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Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschäftigt sich mit der temporären Errichtung von Haltverbotszonen aufgrund von Baustellen. Ziel ist es, die Baustellenabwicklung zu erleichtern und Bewohnerparkplätze soweit wie möglich zu erhalten. Die Maßnahme trägt dazu bei, den Bürger:innen eine bessere Mobilität zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.-3.: Es wurde eine temporäre Haltverbotszone (nach Prüfung eines vorliegenden Antrages zwecks Baustellenandienung) auf einer Länge von ca. 15 Metern in der Unterlindau vor Liegenschaft Eppsteiner Straße 25 - mit den zeitlichen Zusätzen "Mo-Sa 8-17h" - mittels straßenverkehrsrechtlicher Anordnung gemäß § 45 Abs. 1, 3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 01.09.2025 bis 11.10.2025 genehmigt. Da die Arbeiten sich verlängerten, wurde die Anordnung auf entsprechendem Antrag bis zum 30.11.2025 verlängert.

Zu 4.: Bei der Erteilung von Baugenehmigungen durch die hierfür zuständige Bauaufsichtsbehörde werden eventuelle Auswirkungen der Bauvorhaben auf den Wegfall von Bewohnerparkplätzen nicht berücksichtigt. Allerdings wird bei der Erteilung von straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Genehmigungen für eine Baustelleneinrichtung großen Wert auf eine zügige und geordnete Baustellenabwicklung, eine sichere Verkehrsführung und - so weit wie unter Berücksichtigung des Vorgenannten möglich - auf den Erhalt von Bewohnerparkplätzen gelegt. Dennoch muss trotz vorhandener Baumaßnahmen (z.B. Bockenheimer Landstraße 10 / Ecke Oberlindau, Großbaumaßnahme Bockenheimer Landstraße, Feldbergstraße 10 und vor Myliusstraße 48) den Bürger:innen zusätzlich die Möglichkeit gegeben werden, einen Umzug oder ähnliches auszuführen. Daher wird trotz einer bereits genehmigten Baumaßnahme die Einrichtung zusätzlicher Haltverbotszonen gestattet. Grundsätzlich wird bei Genehmigungen von temporären Haltverbotszonen der gemeingebräuchliche Anspruch an Parkraum in Form von zeitlichen Zusätzen wie z.B. "Mo-Fr 7-17" oder "werktags 7-17h" berücksichtigt. Dies vorausgeschickt wird nachfolgend das Vorgangsaufkommen für das Jahr 2025 kartenbasiert dargestellt, da dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen ist: Abbildung 1: Bauliche Sondernutzungen Abbildung 2: Baustellen Abbildung 3: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen Abbildung 4: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen für kurzzeitige Arbeitsstellen im Rahmen des sog. Vereinfachten Verfahrens Abbildung 5: Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen durch das Service-Center-Veranstaltungen (als Straßenverkehrsbehörde für Angelegenheiten des § 29 StVO)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2025OFOF 1255/2Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Niedenau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Dezember 2025VV 1341Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)Anfrage
  3. 23. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 562Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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