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Zusammenfassung der Eigenbetriebe 83 Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main und 84 Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu einem gemeinsamen Eigenbetrieb

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 190

Betreff: Zusammenfassung der Eigenbetriebe 83 Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main und 84 Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu einem gemeinsamen Eigenbetrieb Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 512 (M 81) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Zusammenfassung der beiden Eigenbetriebe Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu einem Eigenbetrieb bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006 § 512 (M 81) angestrebt war. Der steuerlichen Zusammenfassung stehen weiterhin steuerliche Risiken entgegen, sodass nun vorerst die organisatorische Zusammenfassung erfolgt. II. Die Zusammenfassung der Eigenbetriebe Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen. Die Zusammenfassung erfolgt durch die Aufnahmen des Eigenbetriebs Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main in den Eigenbetrieb Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main unter Änderung des Namens in "Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main". III. Die als Anlage beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main" wird beschlossen. IV. Das Stammkapital des zusammengefassten Eigenbetriebes wird zur Glättung um 4.067,32 EUR (3.615,40 EUR in der Sparte Hafen sowie 451,92 EUR in der Sparte Markt) vermindert und beträgt dann 11.500.000 EUR. V. Durch die Zusammenfassung der Eigenbetriebe muss die Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main entsprechend redaktionell an den neuen Namen des Eigenbetriebes angepasst werden. Hierzu wird die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main beschlossen. VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere hinsichtlich der gesamten organisatorischen Umsetzung der Zusammenfassung sowie der Veröffentlichung der Satzungen im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veranlassen. Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung sind zu wahren.

Begründung: A. Zielsetzung Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006, § 512, (M 81) zur Betriebsverpachtung der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main (Marktbetriebe) an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) wurde die Zusammenfassung der Marktbetriebe und der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main (Hafenbetriebe) mit der zur Umsetzung vorgeschlagenen Variante 2 bereits angestrebt, jedoch aus steuerlicher Sicht verworfen. Die damals vorgeschlagene Zusammenfassung der beiden Eigenbetriebe zu einem gemeinsamen Eigenbetrieb, soll nun jedoch organisatorisch umgesetzt werden, um eine Verschlankung der Verwaltungsstruktur herbeizuführen. Als Zeitpunkt der Umsetzung ist der 01.01.2018 angestrebt, da dadurch eine einfache Abgrenzung der Wirtschaftsjahre und damit der Jahresabschlüsse möglich ist. Die steuerliche Trennung der beiden Bereiche Hafen und Markt als Betriebe gewerblicher Art bleibt bestehen, da sich die Rahmenbedingungen seit der steuerlichen Beurteilung 2006 nicht geändert haben. B. Alternativen Im Falle, dass die Eigenbetriebe nicht zusammengefasst würden, bliebe die bisherige Struktur zweier Eigenbetriebe bestehen, mit dem Erfordernis zweier handelsrechtlicher Jahresabschlüsse, zweier Wirtschaftspläne und zweier Betriebskommissionen, so dass die Synergien aus der organisatorischen Verschlankung ungenutzt blieben. Als Alternative zur Aufnahme des einen in den anderen Eigenbetrieb käme außerdem die Neugründung eines zusammengefassten Eigenbetriebes durch untechnische Verschmelzung beider Eigenbetriebe in Betracht. Dies hätte jedoch einen höheren organisatorischen Aufwand zur Folge. Die Schlussbilanzsalden beider Eigenbetriebe müssten auf einen neuen Eigenbetrieb übernommen werden. In der Folge ist die Zusammenfassung im Wege der Aufnahme der kleineren Marktbetriebe in die größeren Hafenbetriebe sinnvoll. C. Lösung Gemäß § 51 Nr. 11 HGO in Verbindung mit § 5 Nr. 3 EigBGes Hessen beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Verschmelzung von Eigenbetrieben. Vorteil der Zusammenfassung der beiden Eigenbetriebe ist eine organisatorische und wirtschaftliche Verschlankung, sowie eine einfachere und transparentere Struktur. Wirtschaftlich sind nur noch ein handelsrechtlicher Jahresabschluss sowie ein Wirtschaftsplan und eine Betriebskommission notwendig. Insgesamt führt dies zu einer Reduzierung von Kosten und zeitlichem Aufwand. Da das operative Geschäft der Eigenbetriebe bereits durch die HFM übernommen wurde, gibt es keine Veränderung der Organisation oder der Aufgaben für die Mitarbeiter. Die beiden Eigenbetriebe betreiben ausschließlich Vermögensverwaltung und überlassen ihre gesamten Geschäftsbereiche nach Betriebsverpachtung (Hafen seit 01.07.2002, Markt seit 01.01.2007) der HFM zum Gebrauch sowie das bei den Eigenbetrieben beschäftigte Personal. Sie fungieren damit ausschließlich als asset owner, wobei sämtliche Stabsfunktionen und das operative Geschäft durch die HFM sichergestellt werden. Die Erlöse beider Eigenbetriebe werden hauptsächlich aus dem Pachtzins und der Erstattung der unmittelbaren Personalkosten erwirtschaftet. Sowohl die Betriebspachtverträge als auch die Personalgestellungsverträge gelten unverändert weiter. Dadurch tritt weder in der Betriebsverpachtung noch in der Personalgestellung nach der Zusammenfassung eine Änderung ein. Eine Zusammenfassung der beiden Eigenbetriebe ist aus rechtlicher und organisatorischer Sicht möglich. Sowohl nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als auch nach dem Eigenbetriebsgesetz Hessen (EigBGes) ist dies zulässig. Gemeinsamkeiten der beiden Eigenbetriebe bestehen sowohl in der durch die Betriebsverpachtung gegebenen Struktur als auch von den Aufgaben her. Beide Eigenbetriebe nahmen vor ihrer Verpachtung Aufgaben in der gewerblichen Vermietung wahr, auch wenn der Kundenstamm ein anderer war. In steuerlicher Hinsicht kann die Zusammenfassung der beiden Eigenbetriebe nicht nachvollzogen werden, mit der Folge, dass weiterhin getrennte Steuererklärungen abzugeben sind. Um die steuerliche Trennung der beiden Betriebe abzubilden, bleiben die Kontokorrentkonten der Eigenbetriebe bei der Stadt Frankfurt am Main sowie die getrennte buchhalterische Abbildung wie bisher bestehen. Eine Aufdeckung stiller Reserven und damit Auslösung von Grunderwerbssteuer erfolgt durch die organisatorische Zusammenfassung nicht. Die Zusammenfassung wird praktisch durch Aufnahme der kleineren Marktbetriebe in die Hafenbetriebe mit Neubenennung des Eigenbetriebs in "Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main" umgesetzt. Die Organisationsziffer 83 der Hafenbetriebe bleibt für beide Eigenbetriebe zusammen bestehen. Die Organisationskennziffer 84 entfällt damit. Zur Umsetzung der Zusammenfassung wurden die Betriebssatzungen der Hafenbetriebe und der Marktbetriebe zu einer Satzung konsolidiert, welche als Entwurf beigefügt ist und nach § 1 Abs. 1 EigBGes in Verbindung mit § 5 Nr. 1 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Erläuterungen zur neuen Betriebssatzung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Bei der Zusammenfassung der Eigenbetriebe hätte die einfache Addition der Stammkapitale zu einem sehr ungeraden Betrag geführt, da die Beträge nach der Euroumstellung noch nicht geglättet wurden. Das Stammkapital wird daher in der Summe auf 11,5 Mio. EUR festgesetzt. Dies führt zu einer Kapitalherabsetzung von insgesamt 4.067,32 EUR (3.615,40 EUR in der Sparte Hafen sowie 451,92 EUR in der Sparte Markt). Hierüber hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 5 Nr. 8 EigBGes zu beschließen. Die Änderung ist in der neuen Betriebssatzung berücksichtigt. Vorerst sind zwei getrennte Wirtschaftspläne für die Hafenbetriebe und die Marktbetriebe für das Jahr 2018 aufgestellt worden. Für den zusammengefassten Eigenbetrieb erfolgt dann eine einfache Addition der Beträge zu einem Wirtschaftsplan, da die späteren Sparten Hafen und Markt so bestehen bleiben. Die Umsetzung der Zusammenfassung der Wirtschaftspläne erfolgt dann mit dem Beschluss zum Haushalt der Stadt Frankfurt am Main. Der Aufgabengliederungsplan des zusammengefassten Eigenbetriebs wird entsprechend der aktuellen Aufgaben der beiden Bereiche angepasst. Die Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main ist lediglich redaktioneller Art. Hier ist die Zuständigkeit der Marktbetriebe durch die des neuen Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zu ersetzen. Gemäß § 81 Abs. 2 HPVG hat der Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt am Main bei der Zusammenlegung von Dienststellen mitzuwirken. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Hafenbetriebe und der Marktbetriebe ist gemäß § 17 Abs. 1 Ziff. 2 HGlG sowie die Schwerbehindertenvertretung nach SGB IX zu beteiligen. Die Gremien waren seit 23.08.2016 in den Prozess der Zusammenfassung der Eigenbetriebe eingebunden. Die Beteiligungsrechte werden gewahrt. Die Betriebskommissionen der beiden betroffenen Eigenbetriebe haben den Maßnahmen in ihren Sitzungen am 28.06.2017 zugestimmt. D. Kosten Die Zusammenfassung wurde im Wesentlichen durch Personal der HFM und städtisches Personal geplant und umgesetzt, anfänglich wurde der Prozess von den Wirtschaftsprüfern von PWC begleitet, sodass externe Kosten in Höhe von 15.000 EUR bei den Hafenbetrieben entstanden sind. Anlage _Entwurf_Betriebssatzung (ca. 36 KB) Anlage _Erlaeuterungen (ca. 13 KB) Anlage _Satzungsentwurf_Marktordnung (ca. 7 KB) Anlage _Synopse (ca. 62 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. September 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 15 · 07.11.2017
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 14.11.2017
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurter
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO II, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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