Umsetzung des Betriebspachtvertrages mit der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - Neufassung der Marktordnung und Aufhebung der Gebührensatzung…
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Umsetzung des Betriebspachtvertrages mit der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - Neufassung der Marktordnung und Aufhebung der Gebührensatzung der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 14.04.2009, M 78
Betreff:
Umsetzung des Betriebspachtvertrages mit der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - Neufassung der Marktordnung und Aufhebung der Gebührensatzung der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.07.2006, § 512 (M 81)
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006 § 512 (M 81) der Geschäftsbetrieb der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH verpachtet wurde, wodurch die Anpassung der Ordnungsgrundlagen der Marktbetriebe notwendig ist.
- Die als Anlagen beigefügte Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main und die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Märkte und die Einrichtungen der Märkte der Stadt Frankfurt am Main (Marktgebührenordnung) werden beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere - auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt - zu veranlassen. Begründung: Zielsetzung: Die Marktbetriebe haben seit 01.01.2007 ihren Geschäftsbetrieb gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2006, § 512 (M 81), an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) zum Betrieb, zur Nutzung und zur Führung im eigenen Namen und für eigene Rechnung an die HFM verpachtet (per Betriebspachtvertrag). Die HFM ist dadurch in alle bestehenden Verträge, die zum überlassenen Geschäftsbetrieb gehören, hinsichtlich aller Rechte und Pflichten eingetreten. Die von der Stadt Frankfurt am Main betriebenen Märkte sind nach Marktordnung jedoch noch als öffentliche Einrichtungen organisiert und gegenwärtig öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Marktordnung und Marktgebührenordnung sehen Zuweisungsentscheidungen durch Verwaltungsakt und die Erhebung von Marktgebühren vor. Diese rechtliche Ausgestaltung steht im Widerspruch zum Betriebspachtvertrag, da die HFM als juristische Person des Privatrechts weder Verwaltungsakte noch Gebührenbescheide erlassen kann. Die HFM kann somit die Aufgaben der Marktbetriebe nicht in eigener Kompetenz erfüllen wie es der Betriebspachtvertrag vorsieht. Es besteht daher Handlungsbedarf, diese durch die Beschlusslage geschaffenen rechtlichen Widersprüche auszuräumen und klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die die HFM in die Lage versetzen, gemäß Betriebspachtvertrag zu handeln. Lösung: Der Betriebspachtvertrag sieht die Erfüllung der Aufgaben in eigener Kompetenz durch die HFM vor. Es ist daher angezeigt, die Marktordnung anzupassen sowie die Marktgebührensatzung aufzuheben. Die Wochen- und Spezialmärkte sollen zukünftig in Form der 2-Stufen-Theorie veranstaltet und durchgeführt werden. Die Marktbetriebe bleiben in dieser Ausgestaltung Veranstalter und haben das grundsätzliche Entscheidungsrecht über die Zulassung zum Markt. Das heißt, die Entscheidung über das "Ob“ des Nutzungsverhältnisses bleibt bei den Marktbetrieben. Die Regelungen des "Wie“ des Nutzungsverhältnisses zwischen der HFM und dem Benutzer werden privatrechtlich ausgestaltet. Für die Wochen- und Spezialmärkte wird die HFM nach Änderung der Marktordnung hierzu Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) erlassen, deren Inhalte sich maßgeblich an den Regelungen der bisherigen Marktordnung orientieren und die in der Satzung gestrichenen Regelungen aufgreifen. Für die Marktordnung bedeutet dies, dass alle Regelungen des "Wie“ gestrichen und die der Zulassungsentscheidung ("Ob“) an die Situation der Wochen- und Spezialmärkte angepasst werden. Die HFM wird die Wochenmärkte weiterhin als Märkte im Sinne der Gewerbeordnung durchführen. Die Regelungen zur Kleinmarkthalle und zur Markthalle Höchst und damit auch die Ausgestaltung als öffentliche Einrichtung entfallen, so dass die HFM in die Lage versetzt wird, die Benutzungsverhältnisse in den Markthallen privatrechtlich per Mietvertrag zu regeln. Die rechtliche Neugestaltung der Nutzungsverhältnisse gilt für ca. 63 Mieter der Kleinmarkthalle, 14 Mieter der Markthalle Höchst und ca. 190 Händler auf den Wochenmärkten. Die Miet- und Nutzungsbedingungen werden sich nicht negativ verändern. Für den Bereich Flohmarkt erfolgt keine Änderung. Die Aufnahme des Standorts Lindleystraße in den Regelungsbereich der Satzung ist nicht erforderlich bzw. möglich, da es sich um eine nicht öffentliche Straße handelt. Die Aufhebung der Gebührensatzung versetzt die HFM in die Lage, die Entgelte mittels Rechnung selbst einzuziehen, wie es der Betriebspachtvertrag vorsieht. Die HFM wird nach Aufhebung der Gebührensatzung ein Entgeltverzeichnis beschließen lassen, welches die Einteilung der Wochenmärkte in 4 Standortkategorien vorsieht. Die Entgelte sollen gerechter und Standort angemessen gestaffelt werden. Insbesondere kleinere Wochenmärkte mit begrenzter Nahversorgungsfunktion werden hierdurch entlastet. Große, stärker frequentierte Innenstadtmärkte mit gesamtstädtischer bzw. regionaler Bedeutung werden hingegen gegenüber dem bisherigen Stand stärker belastet werden. Das Einnahmevolumen der HFM für die Wochenmärkte verändert sich durch diese Maßnahme nicht. Die Vertreter der Markthändler wurden bei der Neuordnung der Entgeltstruktur beteiligt. Diese Ausgestaltung folgt dem Bericht B 87 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 14.12.2005, NR 2162. Unabhängig von der privatrechtlichen Ausgestaltung wird dabei § 71 Gewerbeordnung (GewO) eingehalten. Die Mieten in der Kleinmarkthalle werden im Hinblick auf die geplante Sanierung der Kleinmarkthalle nicht verändert. Auf die Ausgestaltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und des Entgeltverzeichnisses kann seitens des Aufsichtsrats der HFM Einfluss genommen werden. Die Betriebskommission hat den Maßnahmen in ihrer Sitzung am 13. November 2008 zugestimmt. Alternativen: Keine. Keine Änderungen der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen würde dem Betriebspachtvertrag widersprechen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage 1_Synopse (ca. 50 KB) Anlage 2_Satzungsentwur f (ca. 16 KB) Anlage 3_Gebuehrensatz ung (ca. 10 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 01.07.2009, NR 1470
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2009Sie sind hierMM 78Umsetzung des Betriebspachtvertrages mit der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - Neufassung der Marktordnung und Aufhebung der Gebührensatzung der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 1. Juli 2009NRNR 1470Änderung der MarktordnungSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); FAG und Freie Wähler (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 78 und NR 1470 = Annahme) NPD (M 78 und NR 1470 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 78 = Enthaltung, NR 1470 = Annahme bei Streichung des ersten Satzes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen LINKE. (= Ablehnung); FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Streichung des ersten Satzes); NPD (= Enthaltung)