Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, ein Förde
Zusammenfassung
Die Frage behandelt das Förderprogramm zur Schaffung von 10.000 neuen Sozialwohnungen in Frankfurt sowie die damit verbundenen Belegungsrechte. Der Magistrat berichtete über den Ankauf von Belegungsrechten und die geplanten Maßnahmen zur Kooperation mit der ABG sowie der Nutzung der Mittel des Bundes für Wohngeld.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Im Haushalt wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von SPD, GRÜNEN, Linken und Volt beschlossen, ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem Ziel, bei der ABG Holding bis 2030 10.000 neue Sozialwohnungen für die berechtigten Mieter*innen in Frankfurt bereitzustellen. Dieses Förderprogramm beruht unter anderem darauf, das, im Haushaltsentwurf veranschlagte, jährliche konsumtive Budget zum Erwerb von Belegungsrechten von 8.500 T€ um 2.500 T€ auf nun 11.000 T€ zu erhöhen. Ich frage den Magistrat: Wie viele Belegrechte wurden bislang auf Grundlage des Beschlusses angekauft, und welche konkreten Schritte plant der Magistrat, um das vergrößerte Budget in Zusammenarbeit mit der ABG tatsächlich abzurufen?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, ich antworte auf Ihre Frage wie folgt: Der Ankauf von Belegungsrechten ist seit Jahren ein wichtiges Instrument, um den Bestand an Sozialwohnungen zu stabilisieren. Mit der ABG Frankfurt Holding besteht ein regelhafter Erwerb von Belegungsrechten. Im Jahr 2024 wurden 755 Belegungsrechte erworben, im Jahr 2025 562. Eine Prognose für 2026 ist aktuell noch nicht möglich. Die Genehmigung des Haushalts 2026 durch das Land Hessen steht noch aus. Entsprechend befindet sich die Umsetzung des Beschlusses der Vorlage NR 1555 zum Haushalt 2026 in Vorbereitung. Der Magistrat ist dazu im kontinuierlichen Austausch mit der ABG, um die genaue Systematik und Verfahrensweise abzustimmen. Parallel wird von städtischer Seite ein entsprechendes Verfahren erarbeitet und aufgesetzt. Zur Bekanntmachung ist unter anderem eine Ansprache und Informationen der ABG-Mieter:innen geplant. Der Magistrat wird über das Verfahren sowie die Umsetzung regelmäßig berichten. Darüber hinaus werden die Mieter:innen im Herbst 2026 über die Möglichkeiten des Wohngeldes informiert, um auch über diesen Weg eine Mietentlastung der Haushalte zu ermöglichen. Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Es gibt eine Zusatzfrage des Fragestellers, Herrn Müller. Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (Zusatzfrage) Das passt, ich habe nämlich eine Nachfrage zum Wohngeld. Lustig, dass Sie das jetzt gleich gesagt haben. Wie bewerten Sie denn vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnungsnot das Instrument des Wohngelds, wo wir doch alle wissen, dass durch Wohngeld erst mal keine bezahlbare Sozialwohnung mehr geschaffen wird und das ja eine Subjektförderung ist, und werden Sie quasi auch verhindern, dass wir hier eine Umsteuerung in der sozialen Wohnungspolitik bekommen, wenn man verstärkt eben auf Wohngeld setzt? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Ich denke, wir müssen alle Instrumente nutzen, die wir haben, um das Thema bezahlbares Wohnen in Frankfurt anzugehen. Dazu gibt es Elemente der Subjektförderung und der Objektförderung. Ich bin ein Befürworter einer stark ausgebauten Objektförderung. Es ist bekannt, dass ich es für wichtig erachte, dass wir mindestens 30 Prozent geförderten Wohnungsbau sichern. Vom Kollegen Yilmaz gibt es nachher noch eine Frage zu der Anzahl der Sozialwohnungen, dazu vielleicht ein kleiner Teaser vorab: Im letzten Jahr sind über 500 neue Sozialwohnungen in Frankfurt dazugekommen. Das ist der höchste Wert seit 20 Jahren. Also, wir arbeiten kontinuierlich daran und dazu auch schon mal vorab vielen Dank an alle hier, dass wir dies geschafft haben!
(Beifall) Parallel dazu, denke ich, ist es aber auch genauso wichtig, im Bereich der Subjektförderung, auch alle Elemente zu nutzen, die wir haben. Das Wohngeld ist ein Instrument, das vom Bund überwiegend oder eigentlich komplett bereitgestellt wird. Das heißt, wir haben Mittel, die nicht aus kommunalen Budgets bereitzustellen sind, sondern aus Bundesbudgets. Und das ist eine Ergänzung aus meiner Sicht. Um dort besser zu werden, haben wir als eine der ersten Städte in Deutschland zum
- April eine KI eingeführt. Diese KI soll die Antragstellung beim Wohngeld erleichtern, da wir bisher immer bei der Antragsbearbeitung des Wohngeldes die Situation hatten, dass diese relativ lange gedauert hat. Das hängt damit zusammen, dass viele Aspekte abgefragt werden müssen, weil man selbstverständlich Fehlförderungen vermeiden möchte. Um das zu vereinfachen, wurde jetzt die KI eingeführt, die in relativ kompakter Zeit prüft, ob die Anträge vollständig sind und was eventuell nachzufordern ist und so weiter und so fort. Die KI wird bereits in München, Nürnberg, Hannover und Düsseldorf eingesetzt. Wir haben das jetzt quasi auf Frankfurt übertragen als eine der ersten KIs in unserer Verwaltung. Das ist eine zweite Säule. Wohngeld würde ich jetzt nicht zur Seite legen, das ist auch ein wichtiger Beitrag. Bei den Belegrechten haben wir einen großen Vorteil: Wir können dort in den Bestand gehen und haben gerade Kooperationen mit den großen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, sodass wir die Wohnungen, die aus der Bindung fallen, verlängern. Die Zahl hatte ich eben genannt: Wenn wir es schaffen, zwischen 500 und 800 Wohnungen pro Jahr dauerhaft weiter zu sichern, ist es ein wichtiger Baustein. Und diese Einigung im Vorfeld der Haushaltsberatung zielt darauf ab, dass wir nicht alle frei werdenden Wohnungen - das kam ein bisschen falsch rüber -, die bei der ABG frei werden, nur noch als Sozialwohnung vermieten, sondern die Belegrechtsankaufssystematik richtet sich nach, den Einkommen. Wir schreiben die Haushalte der ABG an und fragen nach, wie hoch die Einkommen sind. Wenn die Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, also analog zum ersten Förderweg sind, die Haushalte aber zum Beispiel acht Euro Miete bei der ABG zahlen, dann unterstützen wir diese Haushalte, sodass sie nur 6,50 Euro und damit eine Miete quasi adäquat zu einer Sozialwohnung zahlen. Das heißt, das Ziel dieser Systematik besteht darin, tatsächlich die Haushalte, was die Mietbelastung betrifft, zu entlasten, damit wir das Ziel erreichen, dass maximal 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens für die Miete verwendet werden müssen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Im Übrigen gilt dies auch in der Privatwirtschaft. Wenn in der Privatwirtschaft jemand eine Wohnung vermietet, achtet er ebenfalls darauf, dass die Miete maximal 30 Prozent des Einkommens beträgt, damit genügend zum Leben übrig bleibt. Zugleich wird sichergestellt, dass das Mietverhältnis langfristig stabil ist. Das ist der Gedanke dahinter. Von daher würde ich nichts gegeneinander ausspielen. Ich bin um jedes Instrument dankbar, das uns hilft, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu schaffen und zu erhalten. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Claudia Korenke: Herr Stadtverordneter Yilmaz von BSW hat eine Zusatzfrage. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, BSW: (Zusatzfrage) Sie haben wieder sehr gut gesprochen, aber nichts gesagt. Statt die Bürgerinnen und Bürger mit halbherzigen Beschlüssen und Schlagzeilen über 10.000 neue Sozialwohnungen in die Irre zu führen, sollte der Magistrat endlich die soziale Realität vieler Menschen in Frankfurt ernst nehmen und eine konkrete langfristige, glaubwürdige Strategie gegen die dramatische soziale Wohnungsnot entwickeln. Daher frage ich, warum kauft die Stadt überhaupt Belegrechte bei ihrer eigenen Wohnungsbaugesellschaft ABG an, statt dauerhaft politische Vorgaben für soziale Bindungen bei frei werdenden Wohnungen zu beschließen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Das hat einen ganz einfachen Grund: Das hat was mit EU-Beihilferecht zu tun. Wir dürfen nicht einfach Geld an die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften geben und sagen, halte bitte diese Wohnung jetzt dauerhaft auf einem bestimmten Niveau, weil wir damit eine Marktverzerrung herbeiführen würden - was wir nicht dürfen. Vor diesem Hintergrund haben wir Förderprogramme aufgelegt, die von jedem abgerufen werden können. Und mit dieser Systematik funktioniert es deutschlandweit, eigentlich fast europaweit so, dass man damit eben Wohnungen für bezahlbares Wohnen ankauft beziehungsweise das Wohnrecht sichert. Ob das jetzt dauerhaft so sinnvoll ist, darüber kann man sich separat unterhalten. Das ist aber keine kommunalpolitische Frage, sondern es ist eine europarechtliche Frage, die in die Richtung zielt, wie stark ein Staat mit eigenen Unternehmen agieren darf und ab wann eben ein Marktmechanismus greifen muss. Das ist der Hintergrund der Frage und das ist der Hintergrund, weshalb wir eben Förderprogramme auflegen, die jetzt mittlerweile in Frankfurt auf 40 Jahre ausgedehnt wurden. Wir haben bei der Förderung zwei Stufen, nämlich 30 und 40 Jahre. Ich fände es auch sinnvoller, das langfristig zu erhalten, von daher möchten wir die Genossenschaften auch weiter stärken. Das ist ja auch etwas, was hier aus dem Haus immer wieder eingebracht wird. Ich halte es auch für sinnvoll, dass wir Genossenschaften stärken, weil Genossenschaften dazu beitragen können, dauerhaft stabilen Wohnraum zu sichern. (Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.