Schließung des Großmarktes für Obst und Gemüse sowie Änderung der Satzungen der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 16.08.2004, M 150
Betreff:
Schließung des Großmarktes für Obst und Gemüse sowie Änderung der Satzungen der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.02.2004, § 6922 (M 17)
- Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001 § 1348 (M 187) der Betrieb des Großmarktes für Obst und Gemüse in Frankfurt am Main mit Ablauf des 05.06.2004 eingestellt wurde.
- Zur Beordnung der Ordnungsgrundlagen werden die beigefügten Satzungen zur Änderung der Betriebssatzung der Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main sowie die beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Märkte und die Einrichtungen der Märkte der Stadt Frankfurt am Main beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere – auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main – zu veranlassen.
Begründung:
Ausgangslage:
Der am 05.03.2002 mit der EZB geschlossene Kaufvertrag über das Großmarktareal sieht eine Übergabe des Geländes zum 31.12.2004 an die Europäische Zentralbank vor. Hierzu sind der Betrieb des Großmarktes einzustellen und die bestehenden öffentlich-rechtlichen und vertraglichen Bindungen mit Mietern und sonstigen Nutzern des Großmarktgeländes zu lösen, so dass das Gelände frei von Rechten Dritter an die Europäische Zentralbank zum festgesetzten Zeitpunkt übergeben werden kann.
Die Eröffnung des neuen Frischezentrums in Frankfurt am Main erfolgte am 06.06.2004.
Lösung:
Zur Einhaltung des Übergabedatums an die Europäische Zentralbank ist der Betrieb am Großmarkt für Obst und Gemüse mit Ablauf des 05.06.2004 eingestellt worden, so dass die weiteren im Rahmen der Räumung und Übergabe des Grundstücks notwendigen Arbeiten bis 31.12.2004 abgeschlossen werden können. Die Auflösung aller Nutzungsverhältnisse zu diesem Zeitpunkt ist veranlasst.
Die Ordnungsgrundlagen der Marktbetriebe (Betriebssatzung, Marktordnung und Gebührensatzung) werden aufgrund der Schließung des Großmarktes angepasst. Dies bedeutet, dass in allen Satzungen die Formulierungen, welche nur den Großmarkt betreffen, gestrichen oder angepasst werden müssen.
Des Weiteren ist § 16 der Marktordnung entsprechend abzuändern. Im Zuge der Änderungen werden die neuen Wochenmärkte "Mertonviertel“ und "Paul-Arnsberg-Platz“ in den Gebührentarif aufgenommen, sowie die Möglichkeit eröffnet, dass der Magistrat den Betriebsleiter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Zusätzlich wird die Funktion eines stellvertretenden Betriebsleiters geregelt.
Die Betriebskommission hat den Satzungsänderungen zugestimmt.
Kosten:
Durch die Änderungen der Satzungen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Alternativen:
keine
Anlage 1 (ca. 7 KB) Anlage 2 (ca. 9 KB) Anlage 3 (ca. 7 KB) Anlage 4 (ca. 12 KB) Anlage 5 (ca. 23 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. August 2004 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.10.2004 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und PDS
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und PDS (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) E.L. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und PDS gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: E.L. (= Enthaltung)