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Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden

Vorlagentyp: OFCDU
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, die provisorische Verkehrsführung auf der Bockenheimer Landstraße zu ändern, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten und gefährliche Situationen zu vermeiden. Hierzu sollen unter anderem klare Trennungen zwischen Fußgänger- und Radverkehr geschaffen und wirksame Kontrollen durchgeführt werden.

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Bockenheimer Landstraße — 29 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die provisorische Verkehrsführung auf der Bockenheimer Landstraße stadtauswärts unverzüglich so zu ändern, dass die Sicherheit der Fußgänger jederzeit zuverlässig gewährleistet ist und bestehende Gefahrenquellen beseitigt werden; 2. eine klare, barrierefreie und baulich oder markierungstechnisch deutlich erkennbare Trennung von Fuß- und Radverkehr umgehend zu schaffen und dort, wo dies im Einzelfall nicht sofort möglich ist, unverzüglich belastbare Übergangslösungen vorzulegen;

3. Beschilderung und Markierungen so nachzubessern, dass die geltenden Regelungen, insbesondere zur Fahrtrichtung und zum vorgeschriebenen Schritttempo für Radfahrer sowie Nutzer von E-Scootern, sofort, eindeutig und für jedermann erkennbar sind; 4. den Einsatz taktiler und akustischer Baustellensicherungen und Ampeln zu prüfen; 5. in dem betroffenen Bereich umgehend wirksame Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere durch Radfahrer und Nutzer von E-Scootern, zu veranlassen und Verstöße konsequent zu ahnden;

6. ein verlässliches, sichtbares und jederzeit ansprechbares Baustellenmanagement mit eindeutig benannten Zuständigkeiten sicherzustellen; 7. unverzüglich eine zentrale, tatsächlich erreichbare und verbindlich zuständige Anlaufstelle für Bürger zu benennen, an die Beschwerden, Hinweise und Gefahrenmeldungen im Zusammenhang mit der Baustellensituation gerichtet werden können; 8. in regelmäßigen Abständen gut sichtbare und leicht verständliche Baustelleninformationen vor Ort anzubringen, die nach dem Vorbild überregional gebräuchlicher Baustellenhinweise in knapper und allgemein verständlicher Form über Bauphase, aktuelle Arbeiten und voraussichtliche Dauer informieren, etwa: "Noch 2 Jahre - jetzt legen wir Stromtrassen"; 9. dem Ortsbeirat noch vor den Sommerferien in der Bürgerfragestunde oder schriftlich darzulegen, welche Stelle für welche Aufgaben verantwortlich ist, warum erforderliche Maßnahmen bislang unterblieben sind und welche kurzfristigen Abhilfemaßnahmen nun verbindlich umgesetzt werden.

Begründung

Die derzeitige Situation auf der Bockenheimer Landstraße ist für Fußgänger stadtauswärts äußerst unbefriedigend. Im Bereich der provisorischen Verkehrsführung müssen sich Fußgänger und Radfahrer einen gemeinsamen Abschnitt teilen. Das führt in der Praxis immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen. Das vorgeschriebene Schritttempo wird nach der Wahrnehmung der Antragsteller sowie nach Schilderungen von Bürgern häufig nicht eingehalten. Viele Radfahrer fahren zu schnell und weichen im Zickzack dem Fußgängerverkehr aus. Hinzu kommt, dass auch E-Scooter diesen Bereich vielfach völlig unkontrolliert und mit unangepasster Geschwindigkeit befahren. Eine wirksame Kontrolle ist für die Bürger vor Ort nicht erkennbar. Dadurch verschärft sich die Gefährdungslage zusätzlich. Für ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern, Personen mit Kinderwagen sowie Menschen mit Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrer sowie Blinde und Sehbehinderte, ist das sichere Passieren der Baustelle zwischen Radfahrern, E-Scootern und Baustellenabsperrung deutlich erschwert und stellt eine vermeidbare Belastung dar. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Siesmayer Straße wäre die Trennung von Rad- und Fußverkehr ohne weiteres möglich. Auch Radfahrer würden von einer klaren Trennung profitieren, weil dadurch eine geordnete und konfliktärmere Führung ermöglicht würde. Die Fußplatten stellen zum Teil eine Stolpergefahr dar. Baustellenabsperrungen müssen konsequent verschlossen sein. An der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Myliusstraße endet ein Blindenleitsystem zudem in einer etwa 30 cm offenen Baugrube. Hier besteht insbesondere für blinde und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie für Kinder eine konkrete Verletzungsgefahr. Hinzu kommt, dass sich Bürger bereits an Polizei, Verkehrspolizei und Ordnungsamt gewandt haben, ohne dass sich eine der angesprochenen Stellen erkennbar zuständig erklärt und wirksame Abhilfe geschaffen hätte. Dadurch entsteht nicht nur der Eindruck unklarer Zuständigkeiten, sondern auch eines faktischen Kontrollvakuums. Gerade im Hinblick auf das regelwidrige Verhalten von Radfahrern und E-Scooter-Nutzern ist dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. Gerade bei einer länger andauernden Baustellensituation braucht es eine sichere Wegeführung, klare Verantwortlichkeiten und eine erreichbare Anlaufstelle für Bürger. Ebenso notwendig ist eine laufende, vor Ort sichtbare und leicht verständliche Information über Baufortschritt, aktuelle Maßnahmen und die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Bauphase. Wer über Jahre hinweg erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss, darf erwarten, dass der Stand der Arbeiten nachvollziehbar und in einfacher Form kommuniziert wird. Umso unverständlicher ist es, dass eine Baustelle, die nach derzeitiger Planung noch bis 2029 andauern soll, bislang in einer Weise abgesichert ist, die den Anforderungen an Sicherheit, Klarheit, Barrierefreiheit, Kontrolle, Organisation und Kommunikation offenkundig nicht gerecht wird. Der derzeitige Zustand ist nicht akzeptabel und bedarf einer kurzfristigen, spürbaren und überprüfbaren Verbesserung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. April 2026Sie sind hier
    OFOF 15/2Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beenden
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Mai 2026OMOM 85Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beendenDirektanregung
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1196Unsichere Baustellenführung auf der Bockenheimer Landstraße beendenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO I, TOP 25
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 85 2026 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angenommen. 2. a) Die Ziffer 1 der Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt. 2. b) Die Ziffer 2 der Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt. 2. c) Die Ziffer 3 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. d) Die Ziffer 4 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. e) Die Ziffer 5 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. f) Die Ziffer 6 der Vorlage OF 15/5 wird abgelehnt. 2. g) Die Ziffer 7 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. h) Die Ziffer 8 der Vorlage OF 15/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. i) Die Ziffer 9 der Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
1 CDU2 GrüneSPDLinke1 FDPVolt
Ablehnung:
2 CDU3 Grüne1 FDPAfD
Enthaltung:
2 CDU
zu 2 / a)
Zustimmung:
GrüneSPD1 LinkeVolt
Ablehnung:
CDU1 LinkeFDPAfD
zu 2 / b)
Zustimmung:
GrüneSPD1 LinkeVolt
Ablehnung:
CDU1 LinkeFDPAfD
zu 2 / c)
Zustimmung:
CDULinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
GrüneSPD
zu 2 / d)
Zustimmung:
CDU3 GrüneSPDLinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
1 Grüne
Enthaltung:
1 Grüne
zu 2 / e)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPAfD
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Volt
zu 2 / f)
Zustimmung:
GrüneSPD1 LinkeVolt
Ablehnung:
CDU1 LinkeFDPAfD
zu 2 / g)
Zustimmung:
CDUSPD1 LinkeFDPVolt
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
1 LinkeAfD
zu 2 / i)
Zustimmung:
GrüneSPD1 LinkeVolt
Ablehnung:
CDU1 LinkeFDPAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1.: 1 CDU, 2 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP und Volt gegen 2 CDU, 3 GRÜNE, 1 FDP und AfD (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 2. a) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme) zu 2. b) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme) zu 2. c) CDU, Linke, FDP, AfD und Volt gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung) zu 2. d) CDU, 3 GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. e) CDU, SPD, Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) zu 2. f) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme) zu 2. g) CDU, SPD, 1 Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. h) Annahme bei Enthaltung Volt # zu 2. i) GRÜNE, SPD, 1 Linke und Volt gegen CDU, 1 Linke, FDP und AfD (= Annahme)

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