Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hier: Neufassung der Betriebssatzung

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main" soll angepasst werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und die Satzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Diese Änderungen sind notwendig aufgrund der Kommunalrechtsreform im Jahr 2025.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der in Anlage 1 beigefügten Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main" wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main" im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit der Kommunalrechtsreform im April 2025 haben sich neben der Hessischen Gemeindeordnung auch wesentliche Regelungen im Hessischen Eigenbetriebsgesetz geändert. Die Gesetzesänderungen sind bereits heute anzuwenden, stehen jedoch im Widerspruch zu der Betriebssatzung der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main, die noch die alte Rechtslage abbildet. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorzunehmenden Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • die Option zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung,
  • die Festlegung einer Vertretung für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder,
  • die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs,
  • verkürzte Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (innerhalb von vier Monaten) und die Feststellung des Jahresabschlusses (innerhalb von acht Monaten). Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben.

B. Alternativen

Zur Änderung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen.

C. Lösung

Es wird vorgeschlagen, die in der Anlage dargestellten Änderungen vorzunehmen. Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main hat den Satzungsänderungen in ihrer Sitzung vom 23.02.2026 zugestimmt

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung
    (optional): Es erfolgt die
    gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung im Amtsblatt.
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Mai 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.06.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 25.06.2026
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen