Änderung der Betriebssatzung der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Betriebssatzung der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu ändern, um die Errichtung und Bereitstellung von Flächen für Handwerksbetriebe und sonstige Gewerbetreibende zu ermöglichen. Dies soll zur Stützung von Handwerks- und Gewerbebetrieben beitragen und die wirtschaftliche Betätigung des Eigenbetriebes fördern.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Die als Entwurf beigefügte Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere - auch hinsichtlich der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main - zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Bei der Errichtung von Handwerker- oder Gewerbehöfen handelt es sich um ein Pilotprojekt der Stadt Frankfurt am Main zur Stützung von Handwerks- und Gewerbebetrieben. Hierzu ist beabsichtigt, durch die Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main ein entsprechendes Gebäude zu errichten, welches durch die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH bewirtschaftet und vermietet werden soll. Das Projekt sieht die Bebauung eines zentral gelegenen Grundstückes der Hafen- und Marktbetriebe mit einem Gebäude für gewerbliche und handwerkliche Nutzung vor. Es handelt sich dabei um eine sogenannte "Vertikalisierung" von Handwerksbetrieben. Voraussetzung hierfür ist ein städtisches Grundstück mit folgenden Vorgaben: Zentrale Lage, Bau eines Gebäudes, Ggf. subventionierte Mieten, 10.000 m2 vermietbare gewerbliche Fläche auf 4 - 5 Stockwerken, Mehrere Lastenaufzüge, zwei pro Stockwerk / Gebäudeflügel, Breite Gänge / verstärkte Decken (60 - 70 cm mit entsprechend hoher Traglast). Durch die Unternehmensberatung PWC wurde die Umsetzbarkeit bei den Hafen- und Marktbetrieben geprüft. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der rechtlichen Machbarkeit des Projekts. Dabei wurden drei Gestaltungsvarianten (Umsetzung des Projekts im Eigenbetrieb, in einer neu zu gründenden Gesellschaft mit oder ohne Kooperationspartner) untersucht. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde empfohlen, die Umsetzung auf der Ebene des Eigenbetriebs im Bereich der Sparte Markt vorzunehmen. Folgende Punkte waren für die Empfehlung maßgeblich: - die kommunalrechtliche Zulässigkeit ist gegeben - auf Basis der sog. "Vehikel-Lösung" kann eine beihilfefreie Gestaltung zwischen Eigenbetrieb und HFM erfolgen, auf Ebene HFM und Gewerbetreibende ist eine Gestaltung als "deminimis-Beihilfe" möglich - es entstehen keine strukturbedingten Kosten - die bestehende Vertragsmechanik im Rahmen der Betriebsverpachtung kann aufrechterhalten werden - steuerliche Vorteile können durch Investition nach § 6b EStG genutzt werden und es fällt keine Grunderwerbsteuer an. Um die Umsetzung des Projekts zu ermöglichen, ist es nun zunächst notwendig, die Betriebssatzung der Hafen- und Marktbetriebe um den Betriebszweck der "Errichtung und Bereitstellung von Flächen für Handwerksbetriebe und sonstige Gewerbetreibende als Gewerbe- oder Handwerkerhöfe" zu erweitern. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 30. Juli 2020 einer Änderung der Satzung zugestimmt.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Durch die vorgeschlagene Änderung des Betriebszwecks in der Betriebssatzung der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung des Eigenbetriebes in diesem Segment gelegt und der unter Buchstabe A erläuterten Zielsetzung Rechnung getragen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Dezember 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)