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Die Hessische Landesregierung will mit einer Fast Lane bei der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen Verfah

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die erwartete Entlastungswirkung der Fast Lane für das Frankfurt Immigration Office und die Zusagen des Landes. Der Magistrat hebt hervor, dass die zentrale Bearbeitung der Verfahren zu einer Reduktion von Antragsverfahren führt, jedoch keine zusätzlichen Zusagen des Landes erwartet werden.

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Frage an den Magistrat

Die Hessische Landesregierung will mit einer Fast Lane bei der Zentralen Stelle für Fachkräfteeinwanderung Hessen Verfahren bündeln, Fachkräfteeinwanderung beschleunigen und kommunale Ausländerbehörden entlasten. Auch wenn es widersprüchlich ist, dass einerseits neue Fachkräfte angeworben werden sollen, während andererseits gut integrierte Menschen von vermehrten Abschiebungen bedroht sind, stellt sich für Frankfurt die Frage, ob dadurch Kapazitäten frei werden oder neue Schnittstellen entstehen. Ich frage den Magistrat: Welche konkrete Entlastungswirkung erwartet der Magistrat für das Frankfurt Immigration Office, und welche verbindlichen personellen, finanziellen oder organisatorischen Zusagen des Landes liegen der Stadt hierzu vor?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat weist zunächst darauf hin, dass es bereits seit 01.03.2020 die Möglichkeit gibt, mit der Arbeitgeber in Vollmacht für Ausländer einen Antrag auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren stellen können, nachdem festgestellt werden musste, dass der benötigte Fachkräftemangel nicht durch im Inland lebende Personen gedeckt werden kann. Mit der jetzt angedachten Zuständigkeitsänderung werden die Verfahren nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren zentral durch das Regierungspräsidium in Darmstadt bearbeitet. Für das Frankfurt Immigration Office bedeutet dies, dass rund 400 Antragsverfahren pro Jahr weniger zu bearbeiten sind. Da die vorstehende Maßnahme die kommunalen Ausländerbehörden - wenn auch nur im geringen Umfang - aber grundsätzlich entlastet, sind aus Sicht des Magistrates keine personellen, finanziellen oder organisatorische Zusagen des Landes zu erwarten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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