriedigend. Im Bereich der provisorischen Verkehrsführung müssen sich Fußgänger und Radfahrer einen gemeinsamen Abschnitt teilen. Das führt in der Praxis immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen. Das vorgeschriebene Schritttempo wird nach der Wahrnehmung des Ortsbeirates sowie nach Schilderungen von Bürgern häufig nicht eingehalten. Viele Radfahrer fahren zu schnell und weichen im Zickzack dem Fußgängerverkehr aus. Hinzu kommt, dass auch E-Scooter diesen Bereich vielfach völlig unkontrolliert und mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Eine wirksame Kontrolle ist für die Bürger vor Ort nicht erkennbar. Dadurch verschärft sich die Gefährdungslage zusätzlich. Für ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern, Personen mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrer sowie Blinde und Sehbehinderte, ist das sichere Passieren der Baustelle zwischen Radfahrern, E-Scootern und Baustellenabsperrung deutlich erschwert und stellt eine vermeidbare Belastung dar. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Siesmayerstraße wäre die Trennung von Rad- und Fußverkehr ohne Weiteres möglich. Auch Radfahrer würden von einer klaren Trennung profitieren, weil dadurch eine geordnete und konfliktärmere Führung ermöglicht würde. Die Fußplatten stellen zum Teil eine Stolpergefahr dar. Baustellenabsperrungen müssen konsequent verschlossen sein. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Myliusstraße endet ein Blindenleitsystem zudem in einer etwa 30 Zentimeter offenen Baugrube. Dort besteht insbesondere für blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie für Kinder eine konkrete Verletzungsgefahr. Hinzu kommt, dass sich Bürger bereits an Polizei, Verkehrspolizei und Ordnungsamt gewandt haben, ohne dass sich eine der angesprochenen Stellen erkennbar zuständig erklärt und wirksame Abhilfe geschaffen hätte. Dadurch entsteht nicht nur der Eindruck unklarer Zuständigkeiten, sondern auch eines faktischen Kontrollvakuums. Gerade im Hinblick auf das regelwidrige Verhalten von Radfahrern und E-Scooter-Nutzern ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Gerade bei einer länger andauernden Baustellensituation braucht es eine sichere Wegeführung, klare Verantwortlichkeiten und eine erreichbare Anlaufstelle für Bürger. Ebenso notwendig ist eine laufende, vor Ort sichtbare und leicht verständliche Information über Baufortschritt, aktuelle Maßnahmen und die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Bauphase. Wer über Jahre hinweg erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss, darf erwarten, dass der Stand der Arbeiten nachvollziehbar und in einfacher Form kommuniziert wird. Umso unverständlicher ist es, dass eine Baustelle, die nach derzeitiger Planung noch bis 2029 andauern soll, bislang in einer Weise abgesichert ist, die den Anforderungen an Sicherheit, Klarheit, Barrierefreiheit, Kontrolle, Organisation und Kommunikation offenkundig nicht gerecht wird. Der derzeitige Zustand ist nicht akzeptabel und bedarf einer kurzfristigen, spürbaren und überprüfbaren Verbesserung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2026OFOF 15/2Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beendenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Mai 2026Sie sind hierOMOM 85Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beendenDirektanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1196Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats