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Die Bundesregierung hat eine neue Rechenzentrumsstrategie veröffentlicht, die einen Zubau und massive Förderung neuer Re

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage befasst sich mit der Bewertung der geplanten Maßnahmen zur Förderung von Rechenzentren in Frankfurt durch den Magistrat, insbesondere im Hinblick auf fossiles Gas und Klimaziele. Der Magistrat betont die Bedeutung effizienter und nachhaltiger Lösungen und sieht den Ausbau von Rechenzentren kritisch im Kontext von Energieversorgung und Klimaschutz.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Bundesregierung hat eine neue Rechenzentrumsstrategie veröffentlicht, die einen Zubau und massive Förderung neuer Rechenzentren vorsieht. Auch das Land Hessen will laut "Industriepaket Hessen" den Zubau von Rechenzentren in Frankfurt aktiv unterstützen, dazu gehöre auch "der Bau von Onsite-Generatoren durch Rechenzentrumsbetreiber oder deren Partner", um Netzanschlussengpässe zu vermeiden. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen für Frankfurt und den Einsatz von fossilem Gas als Antwort auf Energieengpässe, insbesondere im Kontext der Klimaziele der Stadt?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat sieht die zunehmende Ansiedlung und Erweiterung von Rechenzentren als bedeutenden Faktor für Frankfurt, sowohl für den Wirtschaftsstandort als auch für die fortschreitende Digitalisierung. Gleichzeitig sind mit dem weiteren Ausbau erhebliche Herausforderungen für Energieversorgung, Flächenverbrauch und Klimaschutz verbunden. Insbesondere die bestehenden Netzengpässe sowie die hohe Nachfrage nach weiteren Netzanschlüssen stellen die Energieinfrastruktur vor erhebliche Herausforderungen. Entsprechend verzeichnet die Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, Tochterunternehmen der Mainova AG, derzeit ein hohes Aufkommen an Netzanschlussanfragen von Rechenzentrumsbetreibern. Der Einsatz fossiler Energieträger - auch in Form von Onsite-Generatoren - steht grundsätzlich im Spannungsverhältnis zu den Klimaschutzzielen der Stadt Frankfurt und dem Ziel einer treibhausgasneutralen Energieversorgung. Zudem besteht die Gefahr, dass durch den Ausbau zusätzlicher gasbasierter Infrastruktur langfristige Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern entstehen. Aus Sicht des Magistrats kann eine langfristige Absicherung von Energieengpässen daher nicht primär auf fossilem Gas basieren. Soweit derzeit zusätzliche gasbasierte Stromerzeugungsanlagen zur Absicherung der Energieversorgung vorgesehen werden, bewertet der Magistrat diese sehr kritisch und in engen Grenzen, das heißt allenfalls als zeitlich begrenzte Übergangslösung. Der Magistrat hält es für erforderlich, dass der weitere Ausbau von Rechenzentren mit hohen Anforderungen an Energieeffizienz, einer möglichst flexiblen und stromnetzverträglichen Betriebsweise, dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie der konsequenten Nutzung von Abwärme verbunden wird. Insbesondere im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung können Rechenzentren einen Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung der Stadt leisten. Vor dem Hintergrund begrenzter Energie- und Netzkapazitäten sowie bestehender Flächenkonkurrenzen ist aus Sicht des Magistrats von besonderer Bedeutung, dass die weiteren Entwicklungen und Rahmenbedingungen von Bund und Land mit den kommunalen Klimazielen sowie den Anforderungen an eine nachhaltige Energieversorgung vereinbar bleiben. Der Magistrat hält daher eine stadtverträgliche Steuerung des weiteren Ausbaus von Rechenzentren für erforderlich und hat dies mit dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm am 09.06.2022 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, um so das Wachstum der Zukunftsbranche der Rechenzentren städtebaulich zu leiten. Die Gewerbegebiete in Frankfurt am Main wurden hierzu in Eignungsgebiete, eingeschränkte Eignungsgebiete und Ausschlussgebiete für unternehmensunabhängige Rechenzentren eingeteilt. Ein weiterer Zubau darüber hinaus ist nicht beschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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