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Grundsatzbeschluss zur Fortentwicklung der Aufgabenbereiche Markt und Hafen und über die Verpachtung des Geschäftsbetriebs der Marktbetriebe an die HFM Hafen…

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Grundsatzbeschluss zur Fortentwicklung der Aufgabenbereiche Markt und Hafen und über die Verpachtung des Geschäftsbetriebs der Marktbetriebe an die HFM Hafen Frankfurt Management GmbH

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.05.2006, M 81

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Fortentwicklung der Aufgabenbereiche Markt und Hafen und über die Verpachtung des Geschäftsbetriebs der Marktbetriebe an die HFM Hafen Frankfurt Management GmbH

  1. In einem ersten Schritt wird der Verpachtung des Geschäftsbetriebes der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main an die Hafen Frankfurt Management GmbH (HFM GmbH) sowie der entsprechenden Änderung des Gesellschaftszwecks der HFM GmbH zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, über die nähere Ausgestaltung (Gesellschaftsvertrag, Betriebspachtvertrag, Anpassung der Betriebssatzung und weitere Regelungen) zu beschließen. Dabei soll sich an den bereits vorhandenen Regelungen zwischen den Hafenbetrieben und der HFM GmbH orientiert werden, wobei wesentliche Abweichungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen.
  4. Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung sind zu wahren. Begründung: Anlässlich der Einstellung des Großmarktes für Obst und Gemüse und der Gründung der FRIMA Gesellschaft zur Errichtung eines Frischezentrums mbH wurden Überlegungen angestellt, den Eigenbetrieb 84 - Marktbetriebe - organisatorisch anderweitig anzubinden bzw. aufzulösen. Die Sachrunde Reformkommission hat hierzu auf Vorschlag des Personal- und Organisationsamtes einen Prüfauftrag an das Dezernat X gegeben. Zur Umsetzung des Auftrages wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Personal- und Organisationsamtes, der Stadtkämmerei, des Referates Beteiligungen sowie der Markt- und Hafenbetriebe und der Hafen Frankfurt Management GmbH (HFM GmbH) mit der Aufgabe gebildet, mögliche Organisationsformen unter Benennung und Bewertung der vermögens-, steuer- und personalrechtlichen Aspekte zu erarbeiten. Dabei wurde auch die derzeitige Situation bei den Hafenbetrieben bzw. der HFM GmbH mit berücksichtigt. Durch die Arbeitsgruppe wurden verschiedene Varianten erarbeitet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um folgende Vorschläge: 1. Zusammenführung der beiden Eigenbetriebe 83 - Hafenbetriebe - und 84 - Marktbetriebe -, 2. Übernahme des Geschäftsbetriebs der Marktbetriebe durch die HFM GmbH mittels Betriebspachtvertrag und anschließende Zusammenlegung der beiden (Rest-) Eigen-betriebe, 3. Einbringung der Marktbetriebe in die HFM GmbH, Übertragung der Vermögenswerte von Markt und Hafen in die HFM GmbH und die Auflösung der Eigenbetriebe, 4. Eingliederung der HFM GmbH in die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWH GmbH) und die Überleitung der Marktbetriebe in die Tourismus- und Congress GmbH (TUC GmbH) mit Übertragung der Vermögenswerte auf die jeweilige Gesellschaft sowie die anschließende Auflösung der Eigenbetriebe, 5. Eingliederung der HFM GmbH in die SWH GmbH und die Überleitung der beiden Eigenbetriebe in eine gemeinsame GmbH & Co. KG sowie die Auflösung der Eigenbetriebe. Nach Prüfung insbesondere der steuer- und vermögensrechtlichen Auswirkungen der verschiedenen Alternativen wurde die Umsetzung der Variante 2 vorgeschlagen. Die Varianten 1 sowie 3 - 5 kommen aus folgenden Gründen nicht in Betracht: - Die Variante 1 ist steuerrechtlich nicht umsetzbar, da es an dem erforderlichen Kriterium der "Gleichartigkeit" beider Betriebe fehlt und weder eine wechselseitige wirtschaftlich-technische Verflechtung zwischen den Betrieben besteht noch es sich bei den Marktbetrieben um ein Querverbundunternehmen handelt. - Die Variante 3 würde wegen der Übertragung von Grundstücken aus dem Eigenbetrieb auf eine Kapitalgesellschaft Grunderwerbssteuer in nicht unbeträchtlicher Höhe auslösen und ist daher aus steuerrechtlichen Erwägungen nicht angezeigt. - Mit der Eingliederung der HFM GmbH in die SWH GmbH ergeben sich, unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung eines Gewinnbetriebes mit einem Verlustbetrieb, steuerrechtliche Vorteile. Durch die Übertragung der Grundstücke aus den Eigenbetrieben 83 - Hafenbetriebe - und 84 - Marktbetriebe - in die jeweiligen Gesellschaften würde aber auch in dieser Variante Grunderwerbssteuer ausgelöst. Von der Variante 4 ist daher ebenfalls Abstand zu nehmen. - Die Einbringung der beiden Eigenbetriebe in eine Personengesellschaft in Form einer GmbH & Co KG würde zwar keine Grunderwerbssteuer auslösen. Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren bestünde die Möglichkeit, 94 % der Anteile an der KG grunderwerbssteuerfrei in die SWH GmbH einzulegen. Die Zahlung von Grunderwerbssteuer könnte demnach vermieden werden. Der mögliche steuerliche Vorteil rechtfertigt jedoch zumindest derzeit nicht den finanziellen und zeitlichen Aufwand einer KG-Lösung. Mit einer Ertragsteuerbelastung wird in den nächsten Jahren nur bei dem Eigenbetrieb Hafen in der Größenordnung von 60 T€ gerechnet. Die Variante 5 sollte daher ebenfalls zunächst nicht weiterverfolgt werden. Die Übernahme des gesamten Geschäftsbetriebes der Marktbetriebe durch die Hafen Frankfurt Management GmbH auf der Basis eines Betriebspachtvertrages sowie die anschließende Zusammenlegung der Eigenbetriebe 83 - Hafenbetriebe - und 84 - Marktbetriebe - zu einem gemeinsamen Eigenbetrieb, der im Wesentlichen mit der Vermögensverwaltung befasst ist, wird demnach als zielführendste Variante angesehen. Inhaltlich werden in diesem Vorschlag die Geschäftsbetriebe der Marktbetriebe und der Hafenbetriebe durch die gemeinsame Verpachtung in der HFM GmbH zusammengeführt. Die in den beiden (Rest-) Eigenbetrieben verbleibende Vermögensverwaltung wird durch Fusion beider Betriebe vereinigt. Zudem verbleibt das Vermögen beider Eigenbetriebe weiterhin im städtischen Haushalt und untersteht damit dem direkten Einfluss der Stadtverordnetenversammlung. Der Zusammenlegung der Eigenbetriebe 83 - Hafenbetriebe - und 84 - Marktbetriebe - in einen gemeinsamen Eigenbetrieb stehen noch ungeklärte erhebliche steuerliche Risiken (Zusammenlegung der Eigenbetriebe führt ggf. zur Aufdeckung und Versteuerung der Stillen Reserven) gegenüber. Aufgrund der derzeit auf Ebene der Landesfinanzministerien geführten Diskussionen zu diesem Themenbereich ist seitens der zuständigen örtlichen Finanzverwaltung keine verbindliche Aussage zu erhalten. Allerdings gebietet es die zwischenzeitlich eingetretene Situation hinsichtlich der personellen Ausstattung der Marktbetriebe sowie anstehender Unternehmensentscheidungen nicht mehr, in der bisherigen Organisationsstruktur weiter zu arbeiten. Um sowohl diesem, als auch den derzeit noch nicht geklärten steuerlichen Aspekten Rechnung zu tragen, soll in einem ersten Schritt der gesamte Geschäftsbetrieb der Marktbetriebe an die HFM GmbH verpachtet werden. Durch die Übernahme des Geschäftsbetriebs der Marktbetriebe durch die HFM GmbH werden jetzt schon Synergieeffekte eintreten, da hiermit Unternehmensentscheidungen getroffen werden können, die sowohl den Belangen des Hafen- als auch des Marktbetriebes gerecht werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist in einem überschaubaren Zeitraum möglich, zumal die erforderlichen Verfahrensschritte größtenteils bekannt sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8088 vom 01.03.2001 zur Gründung der HFM Hafen Frankfurt Managementgesellschaft mbH; Betriebspachtvertrag zwischen der HFM Hafen Frankfurt Managementgesellschaft mbH und den Hafenbetrieben). Zwischen den Marktbetrieben und der HFM GmbH ist ein Betriebspachtvertrag abzuschlie abzuschließen. Dieser soll im Wesentlichen die bereits zwischen Hafenbetrieben und HFM GmbH bestehenden Regelungen enthalten. Insbesondere der Pachtzins ist zur Sicherstellung eines wirtschaftlich ausreichenden Ergebnisses bei beiden Unternehmen und zur Vermeidung steuerlicher Risiken unter externer, fachlicher Beratung festzulegen. Die Verpachtung der Marktbetriebe an die HFM GmbH stellt einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB dar. Die Bediensteten können demgemäß dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf die Gesellschaft widersprechen. Für den Fall des Widerspruchs kann der Status der städtischen Bediensteten durch einen Personalgestellungsvertrag, entsprechend dem bereits zwischen den Hafenbetrieben und der HFM GmbH geschlossenen Personalgestellungsvertrag, gesichert werden. Somit wäre eine Gleichbehandlung des Personals der Hafenbetriebe und der Marktbetriebe sichergestellt. Die angestrebte Lösung ermöglicht weiterhin, nach Klärung der steuerrechtlichen Fragen, die Zusammenlegung der Eigenbetriebe 83 - Hafenbetriebe - und 84 - Marktbetriebe - in einen gemeinsamen Eigenbetrieb und darüber hinausgehende Optionen, über die zu einem späteren Zeitpunkt und in Kenntnis dann vorliegender Ergebnisse zur steuerlichen Behandlung und gewonnener Erfahrungen, entschieden werden kann. In den Betriebskommissionssitzungen der Markt- und Hafenbetriebe am 21.11.2005 bzw. 10.11.2005 sowie der Aufsichtsratssitzung der HFM GmbH am 10.11.2005 wurde bereits der Übernahme des Geschäftsbetriebes der Marktbetriebe durch die HFM GmbH zugestimmt Im Übrigen sind die Beteiligungsrechte der Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung zu wahren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Mai 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 1 · 13.06.2006
TO I, TOP 9
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 20.06.2006
TO II, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 81 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 2 · 04.07.2006
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinke.wasgFDPFAGREP
Sonstige:
SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 11.07.2006
TO I, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFREP
Ablehnung:
Linke.wasgÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 13.07.2006
TO II, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFREP
Ablehnung:
Linke.wasgÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und REP gegen LINKE.WASG und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)

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